LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3401 13.08.2018 Datum des Originals: 10.08.2018/Ausgegeben: 16.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1259 vom 5. Juli 2018 des Abgeordneten Alexander Langguth FRAKTIONSLOS Drucksache 17/3089 Straftaten gegen Obdachlose in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aktuell liegen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW nur Daten zur Wohnungslosigkeit in NRW zum Stichtag 30. Juni 2016 vor.1 Während in den Jahren 2013 bis 2016 die Anzahl wohnungsloser Personen in NRW um ca. 30 Prozent gestiegen ist, gab es bei der Straßenkriminalität in NRW mit der Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ einen Anstieg um ca. 60 Prozent. Ein Vergleich der Straßenkriminalität in NRW mit der Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ zwischen den Jahren 2013 und 2017 zeigt sogar einen Anstieg von ca. 110 Prozent. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1259 mit Schreiben vom 10. August 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Sie wird nach bundes-einheitlich festgelegten Regeln erstellt. Die PKS unterscheidet zwischen Geschädigten und Opfern. Opfer im Sinn der PKS sind Personen, gegen die sich eine mit Strafe bedrohte Handlung unmittelbar richtete. Dabei handelt es sich ausnahmslos um Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, Freiheit, körperliche Unversehrtheit, etc.). In der PKS wird zu besonderen Personengruppen die „Opferspezifik“ erfasst. Dies erfolgt unter der Bedingung, dass die Tatmotivation in den 1 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1084 „Quo vadis, Wohnungsmarkt in NRW“ vom 28. Juni 2018 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3401 2 personen-, berufs- bzw. verhaltensbezogenen Merkmalen des Opfers begründet ist oder in Beziehung dazu steht. 1. Wie erklärt sich die Landesregierung den starken Anstieg der Straßenkriminalität mit der Opferspezifik „Obdachlosigkeit“? 2. Wie viele Personen haben in den Jahren 2013 bis 2017 auf der Straße und nicht in einer Notunterkunft gelebt? - Bitte jährliche Werte ausweisen. Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. In Nordrhein-Westfalen wurde polizeilich ein Anstieg der Opferzahlen der Straßenkriminalität mit der Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ im Zeitraum von 2013 bis 2017 von 68 auf 143 Tatopfer registriert. Offiziell werden keine statistischen Daten darüber erhoben, wie viele Personen in Nordrhein- Westfalen auf der Straße leben. Die „Integrierte Wohnungsnotfall-Berichterstattung in Nordrhein-Westfalen“ erfasst jährlich zum Stichtag 30. Juni kommunal und ordnungsrechtlich untergebrachte sowie durch freie Träger der Wohnungslosenhilfe untergebrachte bzw. betreute Wohnungslose. In die Wohnungslosenstatistik wurde ab 2011 aufgrund freiwilliger Meldungen der freien Träger aufgenommen: „Ohne jegliche Unterkunft“, d. h. „auf der Straße“. Für die Jahre 2013 und 2014 lagen noch keine statistisch belastbaren Meldungen der freien Träger vor, so dass wegen der unterschiedlichen Datenbasis ein Vergleich mit den Folgejahren methodisch nicht sinnvoll ist. Die Zahl der von den freien Trägern gemeldeten Personen ohne jegliche Unterkunft lag 2015 bei 1.141, 2016 bei 1.103 und 2017 bei 1.059. Die Ursachen der Veränderung polizeilich registrierter Opfer mit der Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ sind aktuell kein Gegenstand kriminologischer Untersuchungen, insofern können diesbezüglich keine Aussagen getroffen werden. Ein Grund für den Anstieg könnte zum Beispiel in einer Veränderung des Anzeigeverhaltens liegen. 3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Trend ansteigender Straßenkriminalität in NRW mit der Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ umzukehren? Generell gilt der präventive Ansatz, die Zivilcourage und das Meldeverhalten der Bevölkerung durch gezielte Aufklärung durch die Polizei, insbesondere durch Kriminalprävention und Opferschutz, weiter zu stärken und damit auch die Bereitschaft des Einzelnen zu fördern, wenn Angriffe bzw. Übergriffe gegen Obdachlose wahrgenommen werden, aktiv zu werden. In solchen Fällen sollte über den Notruf 110 unmittelbar die Polizei informiert werden. Zudem zeigt die Polizei Präsenz an bekannten Treffpunkten von Obdachlosen. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Wohnungs- und Obdachlosigkeit in NRW im bundesweiten Vergleich? Die Landesregierung bewertet nicht die Entwicklung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit anderer Bundesländer, dies gilt insbesondere dann, wenn nicht auf eine einheitliche Datengrundlage zurückgegriffen werden kann. Nordrhein-Westfalen erhebt als einziges Land jährlich Daten zur Wohnungslosigkeit; eine bundesweite Wohnungslosenstatistik gibt es bislang nicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3401 3 5. Wie bewertet die Landesregierung die Straßenkriminalität in NRW mit der Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ im bundesweiten Vergleich? Die Landesregierung bewertet nicht die Kriminalitätsentwicklung anderer Bundesländer, dies gilt insbesondere dann, wenn, wie in den vorangegangenen Fragen erläutert, nicht auf eine einheitliche Datengrundlage zurückgegriffen werden kann.