LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3402 13.08.2018 Datum des Originals: 10.08.2018/Ausgegeben: 16.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1269 vom 11. Juli 2018 der Abgeordneten Christian Dahm und Ellen Stock SPD Drucksache 17/3139 Hat Minister Stamp das Chaos in der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) in Büren noch im Griff? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach der ursprünglichen Nutzung als NATO-Kaserne und später als Justizvollzugsanstalt dienen die Räumlichkeiten nun seit dem 15. Mai 2015 bis zum heutigen Tag als Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige. Im laufenden Jahr mehren sich wiederholt die Eindrücke und Erkenntnisse, dass in der UfA die Lage eskaliert. Nach den Medienberichterstattungen (u.a. Der Spiegel, Ausgabe 18/2018, u.a. Westfalen- Blatt vom 30.04.2018), förmlichen parlamentarischen Anfragen und nicht zuletzt regierungsseitigen Vorlagen zur parlamentarischen Beratung zufolge, stiegen die Respektlosigkeiten im Allgemeinen bis hin zum Gewaltpotenzial im Besonderen erheblich an. Es liegen umfangreiche Berichte über Personalmangel, Verlängerung von Verschlusszeiten, Körper- bzw. Selbstverletzungen, Ausweitung der Isolationshaft, erhöhte Zahlen bei den Krankmeldungen und Entweichungen, Einschränkungen bei dem Gebrauch von erlaubten digitalen Medien und des Besuchszugangs, Misshandlung von Bediensteten wie Schutzbefohlenen, vermehrte suizidale Absichten, Vorwürfe über das heimliche Verabreichen von Medikamenten in der Verpflegung, das Verhalten von Mitarbeitern des privaten Sicherheitsdienstes, beobachtete Entkleidungen und fragwürdige Praktiken im Umgang mit der Privatsphäre der Abschiebehäftlinge vor. So entstand nicht erst im Juli dieses Jahres der Eindruck, dass die chaotischen Zustände seit Monaten schleichend kamen, dennoch aber vorhersehbar waren. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Soziales hat die Kleine Anfrage 1269 mit Schreiben vom 10. August 2018 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3402 2 1. Wie viele Personen waren durchschnittlich in der UFA Büren in 2017 und 2018 untergebracht? (bitte monatliche Aufstellung und Verweildauer darstellen) 2017 Anzahl der untergebrachten Personen 2018 Anzahl der untergebrachten Personen Januar 2017 88 Januar 2018 126 Februar 2017 94 Februar 2018 126 März 2017 106 März 2018 127 April 2017 109 April 2018 118 Mai 2017 113 Mai 2018 124 Juni 2017 123 Juni 2018 132 Juli 2017 127 August 2017 127 September 2017 127 Oktober 2017 113 November 2017 115 Dezember 2017 116 Durchschnittliche Belegung 2017 113 Personen Durchschnittliche Belegung 2018 125 Personen Durchschnittliche Aufenthaltsdauer 2017 33,9 Tage Durchschnittliche Aufenthaltsdauer 2018 33,8 Tage 2. Zu welchem Zeitpunkt erfolgt der Aufschluss- bzw. Nachtumschluss an Werktagen und den Wochenenden? (Sollte es keinen einheitlichen Umschluss geben, bitte begründen und die Differenzierung nach Häusern darstellen) An Werktagen können die Untergebrachten grundsätzlich zwischen 7.00 Uhr und 14.00 Uhr die Gemeinschaftsräume, Küchen, Interneträume und Sportmöglichkeiten jederzeit im Rahmen der Kapazitäten aufsuchen. Hinzu kommen Umschlussmöglichkeiten mit Mitinhaftierten, in denen die Möglichkeit besteht, dass sich die untergebrachten Personen in der Zelle besuchen und ihre Freizeit gemeinsam verbringen. Um 14.00 Uhr beginnt der allgemeine Aufschluss, der vollständige Bewegungsfreiheit in allen Bereichen des Hafthauses einschließlich des Außenbereichs ermöglicht. Um 22.00 Uhr erfolgt dann der Nachteinschluss bis 7.00 Uhr. An den Wochenenden erfolgt der allgemeine Aufschluss von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Alle übrigen Regelungen bleiben gleich. Aktuell ist der Zugang zum Außenbereich bis zum Abschluss noch erforderlicher Sicherungsbzw . Baumaßnahmen vorübergehend auf einen Zeitraum von 2 Stunden pro Hafthaus und Tag begrenzt. Hinzu kommen Sportangebote im Freien. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3402 3 3. Von wem und nach welchem Maßstab werden Sanktionsmaßnahmen bei dem Gebrauch von Handys, Smartphones, beim Zugang zum Internet, beim Freilauf, beim Sportangebot, oder beim Einkauf angeordnet? Sanktionsmaßnahmen sieht das geltende Abschiebungshaftvollzugsgesetz nicht vor. Einschränkungen sind nur zulässig, soweit sie zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung in der Einrichtung erforderlich sind. Sie unterliegen der Entscheidung der Einrichtungsleitung. 4. Welche konkreten Rechte, bzw. Einschränkungen bestehen für die dort Untergebrachten hinsichtlich des Besuchs von Angehörigen, Freunden, Beiständen und NGO´s? Die Besuchsrechte bzw. die (möglichen) Einschränkungen sind in § 14 AHaftVollzG NRW geregelt. Besuchsrechte werden im Übrigen im Einzelfall nur aus Gründen der Sicherheit oder schwerwiegenden Gründen der Ordnung, namentlich bei Gefährdung des Unterbringungszwecks, durch die Einrichtungsleitung eingeschränkt. 5. Wie ist die konkrete personelle Situation in der UFA Büren? (Bitte derzeit besetzte Stellen der Hoheitsträger und der privaten Sicherheitsunternehmen aufführen) Derzeit sind 60,81 Stellen mit staatlichem Vollzugspersonal besetzt. Außerdem werden 60 Beschäftigte des privaten Sicherheitsdienstleisters eingesetzt.