LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3403 13.08.2018 Datum des Originals: 10.08.2018/Ausgegeben: 16.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1292 vom 13. Juli 2018 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/3192 Errichtung einer ZUE Münster am Standort Pulverschuppen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut einem Bericht der Westfälischen Nachrichten1 kaufte die Stadt Münster vom Bund die York- und die Oxford-Kaserne, um dort bis zu 3000 Wohnungen zu errichten. Dieser Verkauf war an die Bedingung gebunden, in Münster eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) zu errichten. Diese soll am Standort Pulverschuppen entstehen. Bis zur Fertigstellung im Jahre 2020 wird die ZUE Münster auf dem Gelände der York-Kaserne angesiedelt. Bis zum 30.06.18 wurde die York-Kaserne als Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) genutzt. Anfang des Jahres 2018 hatte das Land NRW die Stadt Münster als Standort für eine Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) vorgesehen. Per Ratsbeschluss der Stadt Münster wurde dieses Vorhaben verhindert. Laut Informationen der Westfälischen Nachrichten wäre es bei Zustimmung zur Errichtung einer ZAB nicht zu einer ZUE gekommen. Außerdem wird berichtet, dass „die CDU-Ratsherren Walter von G. und Bruno K.-B. die Eignung des von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen ZUE-Standortes infrage stellten und bemängelten, dass keine Alternativen geprüft worden seien.“ Neben 6 weiteren Alternativstandorten wurde die Möglichkeit angedacht, auf dem sehr großen Gelände der Yorkkaserne neben der Bebauung mit Wohnraum separat eine ZUE anzulegen. Hierfür hätten ca. 10% der Yorkkaserne geopfert werden müssen, was zu einem teilweisen Verlust der geplanten Wohneinheiten geführt hätte. Die Bezirksregierung Münster hatte noch am 16.03.2018 in Rahmen einer Pressemitteilung den Standort Yorkkaserne als Standort der ZUE favorisiert: 2 1 http://www.wn.de/Muenster/3302334-Heftiger-Streit-ueber-Fluechtlingseinrichtung-ZUE-Ratbeschliesst -Kasernenkauf 2 http://www.bezreg-muenster.de/de/presse/2018/2018-03-16_york-kaserne/index.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3403 2 „Die örtliche Nähe von BAMF und EAE an einem Standort bringt gute Synergieeffekte mit sich. Vor dem Hintergrund der Schließung der BAMF-Außenstelle bietet es sich für das Land eher an, die EAE zukünftig als ZUE zu nutzen.“ Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Soziales hat die Kleine Anfrage 1292 mit Schreiben vom 10. August 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Ist die Aussage zutreffend, dass es bei Errichtung einer ZAB nicht zu einer ZUE in Münster gekommen wäre? Besondere Aufgaben im Bereich der Flüchtlingsverwaltung werden zentral wahrgenommen. In Münster hat das Land in der Vergangenheit für den Regierungsbezirk Münster eine Erstaufnahmeeinrichtung für in Nordrhein-Westfalen ankommende Flüchtlinge in zwei Kasernen im Stadtgebiet Münster betrieben. In den städtebaulichen Planungen der Stadt sind diese Standorte dafür vorgesehen, dort dringend benötigten neuen Wohnraum zu schaffen. Deshalb haben Stadt und Land gemeinsam nach einer Lösung gesucht, die einerseits für beide Seiten wirtschaftlich tragfähig und andererseits der Verantwortung der Stadt als Oberzentrum für die Region gerecht werden. In diese Überlegungen einbezogen wurde auch die Variante, im Rahmen des Stufenplans der Landesregierung zur Entlastung der Kommunen eine weitere Zentrale Ausländerbehörde in Münster einzurichten. Am Ende dieses Entscheidungsprozesses ist der Kreis Coesfeld als neuer Aufgabenträger im Regierungsbezirk Münster gefunden worden, weil der Rat der Stadt Münster die Entscheidung getroffen hatte, dass die Stadt diese Aufgabe nicht übernehmen soll. Die Landeseinrichtungen für Flüchtlinge sind Teil des Asylsystems in Nordrhein-Westfalen und werden als zentrale Aufgaben gleichermaßen auf alle Regierungsbezirke verteilt. Die Stadt Münster steht in der Verantwortung, ihre regionale Funktion im Asylbereich zu übernehmen und zu erfüllen. Die Ansiedlung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes am Standort Münster ist daher weiterhin Bestandteil der Standortplanungen des Landes. Im Einvernehmen mit der Stadt Münster ist daher entschieden worden, den Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung in der York-Kaserne aufzugeben und nach Umwandlung in eine Zentrale Unterbringungseinrichtung und entsprechender Vorbereitungszeit an einen anderen Standort im Stadtgebiet der Stadt Münster zu verlagern. 2. Welche Kosten entstehen durch die Errichtung des neuen Standorts Pulverschuppen? (bitte den voraussichtlichen Kostenanteil für das Land NRW und die Stadt Münster auflisten) Die voraussichtlichen Kosten für die Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung am Standort des sog. Pulverschuppens betragen voraussichtlich ca. 25 Mio. Euro inkl. 2,5 Mio. Euro zur Kampfmittelräumung. Das Land NRW beteiligt sich hälftig, jedoch maximal bis zu LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3403 3 einer Gesamthöhe von 10 Mio. Euro, an den Gesamtkosten mit Ausnahme der Kosten zur Kampfmittelräumung sowie der Dekontaminierungs- und Erschließungskosten. Die Stadt Münster profitiert davon, dass sie die für die Flüchtlingsunterbringung nicht mehr genutzten Kasernen für ihre städtebaulichen Planungsziele nutzen kann. Dafür steht die Oxfordkaserne bereits zur Verfügung. 3. Welche Kosten wären bei einer dauerhaften Nutzung der Yorkkaserne als ZUE, verbunden mit einer Erweiterung auf die geplante Größe am Standort Pulverschuppen, angefallen? (bitte den voraussichtlichen Kostenanteil für das Land NRW und die Stadt Münster auflisten) Zu dieser hypothetischen Frage liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Die Betriebskosten der Zentralen Unterbringungseinrichtungen werden im Wesentlichen durch die Kosten für Betreuung und Sicherheitsdienstleistungen bestimmt. Diese dürften bei einer ZUE am Standort Münster unabhängig von der Lage im Stadtgebiet annähernd gleich sein. 4. Welche Folgen sind durch ausbleibende Synergieeffekte durch die örtliche Nähe von BAMF und ZUE zu erwarten? Die Zusammenarbeit zwischen Land und BAMF findet grundsätzlich zwischen Erstaufnahmeeinrichtungen und den Ankunftszentren statt. Von dort wird der Asylsuchende nach seiner Registrierung und gesundheitlichen Untersuchung zwecks Antragsstellung und Anhörung dem Bundesamt zugeführt. Nach diesen Verfahrensschritten wird der Asylsuchende in Zentralen Unterbringungseinrichtungen untergebracht. Von hier erfolgt die Ausreise bzw. die Zuweisung in eine Kommune. Der Betrieb einer ZUE am Standort Münster führt insoweit nicht dazu, dass Synergien in der Zusammenarbeit zwischen Land und BAMF nicht realisiert werden können. Land und BAMF stimmen Standortplanungen vorausschauend miteinander ab. 5. Was hat den Ausschlag für den Standort Pulverschuppen gegeben, in Anbetracht mehrerer Alternativstandorte? (bitte auflisten, welche Kosten bei einer Entscheidung für die anderen Standorte angefallen wären) Gemäß § 2 Absatz 3 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen entscheiden die Bezirksregierungen in Abstimmung mit der obersten Ausländerbehörde im Rahmen ihrer Kontingente, welche Aufnahmeeinrichtungen in ihren jeweiligen Bezirken betrieben werden. Die Bezirksregierung Münster hat in Abstimmung mit der Stadt Münster entschieden, dass in Münster eine Zentrale Unterbringungseinrichtung mit einer Platzzahl von 500 Plätzen betrieben werden soll. Im Ergebnis ist die Entscheidung zugunsten des Standortes „Pulverschuppen“ getroffen worden, weil hier ein Gelände zur Verfügung steht, das zeitnah eine Verlagerung des zeitlich befristeten Betriebs der ZUE in der York-Kaserne ermöglicht.