LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3405 13.08.2018 Datum des Originals: 13.08.2018/Ausgegeben: 16.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1298 vom 12. Juli 2018 des Abgeordneten Markus Wagner AfD Drucksache 17/3202 Helikopter rein, Gefangener raus Wie sicher sind die Vollzugsanstalten in NRW? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Spektakuläre Gefangenenbefreiung: Wie die französische Zeitung "Le Monde" 1 berichtet, landete ein mit Sturmgewehren bewaffnetes Kommando mit einem Hubschrauber im Innenhof des Gefängnisses. Die „Befreier“ brachen eine Tür auf und befreiten den Gefangenen. Nun haben die Behörden mitgeteilt, wie die Flucht gelingen konnte. Demnach sei der Hof der einzige Ort im Gefängnis, der nicht mit Flugabwehrnetzen ausgestattet sei und von den Wachtürmen aus nicht zu sehen ist. Die Männer, die aus dem Helikopter sprangen, waren schwarz gekleidet und trugen Polizei- Armbinden. Sie versprühten Tränengas und bedrohten die Beamten mit Sturmgewehren. Anschließend brachen sie die Tür zum Besuchsraum auf, wo sich Rédoine F aufhielt, der gerade von seinem Bruder besucht wurde. Eine derart spektakuläre Flucht scheint nicht ohne Vorbereitung und unter Einsatz modernster Kommunikationsmittel möglich gewesen zu sein. Hilfe zur Abwehr kann ein sog. „Störsender“ sein. Dieser macht den einwandfreien Empfang einer Funknachricht (etwa von Radio, Fernsehen, Mobilfunk oder GPS) schwierig oder unmöglich. Der Störsender sendet dabei, 1 https://www.lemonde.fr/police-justice/article/2018/07/01/le-braqueur-redoine-faid-s-est-evade-parhelicoptere -d-une-prison-de-seine-et-marne_5323992_1653578.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3405 2 genau wie der zu störende Sender, elektromagnetische Wellen aus und überlagert die ursprünglichen Wellen ganz oder teilweise. 2 In der „Kleinen Anfrage“ 5472 vom 21. Dezember 2016 des Abgeordneten Gregor Golland, CDU, Drucksache 16/13862, „Wie bewertet die Landesregierung Risiken und Bedrohungen der inneren Sicherheit in NRW durch Drohnen?“ hat die damalige Landesregierung mit Datum 26.01.2017 geantwortet: „Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder haben das Phänomen der Drohnen und die damit verbundenen möglichen Gefahren schon seit längerem aufmerksam im Blick und durch die Einrichtung dezentraler Informationssammelstellen und einer bundesweiten Koordinierungsstelle reagiert.“ Seit dieser offensichtlich fadenscheinigen Antwort der damaligen rot-grünen Landesregierung und einer mittlerweile über einjährigen Regierungszeit von CDU und FDP ist in der Sache des eigenen Antrags leider wenig passiert.3 Einem Bericht der Morgenpost 4 zufolge werden Drogen und Mobiltelefone gezielt von außen über Gefängnismauern geworfen. Demnach warfen Unbekannte Haschisch, Tilidin und Zigaretten zielgerichtet über die Gefängnismauer. Berichten JVA-Bediensteter verschiedener NRW - Haftanstalten zufolge soll es im vergangenen Monat in den 36 NRW-Justizvollzugsanstalten zu sogenannten „Überwürfen von außen“ von Drogen und Mobiltelefonen gekommen sei. Die Bediensteten seien „intern angewiesen“, nicht gleich jeden „Überwurf“ schriftlich zu fixieren. Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1298 mit Schreiben vom 13. August 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet. 1. In wie vielen der 36 Justizvollzugsanstalten in NRW wäre ein ähnliches Szenario auf Grund mangelhafter Sicherheitsvorkehrungen (fehlende Flugabwehrnetze / Uneinsehbarkeit aus den Kanzeln heraus) denkbar? Die Justizvollzugsanstalten des geschlossenen Vollzuges im Land NRW verfügen über bauliche und gestalterische Vorkehrungen, die ein Landen eines Hubschraubers verhindern sollen. 2. Warum sind nicht alle 36 Justizvollzugsanstalten in NRW mit entsprechenden Cellular Disabler, Jammer oder Handy-Blockern ausgestattet und ab wann soll die dringend erforderliche, überfällige Nachrüstung erfolgen? Entsprechende Systeme wurden mit negativem Ergebnis getestet. 3. Welche Erkenntnisse „möglicher Gefahren“ konnten aus der Einrichtung einer dezentraler Informationssammelstelle und einer bundesweiten Koordinierungsstelle, bezüglich der Antwort der Landesregierung vom 26.01.2017 bis heute gewonnen werden? 2 https://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%B6rsender 3 https://kleineanfragen.de/nordrhein-westfalen/16/14091-drohnen-ueber-justizvollzugsanstalten-in-nordrheinwestfalen 4 https://www.morgenpost.de/article214109783/Drogen-ueber-Gefaengnismauer-geworfen.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3405 3 4. Wie bewertet die Landesregierung Risiken und Bedrohungen der inneren Sicherheit in NRW durch Drohnen? Die Fragen 3 und 4 werden im Zusammenhang beantwortet: Ebenso wie die bei der Polizei Baden-Württemberg angesiedelte Koordinierungsstelle Drohnen, werden die hiesigen Erkenntnisse vornehmlich auf den Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA) „Gefahren durch unbemannte Luftfahrtsysteme“ gestützt. Hierbei handelt es sich um ein als „VERSCHLUSSSACHE-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuftes Dokument. Über die Aufhebung der Einstufung bzw. eine auszugsweise Veröffentlichung entscheidet das BKA. Grundsätzlich ist festzustellen, dass durch die stark zunehmende Verbreitung von Drohnen, die leichte Verfügbarkeit und Bedienbarkeit sowie den vom Steuerer abgesetzten Betrieb das anzunehmende Missbrauchspotenzial steigt. Die Palette der kriminellen Einsatzmöglichkeiten für Drohnen ist breit gefächert. Insofern ist im Rahmen der Vorbereitung polizeilicher Einsatzmaßnahmen die konkrete Gefahr durch Drohnen regelmäßiger Bestandteil der Lageund Gefährdungsbeurteilung. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Aussagen von JVA-Bediensteten, dass sog. „Überwürfe“ von Drogen und Mobiltelefonen, entgegen der weitergehenden Meldepflicht, nicht „gleich schriftlich zu fixieren seien“? Entsprechende Aussagen sind nicht bekannt. Es gilt für die Bediensteten aller Justizvollzugsanstalten eine Meldepflicht, die derartige Vorfälle umfasst.