LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3408 13.08.2018 Datum des Originals: 13.08.2018/Ausgegeben: 16.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1262 vom 5. Juli 2018 der Abgeordneten Wibke Brems, Johannes Remmel und Norwich Rüße BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3096 Energieautarke Klärwerke: Was tut die Landesregierung für die Energiewende in Abwasseranlagen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Kläranlagen leisten in unserem Land einen unverzichtbaren Dienst für den Umweltschutz, indem sie Abwässer mit hohem technischem Aufwand von möglichst vielen Rückständen befreien. Die aktuellen Diskussionen um Rückstände in unseren Gewässern – wie beispielsweise Mikroplastik oder Nitrat – machen allerdings deutlich, dass die Aufbereitung unserer wichtigsten Lebensgrundlage Wasser immer aufwendiger zu gestalten ist. Doch bereits unter den heutigen Anforderungen wird für die Abwasserbehandlung sehr viel Energie benötigt. Laut LANUV verbrauchen allein die 634 kommunalen Kläranlagen in NRW so viel Energie wie alle Haushalte von Düsseldorf zusammen. Klärwerke gehören damit zu den größten kommunalen Energieverbrauchern, in kleineren Kommunen können Kläranlagen der größte einzelne Energieverbraucher sein. Hinzu kommen die Abwasserbehandlungsanlagen, die direkt von der Industrie betrieben werden. Die Potenziale für eine optimierte Energienutzung und Energieerzeugung in diesen Anlagen sind enorm. Nicht nur die eigentlichen Reinigungsprozesse der Abwasserbehandlung bieten Energieeffizienzpotenziale, Klärschlamm kann zudem eine Quelle für regeneratives Biogas darstellen, welches, wiederum verstromt, teilweise den Energiebedarf der Klärwerke decken kann. NRW ist spätestens seit Veröffentlichung der ersten Auflage des Handbuchs „Energie in Kläranlagen“ Ende der 1990er Jahre Vorreiter in Deutschland und hat innovative Projekte zur Verbesserung der Energieeffizienz auch durch umfangreiche Landesfördermittel unterstützt. Verschiedene Beispiele machen deutlich, in welche Richtung Entwicklungen möglich sind: So zeigt die Realisierung einer vollständigen Energieautarkie im Klärwerk Bottrop eindrucksvoll, dass mit einem intelligenten Konzept Kläranlagen vom Energieverbraucher zum LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3408 2 Energieerzeuger werden können. Auch das Klärwerk Bad Oeynhausen erreicht durch die Kombination verschiedener Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung und Erhöhung der Energieerzeugung vor Ort mittlerweile einen Eigenversorgungsgrad von 116 % und produziert somit mehr Energie als es verbraucht. Durch ihren konstanten Energiebedarf sind Abwasseranlagen wie geschaffen für die Nutzung Erneuerbarer Energien und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Darüber hinaus können die räumlichen Gegebenheiten teilweise selbst die Nutzung der Windenergie ermöglichen. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1262 mit Schreiben vom 13. August 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. Der weltweit steigende Energiebedarf, die Endlichkeit fossiler Ressourcen, steigende Energiekosten und die Sorge um die Auswirkungen auf das Klima erfordern einen Wandel im Umgang mit Energie; dies betrifft auch den Bereich der Abwasserentsorgung. Nordrhein- Westfalen verfolgt – wie im Ende 2015 vom Landtag verabschiedeten Klimaschutzplan verankert - das Ziel einer energieintelligenten Abwasserentsorgung. Zur energieintelligenten Abwasserbeseitigung gehören sowohl das gezielte Energiesparen und die Steigerung der Energieeffizienz auf der Kläranlage selbst als auch die Nutzung der vorhandenen Energiepotenziale im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung. Dabei wird das Ziel einer über das Jahr ausgeglichen Energiebilanz („Null-Energie-Kläranlage“) verfolgt. Diese Zielsetzung wird durch das Wasserhaushaltsgesetz unterstützt, das als ein Kriterium für den Stand der Technik die Ressourcen- und Energieeffizienz festschreibt. Gemäß Anhang 1 der Abwasserverordnung sollen Kläranlagen so errichtet und betrieben werden, dass eine energieeffiziente Betriebsweise ermöglicht wird. Die bei der Abwasserbeseitigung entstehenden Energiepotenziale sind, soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar, zu nutzen. Hierbei dürfen die Bestrebungen zur Verbesserung der Energieeffizienz nicht dem eigentlichen Zweck der Abwasserbeseitigung mit der Zielsetzung des Gewässerschutzes zuwiderlaufen. Grenz- oder Zielwerte hinsichtlich der Energieeffizienz von Abwasseranlagen sind weder im Wasserhaushaltsgesetz noch in der Abwasserverordnung festgelegt. Zum Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage wird in der Regel Wärmeenergie und elektrische Energie benötigt. Der Wärmebedarf wird in der Regel über die durch die Abwasserhandlung selbst zur Verfügung stehende Wärme gedeckt. Dies ist bei der elektrischen Energie (Strombedarf versus Stromerzeugung) derzeit nicht so. Die folgenden Aussagen beziehen sich daher im Folgenden auch auf die Energieeffizienz im Hinblick auf die elektrische Energie kommunaler Kläranlagen. 1. Wie hat sich die Energieeffizienz der kommunalen Kläranlagen in NRW in den letzten 10 Jahren entwickelt? In Nordrhein-Westfalen werden 610 Kommunale Kläranlagen betrieben. Der spezifische Stromverbrauch einer Kläranlage liegt im Allgemeinen in einer Größenordnung zwischen 25 und 80 KWh/(E*a) und ist abhängig vom eingesetzten Reinigungsverfahren und dem Reinigungsziel, insbesondere aber auch von den örtlichen Randbedingungen (u.a. Topografie und Struktur des Einzugsgebietes). Dabei weisen kleine Kläranlagen in der Regel höhere spezifische Verbrauchswerte auf als große Kläranlagen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3408 3 Konkrete Daten zur Energieeffizienz der einzelnen kommunalen Kläranlagen liegen zentral nicht vor; eine quantitative Aussage ist daher nicht möglich. Die Erfahrungen und Auswertungen aus geförderten Energieanalysen in Nordrhein-Westfalen der letzten Jahre (aber auch in anderen Bundesländern) zeigen, dass Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sukzessive umgesetzt werden, aber weiterhin Potenzial vorhanden ist. Gemäß Abfrage bei den fünf Bezirksregierungen weisen aktuell die Kläranlagen Bottrop, Bad Oeynhausen, Paderborn, Bielefeld-Heepen, Wünnenberg, Warstein, Hagen, Arnsberg- Wildshausen, Biggetal, Kalkar-Hönnepel, Bocholt-Mussum und Coesfeld eine über das Jahr ausgeglichene Energiebilanz („Null-Energie-Kläranlagen“) auf. Darüber hinaus sind zahlreiche Kläranlagenbetreiber bestrebt, ihre Energiebilanzen möglichst weitgehend zu verbessern. 2. In welchen kommunalen Kläranlagen wird Energie selbst erzeugt? Bitte Standort, Menge der Energie in MWh/a, Erzeugungsart und Autarkiegrad angeben. Wesentliche Bausteine zur Stromerzeugung auf heutigen Kläranlagen sind die Klärgasgewinnung und der Einsatz von Blockheizkraftwerken (BHKW). Tabelle 1 (siehe Anlage) enthält eine Zusammenstellung der Kläranlagen mit BHKW zur Stromerzeugung. Angaben zur installierten Leistung der einzelnen Anlagen werden im Energieatlas NRW des LANUV standortspezifisch ausgewiesen (www.energieatlas.nrw.de). Darüber hinaus werden dort Erträge für Strom und Wärme (kumuliert für die Verwaltungsebenen) angegeben. Angaben zum Autarkiegrad liegen zentral nicht vor. Eine Verpflichtung zur Erfassung der wesentlichen Energiedaten einer Kläranlage im Sinne einer Selbstüberwachung besteht in Nordrhein-Westfalen nicht. 3. Zu wieviel Prozent sind die technischen und wirtschaftlichen Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Energien und KWK in den Abwasserbehandlungsanlagen in NRW ausgeschöpft? Die Potenzialstudie Erneuerbare Energien Bioenergie des LANUV (Fachbericht 40, Teil 3) weist für Klärgas Strompotenziale zwischen 433.406 MWh/a und 451.827 MWh/a sowie Wärmepotenziale zwischen 681.065 MWh/a und 710.012 MWh/a aus. Hierbei handelt es sich jedoch um theoretische Potenziale, die technische Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit ist anlagenspezifisch und kann nur im Einzelfall entschieden werden. Eine detaillierte Erhebung und Bewertung der Energiesituation jeder einzelnen kommunalen Kläranlage liegt zentral nicht vor. Daher ist auch keine Prozentangabe zur Nutzung des technischen und wirtschaftlichen Potenzials möglich. Wie jedoch oben und zu Frage 1 ausgeführt, ist das vorhandene Potenzial noch nicht ausgeschöpft. 4. Was sind die Gründe, die eine flächendeckende Optimierung der Energieeffizienz und Nutzung Erneuerbarer Energie, wie sie beispielsweise in den Klärwerken Bad Oeynhausen und Bottrop erfolgreich umgesetzt wurde, bislang verhindert? Bitte neben allgemeinen Gründen auch auf spezifische Hinderungsgründe bei unterschiedlichen Energieeffizienzmaßnahmen und dem Einsatz unterschiedlicher Erneuerbarer Energieträger eingehen. Der Energiebedarf einer Kläranlage und die Eigenenergieerzeugung sind abhängig vom eingesetzten Reinigungsverfahren und dem Reinigungsziel, insbesondere aber auch von den örtlichen Randbedingungen (u.a. Topografie und Struktur des Einzugsgebietes). Damit ist für LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3408 4 jede Kläranlage einzeln zu prüfen, welche Möglichkeiten zur Optimierung der Energieeffizienz bestehen (Energieanalyse). Aufgrund der gegebenen jeweiligen Randbedingungen und Anforderungen an die einzelne Kläranlage wird es nicht flächendeckend möglich sein, eine ausgeglichene Energiebilanz („Null-Energie-Kläranlage“) zu erreichen. Ziel ist es aber weiterhin, die Eigennutzung der selbsterzeugten Energie so weit wie möglich zu erhöhen und die zusätzlich erforderliche Energie vorzugsweise aus regionalen Quellen erneuerbarer Energien zu beziehen. Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt in der Regel eigenverantwortlich durch den Betreiber und ist insbesondere abhängig von der Finanzierung bzw. den damit verbundenen Kosten. Für die Nicht-Umsetzung oder zeitlich gestreckte Umsetzung von Maßnahmen können insbesondere folgende Gründe benannt werden: Die Maßnahme ist für sich genommen nicht wirtschaftlich oder das betrachtete Anlagenteil ist noch nicht wirtschaftlich abgeschrieben. Aufgrund des zur Verfügung stehenden Budgets des Kläranlagenbetreibers ist eine Priorisierung der Maßnahmen erforderlich. „Energie“-Maßnahmen sind häufig erst wirtschaftlich in Kombination mit anderen geplanten Umbauprozessen der Kläranlage. Synergien werden genutzt; die Umsetzung erfolgt dadurch aber erst zeitverzögert. Die zunehmende finanzielle Belastung der Eigenstromversorgung von Abwasserbetrieben in Form von Steuern, Abgaben und der Streichung von Vergütungen. 5. In welcher Weise unterstützt die Landesregierung Kommunen beziehungsweise Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen dabei, in diesen Anlagen Konzepte zur Erreichung einer weitgehenden Energieautarkie umzusetzen? Die Landesregierung unterstützt Kommunen bzw. Betreiber von Abwasseranlagen bei der eigenverantwortlichen Umsetzung zur Steigerung der Energieeffizienz auf drei Ebenen: bei der Finanzierung von Energieanalysen und konkreten Maßnahmen vor Ort im Rahmen des Förderprogramms „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung in NRW II“, mit der Weiterentwicklung von energieeffizienten Verfahren in Pilotprojekten und durch die Bereitstellung der erforderlichen Basis- und Hintergrundinformationen mit der jüngst veröffentlichten 2. Auflage des Energie-Handbuchs „Energie in Abwasseranlagen in NRW“. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3408 5 Anlage zur Kleinen Anfrage 1262 Tabelle 1: Faulgasnutzung mittels BHKW auf kommunalen Kläranlagen in NRW (Stand 08.05.2017) Nr. KA-Name (ggf. Standort) Betreiber Ausbaugröße (EW) 1 Aachen-Brand Wasserverband Eifel - Rur 36.335 2 Aachen-Soers Wasserverband Eifel - Rur 458.000 3 Ahlen-Stadt Abwasserwerk d. St. Ahlen 92.000 4 Alsdorf-Broichtal Wasserverband Eifel - Rur 30.000 5 Altena Ruhrverband 35.000 6 Altenberge Gemeinde Altenberge 12.580 7 Arnsberg Ruhrverband 28.400 8 Arnsberg-Neheim Ruhrverband 97.500 9 Arnsberg-Wildshausen Ruhrverband 98.000 10 AV Obere Lutter (Gütersloh) Abwasserverband Obere Lutter 380.000 11 Bad Berleburg Stadt Bad Berleburg 21.000 12 Bad Driburg, Herste Stadt Bad Driburg 46.000 13 Bad Lippspringe Abwasserwerk der Stadt Bad Lippspringe 30.000 14 Bad Muenstereifel-Kirspen. Mia Erftverband 27.000 15 Bad Oeynhausen Stadt Bad Oeynhausen 78.500 16 Bad Salzuflen Stadt Bad Salzuflen 96.000 17 Beckum Stadt Beckum 51.540 18 Bedburg Kaster Erftverband 50.500 19 Bergheim Auenheim Erftverband 23.000 20 Bergheim Kenten Erftverband 120.000 21 Bergisch-Gladbach Abwasserwerk Bergisch Gladbach 166.000 22 Bergneustadt Schönenthal Aggerverband 20.000 23 Bessenich Erftverband 27.000 24 Bestwig-Velmede Ruhrverband 47.500 25 Bettendorf Wasserverband Eifel - Rur 50.000 26 Beverungen, Osterfeld Stadt Beverungen 35.000 27 Bielefeld, Heepen Stadt Bielefeld 235.000 28 Bielefeld, Sennestadt Stadt Bielefeld 33.000 29 Biggetal Ruhrverband 90.000 30 Billerbeck Abwasserwerk d. St. Billerbeck 20.000 31 Bocholt-Mussum Stadt Bocholt 225.000 32 Bochum-Oelbachtal Ruhrverband 300.000 33 Bönen Lippeverband 71.000 34 Bonn Duisdorf Oberbürgermeister Bonn 30.000 35 Bonn Salierweg Oberbürgermeister Bonn 285.000 36 Borken Stadt Borken 130.100 37 Bornheim Erftverband 24.000 38 Bornheim Sechtem Erftverband 24.150 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3408 6 39 Bottrop Emschergenossenschaft 1.340.000 40 Brilon Ruhrverband 24.000 41 Brühl Stadt Brühl 70.000 42 Bünde, Spradow Kommunalbetriebe Bünde 64.350 43 Büren-Nord Abwasserwerk der Stadt Büren 26.000 44 Coesfeld Abwasserwerk d. St. Coesfeld 120.000 45 Dattelner-Mühlenbach Lippeverband 105.800 46 Delbrück-Kernstadt Stadt Delbrück 48.433 47 Detmold-Zentral Detmolder Abwasser GmbH 135.000 48 Dinslaken Lippeverband 65.000 49 Dormagen-Rheinfeld Stadt Dormagen 95.000 50 Dorsten Lippeverband 137.000 51 Dorsten-Wulfen Lippeverband 130.000 52 Dortmund-Deusen Emschergenossenschaft 705.000 53 Dortmund-Scharnhorst Lippeverband 190.000 54 Duisburg-Alte Emscher Emschergenossenschaft 500.000 55 Duisburg-Huckingen Wirtschaftsbetriebe Duisburg 135.615 56 Duisburg-Kasslerfeld Ruhrverband 450.000 57 Duisburg-Rheinhausen LINEG 220.000 58 Dülken Niersverband 72.000 59 Dülmen Lippeverband 55.000 60 Düren Wasserverband Eifel - Rur 461.500 61 Düsseldorf-Nord Stadt Düsseldorf 600.000 62 Düsseldorf-Süd Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf 1.090.000 63 Eilendorf Wasserverband Eifel - Rur 87.000 64 Eitorf Gemeindewerke Eitorf 46.560 65 Emmerich Technische Werke Emmerich 195.000 66 Emscherkläranlage (Dinslaken) Emschergenossenschaft 2.400.000 67 Engelskirchen Aggerverband 10.000 68 Engelskirchen Bickenbach Aggerverband 44.000 69 Engelskirchen Ründeroth Aggerverband 14.000 70 Ennigerloh Stadt Ennigerloh 30.500 71 Erftstadt Erftverband 70.000 72 Erkelenz-Mitte Stadt Erkelenz 48.000 73 Erkrath-Hochdahl Bergisch-Rheinischer Wasserverband 40.000 74 Eschweiler-Weisweiler-ZKA Wasserverband Eifel - Rur 160.000 75 Espelkamp Stadt Espelkamp 33.000 76 Everswinkel Gemeinde Everswinkel 11.000 77 Frechen Erftverband 56.100 78 Gelsenkirchen- Picksmühlenbach Lippeverband 70.000 79 Gevelsberg Ruhrverband 90.000 80 Glehn Erftverband 34.000 81 Grevenbroich Erftverband 97.000 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3408 7 82 Greven-Reckenfeld Stadt Greven 65.000 83 Gronau Stadtwerke Gronau GmbH 76.600 84 Gummersbach Brunohl Aggerverband 12.420 85 Gummersbach Krummenohl Aggerverband 40.000 86 Gütersloh, Putzhagen Stadt Gütersloh 150.600 87 Hagen Fley Ruhrverband 48.500 88 Hagen Vorhalle Ruhrverband 235.000 89 Haltern-West Lippeverband 76.000 90 Hamm-Mattenbecke Lippeverband 70.000 91 Hamm-West Lippeverband 252.000 92 Harsewinkel Stadt Harsewinkel 57.500 93 Hattingen Ruhrverband 100.000 94 Havixbeck Lippeverband 17.000 95 Heiligenhaus-Abtsküche Ruhrverband 33.000 96 Heiligenhaus-Angertal Bergisch-Rheinischer Wasserverband 60.000 97 Hemer Ruhrverband 42.400 98 Hennef Abwasserwerk d.St. Hennef 45.000 99 Herford, ZKA Stadt Herford, Herf. Abw. GmbH 250.000 100 Herten-Westerholt Lippeverband 36.000 101 Herzogenrath-Worm Wasserverband Eifel - Rur 50.000 102 Hilden Bergisch-Rheinischer Wasserverband 76.000 103 Hörstel Stadt Hörstel 20.000 104 Hövelhof Gemeinde Hoevelhof 20.000 105 Höxter Stadt Höxter 40.000 106 Hückelhoven-Ratheim Wasserverband Eifel - Rur 95.000 107 Hückeswagen Wupperverband 48.000 108 Hürth Stadtwerke Hürth AöR 90.000 109 Ibbenbüren-Püsselbüren Stadt Ibbenbüren 105.000 110 Iserlohn Baarbachtal Ruhrverband 115.000 111 Iserlohn Letmathe Ruhrverband 70.000 112 Isselburg Stadt Isselburg 20.000 113 Jülich Wasserverband Eifel - Rur 90.000 114 Kalkar-Hönnepel Abwasserbehverband Kalkar-Rees 74.000 115 Kamen-Körnebach Lippeverband 160.000 116 Kamp-Lintfort LINEG 75.000 117 Kessenich Erftverband 132.000 118 Kevelaer-Weeze Niersverband 49.000 119 Köln Langel Stadtentwässerungsbetriebe Köln 110.000 120 Köln Rodenkirchen Stadtentwässerungsbetriebe Köln 88.000 121 Köln Stammheim Stadtentwässerungsbetriebe. Köln 1.450.000 122 Köln Wahn Wasser- und Bodenverband Wahn 92.000 123 Köln Weiden Stadtentwässerungsbetriebe Köln 80.000 124 Königswinter Abwasserwerk Stadt Königswinter 43.750 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3408 8 125 Kreuztal Stadt Kreuztal 170.000 126 Lage, Zentralklärwerk Städt.Abwasserbetrieb Lage 155.000 127 Legden II Gemeinde Legden 18.000 128 Lemgo-Grevenmarsch Abw.-Bes.-Ges. Lemgo GmbH 97.800 129 Lengerich Stadt Lengerich 49.500 130 Lennestadt Ruhrverband 45.600 131 Lindlar Aggerverband 12.600 132 Lindlar Bruch Aggerverband 9.800 133 Linnich Wasserverband Eifel - Rur 29.783 134 Lippstadt Stadt Lippstadt 130.000 135 Lohmar Donrath Aggerverband 25.000 136 Löhne-Ulenburg Wirtschaftsbetriebe Löhne 88.000 137 Lübbecke Stadt Lübbecke 130.000 138 Lüdenscheid Schlittenbachtal Ruhrverband 62.000 139 Lünen-Sesekemündung Lippeverband 200.000 140 Marl-Lenkerbeck Lippeverband 26.000 141 Marl-Ost Lippeverband 55.000 142 Marl-West Lippeverband 64.000 143 Menden Ruhrverband 105.000 144 Metelen Gemeinde Metelen 17.500 145 Mettingen Gemeinde Mettingen 137.500 146 Mettmann Bergisch-Rheinischer Wasserverband 55.000 147 Minden, Leteln Stadt Minden 260.000 148 Moers-Gerdt LINEG 250.000 149 Mönchengladbach GWK I Niersverband 632.500 150 Monheim Bergisch-Rheinischer Wasserverband 166.000 151 Morsbach Volperhausen Aggerverband 13.400 152 Münster-Am Loddenbach Stadt Münster 45.000 153 Münster-Hauptkläranlage Stadt Münster 300.000 154 Neuenkirchen/Wettringen Gemeinde Neuenkirchen 44.500 155 Neuss-Ost InfraStruktur Neuss AöR 280.000 156 Neuss-Süd InfraStruktur Neuss AöR 76.835 157 Niederkassel Bürgermeister Niederkassel 35.000 158 Nordkirchen Lippeverband 23.000 159 Nottuln-Appelhülsen Lippeverband 37.000 160 Nümbrecht Homburg-Bröl Aggerverband 33.000 161 Ochtrup Stadtwerke Ochtrup 58.350 162 Odenthal Osenau Wupperverband 18.000 163 Oelde Stadt Oelde 47.000 164 Overath Aggerverband 19.100 165 Overath Lehmbach Aggerverband 15.500 166 Paderborn, Sande Stadt Paderborn 536.000 167 Plettenberg Ruhrverband 34.000 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3408 9 168 Pulheim Pulheim 80.000 169 Radevormwald Wupperverband 61.100 170 Rahmedetal Ruhrverband 55.000 171 Ratingen Bergisch-Rheinischer Wasserverband 80.000 172 Reichshof Ufersmühle Aggerverband 6.200 173 Rheda-Wiedenbrück, Rheda Stadt Rheda-Wiedenbrück 103.000 174 Rhede Stadt Rhede 43.000 175 Rheinbach Erftverband 27.000 176 Rheinbach Flerzheim Erftverband 50.000 177 Rheinberg LINEG 83.000 178 Rheine-Nord Technische Betriebe Rheine AöR 251.500 179 Rietberg Stadt Rietberg 46.500 180 Rösrath Aggerverband 35.833 181 Ruppichteroth Büchel Aggerverband 25.000 182 Salzkotten, Verne Stadt Salzkotten 48.500 183 Schalksmühle Ruhrverband 29.000 184 Schermbeck Lippeverband 16.000 185 Schleiden Wasserverband Eifel - Rur 32.000 186 Schleiden-Gemünd Wasserverband Eifel - Rur 23.000 187 Schloß Holte-Stukenbrock Stadt Schloß Holte-Stukenbrock 60.000 188 Schwalmtal-Amern Schwalmtalwerke AöR 38.000 189 Schwelm Wupperverband 48.000 190 Schwerte Ruhrverband 50.000 191 Selm Lippeverband 25.500 192 Senden Lippeverband 27.000 193 Setterich Wasserverband Eifel - Rur 50.000 194 Siegen Stadt Siegen 175.000 195 Siegen-Weidenau Stadt Siegen 75.000 196 Soest Lippeverband 115.000 197 Solingen-Burg Wupperverband 123.100 198 Solingen-Ohligs Bergisch-Rheinischer Wasserverband 130.000 199 St.Augustin Menden Stadt Sankt Augustin 210.000 200 Stadtlohn Stadt Stadtlohn 30.500 201 Steinfurt Wasserverband Eifel - Rur 86.000 202 Steinfurt-Borghorst-Nord Stadt Steinfurt 17.700 203 Steinfurt-Burgsteinfurt Stadt Steinfurt 46.800 204 Steinhagen Gemeinde Steinhagen 40.000 205 Sundern II Reigern Ruhrverband 35.557 206 Telgte Stadt Telgte 40.000 207 Troisdorf Abwasserbetrieb Stadt Troisdorf 70.000 208 Verl, Sende Gemeinde Verl 30.000 209 Verl-West Gemeinde Verl 47.000 210 Versmold Stadt Versmold 90.000 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3408 10 211 Vlotho-Zentral Stadt Vlotho 22.000 212 Voerde Lippeverband 25.000 213 Waldbröl Brenzingen Aggerverband 10.200 214 Waltrop Lippeverband 38.000 215 Warburg Stadt Warburg, Stadtwerke 70.000 216 Warstein Ruhrverband 42.500 217 Wegberg-Mitte Stadt Wegberg 46.790 218 Werl -Neu- Lippeverband 36.000 219 Werl-Westönnen Lippeverband 18.800 220 Werne Lippeverband 54.000 221 Wesel Stadtwerke Wesl 98.000 222 Wesseling Entso.-betr. d. St. Wesseling 40.000 223 Wevelinghoven Erftverband 27.000 224 Wiehl Aggerverband 14.000 225 Wiehl Weiershagen Aggerverband 12.400 226 Windeck Au Verbandsgemeindewerke Hamm 40.000 227 Wuppertal-Buchenhofen Wupperverband 700.000 228 Wuppertal-Kohlfurth Wupperverband 190.000 229 Würselen-Euchen Wasserverband Eifel - Rur 40.000 230 Zentralklärwerk Ahaus Stadt Ahaus 85.000