LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3409 13.08.2018 Datum des Originals: 13.08.2018/Ausgegeben: 16.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1296 vom 16. Juli 2018 der Abgeordneten Anja Butschkau und Carina Gödecke SPD Drucksache 17/3198 Familienzimmer in Frauenhäusern Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zur Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen am 5. Juli 2018 beantragte die SPD-Fraktion einen Bericht zum Thema „Bedarf von Familienzimmern in Frauenhäusern in NRW“. Das zuständige Fachministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen sah sich – offensichtlich aufgrund einer „fehlenden“ allgemeinverbindlichen und rechtlich gefassten Definition des Begriffs Familienzimmer – nicht in der Lage, fristgerecht zur Beratung im Ausschuss einen solchen Bericht zu liefern. Stattdessen forderte die zuständige Ministerin Ina Scharrenbach die SPD-Fraktion während der Ausschusssitzung dazu auf, eine Definition des Begriffs Familienzimmer vorzulegen. In der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt forderte die zuständige Fachministerin Ina Scharrenbach die SPD-Fraktion stattdessen auf, selbst erst einmal eine Definition des Begriffs Familienzimmer vorzulegen. Ausgehend davon könne dann die geforderte Berichterstattung erfolgen. Richtig ist, dass es keine feststehende, allgemeinverbindliche und allgemeingültige Definition des Begriffs Familienzimmer gibt. Gleichwohl wird er, und das ist dem Ministerium bekannt und sicherlich auch vertraut, von den Akteurinnen in der Frauenhilfeinfrastruktur seit Langem verwendet. Gerne verweisen wir daher auf die anschauliche und alltagsgeprägte, realitäts- und praxisnahe Definition der Frauenhäuser selbst. Auf der Internetseite des Frauenhauses Bochum in Trägerschaft des Caritasverbandes für Bochum und Wattenscheid e.V. heißt es in diesem Zusammenhang beispielsweise: „[…] ist ein zusätzlicher Raum vorgesehen, in dem gespielt werden kann oder die Hausaufgaben erledigt werden können. Außerdem verfügen die Jungen und Mädchen in den Familienzimmern über einen eigenen, abtrennbaren Schlafund Wohnbereich […]. Die Familienzimmer können bei Bedarf in Einzelzimmer umgewandelt werden, sodass eine flexiblere Belegung möglich ist.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3409 2 Dies ist eine anschauliche und in der Frauenpolitik durchaus bekannte und angewandte Definition. Um auch für die Frauenpolitik in Nordrhein-Westfalen, und vor allem für zukünftige Parlamentsdebatten begriffliche Klarheit zu schaffen, bitten wir die Landesregierung, die über das doppelt zuständige Ministerium verfügt, das sowohl die Gleichstellung als auch das Bauen im Namen trägt, um Beantwortung der Frage, wie ein solcher Begriff aus ihrer Sicht zu verstehen ist. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 1296 mit Schreiben vom 13. August 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Teilt die Landesregierung diese Beschreibung und Definition des Begriffs Familienzimmer? 2. Sind ein abgetrennter Schlaf- und Wohnbereich für Mädchen und Jungen auch für die Landesregierung ein Charakteristikum für ein Familienzimmer in Frauenhäusern? 3. Hält es die Landesregierung für geboten, dass Familienzimmer baulich so gestaltet sein sollten, dass sie in Einzelzimmer umgewandelt werden können, um eine flexiblere Belegung zu ermöglichen? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Der Begriff „Familienzimmer“ ist nicht eindeutig definiert und variiert in seiner Verwendung in den einzelnen Einrichtungen (vgl. auch Anja Butschkau, SPD, in der Kleinen Anfrage 1297 des Landtags Nordrhein-Westfalen, LT-Drs. 17/3199: „Richtig ist, dass es keine feststehende, allgemeinverbindliche und allgemeingültige Definition des Begriffs Familienzimmer gibt.“). Er bezeichnet z.B. kombinierte Frauen-und-Kind(er)-Zimmer, Zimmer mit abgetrenntem Spielund Aufenthaltsbereich oder kleinere Apartments. Ein einheitlicher Standard für ein „Familienzimmer“ existiert in Nordrhein-Westfalen nicht, vielmehr unterfallen diesem Begriff diverse Angebote unterschiedlichen Ausmaßes. Maßgebend für die Landesregierung sind gemäß der „Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Zufluchtsstätten für misshandelte Frauen (Frauenhäuser)“ die Anzahl der Plätze für Frauen und ihre Kinder. Umgestaltungsmöglichkeiten, die ein spontanes Reagieren auf besondere Umstände erlauben, werden von der Landesregierung grundsätzlich begrüßt. 4. Um zukünftigen „Missverständnissen“ vorzubeugen, fragen wir, ob es weitere Begriffe gibt, die berichtsanfragende Fraktionen freundlicherweise in ihrer Berichtsanfrage definieren sollten, damit sich die Landesregierung zu einer fristgerechten Berichterstattung in der Lage sieht? (Bitte die Begriffe einzeln aufzählen und den zuständigen Ressorts zuordnen.) Die Landesregierung wird auch weiterhin dem Informationsrecht des Parlaments nachkommen.