LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3411 14.08.2018 Datum des Originals: 13.08.2018/Ausgegeben: 17.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1286 vom 12. Juli 2018 des Abgeordneten Stefan Zimkeit SPD Drucksache 17/3183 Wie stark wird Dinslaken von der Landesregierung geschröpft? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat am 04. Juli 2018 Eckpunkte für ein neues Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) vorgelegt. Hierin sind zahlreiche Punkte enthalten die Dinslaken stark benachteiligen , so etwa durch die finanzkraftunabhängige Aufwands-/Unterhaltungspauschale in Höhe von 120 Millionen Euro, der Abschlag auf den fiktiven Hebesatz, die Absenkung des Soziallastenansatzes und Veränderungen bei der Einwohnerveredelung. Um bewerten zu können wie groß die Benachteiligung für Dinslaken ist, sind realistische Vergleichsgrößen notwendig. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 1286 mit Schreiben vom 13. August 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie hoch waren die Zuweisungen aus dem GFG an Dinslaken in 2018? Die Gesamtzuweisungen aus dem GFG 2018 für die Stadt Dinslaken betragen 38.386.652,30 Euro. Die einzelnen Zuweisungen können der Festsetzungstabelle zum GFG 2018 entnommen werden, welche auf der Internetseite des MHKBG veröffentlicht ist. 2. Wie hoch wären die Zuweisungen aus dem GFG an Dinslaken gewesen, wenn die Parameter aus den nun beschlossenen Eckpunkten schon 2018 angewendet worden wären? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3411 2 3. Wie hoch wären die Zuweisungen für Dinslaken im GFG 2019 ohne die von der Landesregierung geplanten Änderungen? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Die Beantwortung der Fragen erfordert zwei Fiktionsrechnungen für den gesamten kommunalen Finanzausgleich. Solche fiktiven Rechnungen werden von der Landesregierung bzw. in ihrem Auftrag durch IT.NRW üblicherweise nicht erstellt und herausgegeben. Sie liegen daher nicht vor.