LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3415 14.08.2018 Datum des Originals: 13.08.2018/Ausgegeben: 17.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1311 vom 13. Juli 2018 der Abgeordneten Anja Butschkau und Christian Dahm SPD Drucksache 17/3233 Ausstattung von Familienzimmern in Frauenhäusern Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zur Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen am 5. Juli 2018 beantragte die SPD-Fraktion einen Bericht zum Thema „Bedarf von Familienzimmern in Frauenhäusern in NRW“. Das zuständige Fachministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen sah sich – offensichtlich aufgrund einer „fehlenden“ allgemeinverbindlichen und rechtlich gefassten Definition des Begriffs Familienzimmer – nicht in der Lage, fristgerecht zur Beratung im Ausschuss einen solchen Bericht zu liefern. Stattdessen forderte die zuständige Ministerin Ina Scharrenbach die SPD-Fraktion während der Ausschusssitzung dazu auf, eine Definition des Begriffs Familienzimmer vorzulegen. In der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt forderte die zuständige Fachministerin Ina Scharrenbach die SPD-Fraktion stattdessen auf, selbst erst einmal eine Definition des Begriffs Familienzimmer vorzulegen. Ausgehend davon könne dann die geforderte Berichterstattung erfolgen. Richtig ist, dass es keine feststehende, allgemeinverbindliche und allgemeingültige Definition des Begriffs Familienzimmer gibt. Gleichwohl wird er, und das ist dem Ministerium bekannt und sicherlich auch vertraut, von den Akteurinnen in der Frauenhilfeinfrastruktur seit Langem verwendet. Gerne verweisen wir daher auf die anschauliche und alltagsgeprägte, realitätsund praxisnahe Definition der Frauenhäuser selbst. So berichtet die Neue Westfälische am 10. April 2015 über das Frauenkulturfest Spenge/Enger und die dort gesammelten Spenden für das Frauenhaus Herford. In dem Artikel heißt es unter der Zwischenüberschrift „Ausstattung der Familienzimmer werden erneuert“ [Rechtschreib- und Grammatikfehler im Original]: „‘Wir haben uns schon im Vorfeld darüber Gedanken gemacht, wofür das Geld genutzt werden kann‘, verriet B. [Abkürzung durch Fragesteller]. So müsse etwa die Ausstattung der acht Familienzimmer laufend erneuert werden. ‚Es herrscht eine hohe Fluktuation Schutz suchender LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3415 2 Frauen und Kindern, was Matratzen oder Möbel stark beansprucht“, erklärt sie. Hier sei das Geld insofern sinnvoll angelegt.‘“ Dies ist eine anschauliche und in der Frauenpolitik durchaus bekannte und angewandte Darstellung der Funktion eines Familienzimmers. Um auch für die Frauenpolitik in Nordrhein- Westfalen, und vor allem für zukünftige Parlamentsdebatten begriffliche Klarheit zu schaffen, bitten wir die Landesregierung, die über das doppelt zuständige Ministerium verfügt, das sowohl die Gleichstellung als auch das Bauen im Namen trägt, um Beantwortung der Frage, wie ein solcher Begriff aus ihrer Sicht zu verstehen ist. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 1311 mit Schreiben vom 13. August 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Verwendet der o.g. Artikel eine Definition des Begriffs Familienzimmer, die von der Landesregierung geteilt wird? 2. Entspricht es der Definition der Landesregierung, dass Familienzimmer in Frauenhäusern stark beansprucht werden? 3. Muss die Ausstattung von Familienzimmern gemäß der Definition der Landesregierung laufend erneuert werden? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Der Begriff „Familienzimmer“ ist nicht eindeutig definiert und variiert in seiner Verwendung in den einzelnen Einrichtungen (vgl. auch Anja Butschkau, SPD, in der Kleinen Anfrage 1297 des Landtags Nordrhein-Westfalen, LT-Drs. 17/3199: „Richtig ist, dass es keine feststehende, allgemeinverbindliche und allgemeingültig Definition des Begriffs Familienzimmer gibt.“). Er bezeichnet z.B. kombinierte Frauen-und-Kind(er)-Zimmer, Zimmer mit abgetrenntem Spielund Aufenthaltsbereich oder kleinere Apartments. Ein einheitlicher Standard für ein „Familienzimmer “ existiert in Nordrhein-Westfalen nicht, vielmehr unterfallen diesem Begriff diverse Angebote unterschiedlichen Ausmaßes. Maßgebend für die Landesregierung sind gemäß der „Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Zufluchtsstätten für misshandelte Frauen (Frauenhäuser)“ die Anzahl der Plätze für Frauen und ihre Kinder. Eine eindeutige Definition des Terminus „Familienzimmer“ ist auch dem in der Fragestellung zitierten Artikel nicht zu entnehmen. Fragen der konkreten (Ab-)Nutzung sowie der Renovierung von Zimmern können durch die Landesregierung nicht pauschal beantwortet werden; sie unterfallen dem Verantwortungsbereich der einzelnen Einrichtungen.