LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3417 15.08.2018 Datum des Originals: 03.08.2018/Ausgegeben: 20.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1287 vom 13. Juli 2018 des Abgeordneten Josef Neumann SPD Drucksache 17/3184 Sind die Pflegeschulen auf die Umsetzung der neuen Pflegeausbildung ab 2020 gut vorbereitet ? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die bestehenden Herausforderungen in der Altenpflege machen es zwingend notwendig, den Pflegeberuf und seine Ausbildung attraktiver zu machen. Im Mittelpunkt steht dabei die Bedeutung der neuen Pflegeausbildung. Ziel ist es, die Pflegeausbildung ab 2020 zu verbessern und die Ausbildung für zukünftige Fachkräfte attraktiver zu gestalten. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 1287 mit Schreiben vom 3. August 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung 1. Wie werden die Pflegeschulen auf die Umsetzung der neuen Pflegeausbildung ab 2020, also in 18 Monaten, vorbereitet? Die Pflegeschulen sind ein wesentlicher Akteur in der Umsetzung des Pflegeberufegesetzes. Neben der pädagogischen Arbeit im Rahmen der Unterrichtsgestaltung kommen ihnen verschiedene Aufgaben zu. Die originäre Aufgabe der Pflegeschule besteht in der Entwicklung und Umsetzung eines schulinternen Curriculums nach § 6 Abs. 2 des Pflegeberufegesetzes (PflBG). Das Erstellen des schulinternen Curriculums soll den Rahmenlehrplan nach § 53 PflBG sowie die Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung berücksichtigen . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3417 2 Während die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nach Zustimmung des Bundestages nun dem Bundesrat zum Beschluss vorgelegt wird, liegt der ebenfalls seitens des Bundes angekündigte und für die Pflegeschulen bedeutsame Rahmenlehrplan noch nicht vor. Damit fehlen aktuell noch die Voraussetzungen für die Entwicklung schulinterner Curricula. Sobald diese vorliegen, wird mit den Beteiligten das weitere Verfahren abgestimmt. Denn ein wesentliches Anliegen des Landes Nordrhein-Westfalen und aller beteiligter Akteure ist eine möglichst strukturierte und einheitliche Ausrichtung auf das Pflegeberufegesetz. Um angesichts des engen zeitlichen Rahmens die Umsetzung der Pflegeberufereform dennoch so gut wie möglich realisieren zu können, wurde bereits im April 2018 in Nordrhein-Westfalen ein Begleitgremium ins Leben gerufen, welches aus Vertretern und Vertreterinnen der Verbände, Schulen, Hochschulen und Kassen besteht. Das Begleitgremium hat bereits zweimal getagt und wird fortlaufend die Umsetzung der Pflegeberufereform begleiten. Auch die seitens der Pflegeschulen zu übernehmenden Aufgaben sowie deren Unterstützungsanliegen werden in diesem Gremium diskutiert und begleitet. So sollen Pflegeschulen nach § 6 Abs. 5 PflBG im Rahmen von Kooperationsverträgen mit den anderen an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen zusammenwirken. Die Pflegeschule kann zudem nach § 8 Abs. 4 PflBG die Aufgaben des Trägers der praktischen Ausbildung übernehmen, wenn Trägeridentität besteht oder soweit der Träger der praktischen Ausbildung die Wahrnehmung der Aufgaben durch Vereinbarung auf die Pflegeschule übertragen hat. Die Pflegeschule kann in diesem Rahmen auch zum Abschluss des Ausbildungsvertrages für den Träger der praktischen Ausbildung bevollmächtigt werden. Diese Anforderungen wurden bereits im Begleitgremium diskutiert. Verschiedene Lösungsansätze wie die Durchführung eines landesweiten Projektes zur Unterstützung der inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung Pflegeschulen wurden entwickelt und werden aktuell hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit geprüft. Zudem ist die Umsetzung der Pflegeberufereform bereits in der aktuell vorliegenden Landesberichterstattung Gesundheitsberufe aufgegriffen worden. Die Ergebnisse zeigen insgesamt heterogene Einschätzungen der Vertreterinnen und Vertreter von Pflegeschulen. In der Tendenz können Unterschiede in den Einschätzungen festgemacht werden, die in solitären Ausbildungsangeboten bzw. ausbildungsübergreifenden Verbundschulen begründet liegen. Die Ergebnisse der Landesberichterstattung Gesundheitsberufe 2015 werden in weiteren Verfahren berücksichtigt. In der im Herbst 2018 erscheinenden Landesberichterstattung Gesundheitsberufe 2017 wird zudem die Umsetzung der Pflegeberufereform das wesentliche Thema der fünf Regionalkonferenzen sein. Die Regionalkonferenzen werden im ersten Quartal 2019 stattfinden. Sie wurden bereits in der Vergangenheit gut angenommen, es waren insgesamt ca. 500 Vertreterinnen und Vertreter von Pflegeeinrichtungen und Schulen beteiligt. Die kommenden Regionalkonferenzen werden genutzt werden, um den Stand der Umsetzung der Pflegeberufereform zu erläutern und um ein Diskussionsforum zu diesen Themen zu bieten. 2. Erachtet die Landesregierung die Finanzierung der heutigen Altenpflegeschulen mit 280 € pro Auszubildenden für auskömmlich? Wenn ja bitte ich um exemplarische Erläuterung der Pauschale. 3. Wie soll es bei der heutigen Finanzierung der Altenpflegeschulen mit einem Betrag von 280 € pro Auszubildenden gelingen, den geförderten Personalschlüssel auf die notwendige Lehrer-Schüler-Relation von derzeit 1:50 auf den notwendigen Schlüssel 1:20 anzupassen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3417 3 4. Wie soll es bei der heutigen Finanzierung der Altenpflegeschulen mit einem Betrag von 280 € pro Auszubildenden gelingen, die Räumlichkeiten der Altenpflegeschulen – insbesondere im Bereich der technischen und fachpraktischen Anforderungen – ab 2020 an die neue Ausbildung anzupassen? 5. Wie soll es bei der heutigen Finanzierung der Altenpflegeschulen mit einem Betrag von 280 € pro Auszubildenden gelingen, dem Lehrpersonal zu ermöglichen, die notwendigen curricularen Voraussetzungen für die neue Ausbildung zu schaffen? Die Fragen 2 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die vorherige Landesregierung hat durch die Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Altenpflegegesetzes und zur Ausbildung in der Altenpflege ab 2015 die Landesbeteiligung an den Schulkosten für die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern als gesetzlich verbindlich ausgestaltet. In diesem Zusammenhang wurde aber - ebenso wie in den Jahren zuvor - keinerlei Erhöhung der Schulkostenpauschale vorgenommen. Die aktuelle Landesregierung hat sich nun dafür eingesetzt, dass die vielfach als nicht auskömmlich angesehene Schulkostenpauschale in der Altenpflege in diesem so wichtigen Ausbildungsbereich spürbar erhöht wird, um damit die Altenpflegeschulen zu stärken. Deshalb soll genau in diesem Bereich – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages zum Haushaltsentwurf der Landesregierung – die monatliche Schulkostenpauschale von aktuell 280 Euro je Schüler/-in auf zukünftig 380 Euro je Schüler/-in erhöht werden. Dies ist ein erster wichtiger Schritt, um die Ausbildungsstätten in der Altenpflege schon bei der Vorbereitung auf die kommende gemeinsame Ausbildung zu stärken und die Voraussetzungen für gute Ausbildungsstrukturen zu schaffen. Es sind damit für das Jahr 2019 weitere 22,5 Millionen Euro und somit insgesamt 85,5 Millionen Euro zur Finanzierung von Schulplätzen in der Altenpflegeausbildung vorgesehen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird die Umsetzung der Pflegeberufereform engagiert vorantreiben und die Pflegeschulen weiterhin dabei unterstützen.