LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3426 17.08.2018 Datum des Originals: 16.08.2018/Ausgegeben: 22.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1181 vom 21. Juni 2018 der Abgeordneten Stefan Kämmerling, Eva-Maria Voigt-Küppers und Karl Schultheis SPD Drucksache 17/2910 Wann kommt endlich der Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Aachen-Gesetzes und Fortentwicklung der StädteRegion Aachen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Herr Ministerpräsident Armin Laschet MdL hatte am 02.08.2016 gemeinsam mit weiteren politischen Akteuren aus der StädteRegion Aachen einen Forderungskatalog zur Weiterentwicklung des Aachen-Gesetzes unterzeichnet.1 Die Unterzeichner sandten diesen Forderungskatalog am 24.11.2016 an den Minister für Inneres und Kommunales des Landes NRW mit dem Appell an den Landtag, sich mit diesem zu befassen. Der damalige Minister hatte einen erneuten Evaluationsbericht zur Situation der StädteRegion Aachen mit Blick auf das bevorstehende Ende der Legislaturperiode des Landtages NRW abgelehnt. Nach der Landtagswahl im Mai 2017 konstituierte sich der Landtag in seiner 17. Wahlperiode neu und Herr Ministerpräsident Armin Laschet MdL bildete die Landesregierung . Am 14.07.2017 reichten wir drei Abgeordnete gemeinsam eine Kleine Anfrage2 zu diesem Thema ein. Wir baten um Beantwortung der Frage, ob die Landesregierung sich an die von Herrn Ministerpräsident Armin Laschet gemeinsam mit anderen aufgestellten Forderungen bezüglich einer Weiterentwicklung des Aachen-Gesetzes formal und/oder moralisch gebunden 1 „Gemeinsame Stellungnahme der Fraktionen der Stadt Aachen sowie des Städteregionstages, der Städteregionalen Landtagsabgeordneten, des Oberbürgermeisters der Stadt Aachen sowie des Städteregionsrates der Städteregion Aachen zur Evaluierung des Aachen-Gesetzes“ 2 Kleine Anfrage 83, DS 17/162, 14.07.2017 der Abgeordneten Stefan Kämmerling, Karl Schultheis und Eva-Maria Voigt-Küppers: „Wird die Landesregierung den am 02.08.2016 in der Städteregion Aachen aufgestellten und von Herrn Ministerpräsidenten Armin Laschet MdL unterzeichneten Forderungskatalog zum Aachen-Gesetz umsetzen?“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3426 2 fühle und wann konkret mit einem Entwurf zur Änderung des Aachen-Gesetzes zur Beratung und Beschlussfassung im Sinne der im Forderungskatalog sechs formulierten Forderungen an eine Änderung des Aachen-Gesetzes zu rechnen sei. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Frau Ina Scharrenbach beantwortete die in der Kleinen Anfrage am 22.08.2017 fünf gestellten Fragen „aus Gründen des Sachzusammenhangs“ alle gemeinsam und in nur vier Zeilen bzw. zwei Sätzen. Die Landesregierung vertrete gemäß des Antwortschreibens die Auffassung, dass „sich die Institutionalisierung der Städteregion Aachen bewährt“ habe und die Landesregierung dem Landtag NRW zu gegebener Zeit Vorschläge zur Weiterentwicklung des StädteRegion Aachen Gesetzes unterbreiten werde. Der Städteregionsrat der Städteregion Aachen kündigte noch im Juli desselben Jahres ein Gespräch mit Frau Ministerin Scharrenbach zu diesem Thema an. Im Vorfeld des Gesprächs teilte der Städteregionsrat mit, dass die Ministerin sich der Sache annehmen und die Region „tatkräftig unterstützen“ werde. Im Nachgang des Gesprächs, welches am 18.09.2017 stattfand , erklärte der Städteregionsrat, Frau Ministerin Scharrenbach habe ihre grundsätzliche Unterstützung hinsichtlich einer Fortentwicklung der StädteRegion Aachen, auch in Einzelfragen , zugesagt. Darüber hinaus habe sie jedoch keine abschließende Meinung geäußert. In einem Arbeitsgespräch zur „Fortentwicklung des Aachen-Gesetzes“ am 03.05.2018, zu dem der Oberbürgermeister der Stadt Aachen und der Städteregionsrat der StädteRegion Aachen eingeladen hatten, wurden weitere Punkte des o.g. Gesprächs ergänzend berichtet. In diesem äußerte der Städteregionsrat, das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW sehe keinen Genehmigungsvorbehalt der obersten Kommunalaufsicht für die Finanzierungsvereinbarung . Weitere Schritte zur Umsetzung der Fortentwicklung der StädteRegion Aachen seien jedoch nach wie vor unklar aufgrund der auf Landesebene fehlenden Änderung des Aachen-Gesetzes gemäß dem Forderungskatalog. Offiziell hatte es seitens der Landesregierung keine Vorschläge zur Weiterentwicklung des StädteRegion Aachen-Gesetzes gegeben. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 1181 mit Schreiben vom 16. August 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung 1. Kann davon ausgegangen werden, dass Ministerpräsident Armin Laschet weiterhin zu den sechs formulierten Forderungen an eine Änderung des Aachen-Gesetzes steht, die er selbst am 02.08.2016 unterzeichnet hatte? 2. Welche konkreten Schritte hat die Landesregierung seit der letzten Kleinen Anfrage vom 14.07.2017 in Sachen Änderung des Aachen-Gesetzes unternommen? 3. Wann konkret wird die Landesregierung, nach knapp einem Jahr Schonzeit, nun endlich einen Entwurf zur Änderung desAachen-Gesetzes zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3426 3 Die Fragen 1-3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung strebt an, die Städteregion Aachen im Gleichklang mit den für alle Gemeinden und Gemeindeverbände geltenden Vorschriften weiterzuentwickeln. Soweit die Städteregion Aachen hierfür aufgrund ihrer besonderen rechtlichen Konstruktion im Einzelfall speziellen Beratungsbedarf hat, kann sie sich der Unterstützung der Landesregierung gewiss sein. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Verfassungskonformität, der in dem beschriebenen Forderungskatalog zum Aachen-Gesetz aufgestellten Forderungen a)“Übertragung der Regionalplanung“, b)“Schulformübergreifende Schulaufsicht “, c) „Experimentierklausel“, d) „Optionsrecht Stadt Aachen“, e) „Gesonderter Gemeindeschlüssel“ und f) „Förderung interkommunaler Kooperationen“ (Bitte in der Antwort gesonderte Bewertung zu jedem einzelnen der sechs Punkte vornehmen.)? Zu a) Gemäß § 7 des Raumordnungsgesetzes sind in den Ländern neben einem landesweiten Raumordnungsplan Regionalpläne für die Teilräume aufzustellen. § 6 Landesplanungsgesetz grenzt in Nordrhein-Westfalen sechs Planungsgebiete für die Regionalplanung räumlich ab und legt die jeweiligen regionalen Planungsträger fest. Darüber hinaus benennt das Raumordnungsgesetz des Bundes den Regionalen Flächennutzungsplan als denkbares Instrument. Zu b) Gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen steht das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Landes Es gilt, die Schulaufsicht beständig weiterzuentwickeln . In diesem Zusammenhang wird auch die Organisation der Schulaufsicht der Prüfung unterliegen. Zu c) Experimentierklauseln müssen wie alle anderen Gesetze dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot genügen: eine Experimentierklausel müsste daher zumindest exakt die gesetzlichen Bestimmungen beschreiben, von denen eine Ausnahme möglich sein soll. Insofern verstieße eine allgemeine Experimentierklausel gegen Verfassungsrecht. Zu d) Das Optionsrecht der Stadt Aachen im Zusammenhang mit der Übertragung neuer Aufgaben im Wege der Rechtsverordnung ist, wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage 83 vom 22. Februar 2017 (LT-Drs. 17/382) dargelegt, seit dem 14. Oktober 2015 geltendes Recht. Zu e) Der amtliche Gemeindeschlüssel beruht auf einem bundeseinheitlichen Verfahren und muss zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit der statistischen Daten auch bundesweit einheitlich angewandt werden. Eine statistische Erfassung ein- und derselben Daten für die Stadt Aachen und zugleich für die Städteregion Aachen würde die entsprechende Statistik fehlerhaft machen. Das Interesse der Stadt Aachen an einer statistischen Darstellung, die die Vergleichbarkeit mit anderen kreisfreien Städten ermöglicht, kann die Landesregierung nachvollziehen. Diesem Interesse wird dadurch Rechnung getragen, dass in den statistischen Berichten die Ergebnisse der Stadt Aachen in Kreistabellen direkt eine Zeile unter der Städteregion Aachen in einer „Darunter-Position“ mit der Formulierung „Kreisfreie Stadt Aachen“ veröffentlicht werden. Das Verfahren wird seit dem Jahr 2012 so praktiziert. Zu f) Die Landesregierung misst der interkommunalen Zusammenarbeit eine große Bedeutung zu. Die die Landesregierung tragenden Parteien haben sich deshalb in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, neue Anreize für verstärkte kommunale Zusammenarbeit zu setzen, was LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3426 4 allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen einschließlich der Städte und Gemeinden der Städteregion Aachen zugutekommen kann. 5. Warum hat die Landesregierung seit ihrem Antritt weder den Landtag, noch den zuständigen Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen über die von Frau Ministerin Scharrenbach zuletzt am 18.09.2017 gegenüber Herrn Städteregionsrat Etschenberg geäußerte Unterstützung des Anliegens der Aachener Region unterrichtet? Eine allgemeine Aussage bezüglich der Unterstützung für die Städteregion Aachen bedarf keiner Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung.