LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3429 20.08.2018 Datum des Originals: 17.08.2018/Ausgegeben: 23.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1310 vom 19. Juli 2018 der Abgeordneten Inge Blask SPD Drucksache 17/3229 Zukunft der Beförsterung von Privatwald und der Holzvermarktung in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung wird mit Beginn des Jahres 2019 die Holzvermarktung durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW im Kommunal- und Privatwald einstellen, die Beförsterungs- Dienstleistungen zu Vollkosten anbieten und von indirekter auf direkte Förderung der Beförsterungsleistungen für die Waldbesitzer umstellen. Ziel der Landesregierung ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen in NRW bis Ende 2018 entsprechend anzupassen. Es lässt sich bereits jetzt erkennen, dass die Zeitschiene bis zum 01.01.2019 überhaupt nicht ausreicht, um eine strukturierte und durchdachte Neuordnung der Vermarktung sowie eine Neukonzeptionierung der direkten Förderung durchführen zu können. Nicht nur die Kleinwaldbesitzer müssen eine Chance bekommen, sich neue Vermarktungsstrukturen aufzubauen, auch die Forstbetriebsgemeinschaften sind zurzeit dabei, zu sondieren und den Aufbau von forstwirtschaftlichen Vereinigungen voranzubringen. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1310 mit Schreiben vom 17. August 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Aufgrund des Kartell- und Wettbewerbsrechts und des im Januar 2017 geänderten Bundeswaldgesetzes hat sich die Landesregierung mit Erlass vom 24.1.2018 entschieden, die kooperative Holzvermarktung für den Privat- und Kommunalwald schrittweise und regional dif- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3429 2 ferenziert möglichst bis zum 31.12.2018 zu beenden. Zur Stärkung wettbewerbsfähiger, waldbesitzorientierter Holzvermarktungsstrukturen erarbeitet das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft , Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) derzeit eine entsprechende Förderrichtlinie. Ebenso soll die indirekte Förderung der Betreuungsdienstleistungen des Landesbetriebs Wald und Holz NRW eingestellt und das forstliche Betreuungsangebot zum 01.01.2019 auf Vollkosten umgestellt werden. Die bisherige indirekte Förderung wird durch eine direkte Förderung des Waldbesitzes ersetzt. Dazu bereitet das MULNV zurzeit eine Richtlinie zur direkten Förderung der Betreuung des Waldbesitzes in forstlichen Zusammenschlüssen vor. Auf die schriftlichen Berichte des MULNV an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz (AULNV) wird hingewiesen: Vorlage 17/189 16.10.2017 Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen Betreuung Vorlage 17/460 18.01.2018 Sachstand Kartellamtsbedenken bei Holzvermarktung – Strategie der Landesregierung Vorlage 17/583 02.03.2018 Bericht zur kartellrechtskonformen und zukunftsfähigen Holzvermarktung in Nordrhein-Westfalen 1. Die Verträge mit dem Landesbetrieb laufen bis zum 31.12.2020. Hat die Landesregierung vor, die Verträge vorher zu kündigen oder bleibt die Laufzeit bestehen, um den Förstern eine rechtssichere Übergangsfrist zu gewähren? Das Land beabsichtigt, die mit den Waldbesitzenden bzw. forstlichen Zusammenschlüssen geschlossenen Verträge schrittweise und regional differenziert zu kündigen, soweit dies nach den vertraglichen Vereinbarungen möglich und erforderlich ist, um ein kartell- und beihilfekonformes Verhalten des Landesbetriebes Wald und Holz zu gewährleisten. Die dienstrechtlichen Belange der betroffenen Beschäftigten des Landesbetriebs Wald und Holz NRW, insbesondere der Forstbetriebsbeamtinnen und Forstbetriebsbeamten in den Betreuungsrevieren , werden berücksichtigt. Die Einbindung der zuständigen Personalvertretungen in den gesamten Prozess ist gewährleistet. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass die personellen Kapazitäten des Landesbetriebes Wald und Holz derzeit uneingeschränkt benötigt werden. 2. Was unternimmt die Landesregierung, damit es nicht zu Einbrüchen im Holzabsatzmarkt kommt - gerade in den Gebieten, wo es keine privaten Forstunternehmen gibt, die sich um kommunale oder private Waldstücke kümmern können? 3. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung geplant, um einen reibungslosen Übergang bei der Umstellung der Holzvermarktung zu gewährleisten? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung wird die Gründung und die Erweiterung waldbesitzernaher Holzvermarktungsorganisationen durch entsprechende finanzielle Förderung unterstützen. Der Arbeitskreis Cluster Forst und Holz hat an der Erarbeitung der Eckdaten des Förderkonzeptes maßgeblich mitgewirkt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3429 3 Zudem eröffnet der Erlass zur „Laubholzvermarktung in der Einschlagssaison 2018/2019“ (Az. III-2 40-00-00.12 vom 13.07.2018) die Möglichkeit, flexibel mit der Entwicklung am Markt umzugehen . In den Gebieten, in denen der Waldbesitz auf bestehende, waldbesitzernahe Vermarktungsorganisationen zurückgreifen kann, ist eine Fortsetzung der Vermarktung durch den Landesbetrieb ab dem 01.01.2019 ausgeschlossen. Eine ähnliche Regelung wird derzeit vorbereitet, um die Vermarktung der Nadelhölzer für eine Übergangszeit sicher zu regeln. Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW ist seiner Organisationsstruktur entsprechend landesweit in der Fläche vertreten. Er wird sich im Zusammenhang mit der direkten Förderung der Waldbewirtschaftung in forstlichen Zusammenschlüssen als Bieter an den Ausschreibungen beteiligen. Somit ist sichergestellt, dass eine professionelle Bewirtschaftung der Waldgrundstücke erfolgen kann, wenn dies von den Waldbesitzenden gewünscht wird.