LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3431 20.08.2018 Datum des Originals: 17.08.2018/Ausgegeben: 23.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1302 vom 17. Juli 2018 des Abgeordneten Josef Neumann SPD Drucksache 17/3218 Welche Pläne hat die Landesregierung bei der Durchführung einer repräsentativen Befragung über die Einrichtung einer Interessenvertretung für Pflegeberufe in Nordrhein-Westfalen ? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP vereinbarte repräsentative Befragung der professionell Pflegenden soll dem Vernehmen nach ab Oktober dieses Jahres durchgeführt werden. Dabei soll die Info GmbH, Berlin, als unabhängiges Institut den Zuschlag für die Durchführung der Befragung erhalten haben. Für die Befragung sollen 1 500 ausgewählten Pflegefachkräfte in Form von Interviews befragt werden. Dabei werden die zu Befragenden nicht nur zwischen „Pflegekammer “ oder „bayerischem Alternativmodell“ entscheiden können, es wird ihnen auch die Grundsatzfrage gestellt werden, ob überhaupt eine weitere Interessenvertretung der Pflege errichtet werden soll. Mehr Informationen über die Befragung liegen nicht vor. Da die Durchführung der Befragung bislang sehr intransparent für die professionellen Pflegenden ist, braucht es dringend mehr Informationen darüber. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 1302 mit Schreiben vom 17. August 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung 1. Wie ist gewährleistet, dass mit 1500 ausgewählten Pflegefachkräften die Repräsentativität der Befragung gegeben ist, wenn die Gesamtzahl bzw. die Grundgesamtheit aller professionell Pflegenden nicht bekannt ist? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3431 2 Aus der amtlichen Statistik des Landes Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) und der Pflegeberichterstattung sind sowohl die Anzahl und die Struktur der Pflegeeinrichtungen als auch die beruflichen Abschlüsse und Tätigkeitsfelder der Pflegefachkräfte bekannt. Nach der aktuellen IT.NRW Pflegstatistik aus dem Jahr 2016 gibt es 196.960 Pflegefachkräfte. Die Repräsentativität der Stichprobe ist bei 1.500 Befragten nach den Erkenntnissen der empirischen Sozialforschung unabhängig von der Größe der Grundgesamtheit gegeben. 2. Wie kommt das Institut an die Daten der Pflegefachkräfte und welche Rolle spielen Pflegedienstleitungen und Einrichtungsträger bei der Auswahl und Übermittlung der Daten an das Institut? Es ist kein Adress- bzw. Melderegister für Pflegefachkräfte vorhanden. Daher ist geplant, im Einvernehmen mit den Einrichtungen den Pflegefachkräften die Teilnahme an den persönlichen Interviews zu ermöglichen. Von den Einrichtungen werden keine Daten der Pflegefachkräfte an das Institut übermittelt, die Rekrutierung und Befragung erfolgen im Regelfall direkt vor Ort anonym und computergestützt (CAPI oder CASI) durch Interviewerinnen und Interviewer des Befragungsinstituts, im Ausnahmefall auch telefonisch oder online im Anschluss an die aktive persönliche Auswahl und Rekrutierung. Die Einrichtungen sind in dieser Stufe nur insofern involviert, als sie den Interviewerinnen und Interviewern den Zutritt zum Gelände bzw. den Gebäuden gestatten. 3. Nach welchen Merkmalen werden die zu Befragenden aus-gewählt? (Bitte alle Merkmale wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Beschäftigungsort (Krankenhaus, Psychiatrie, stationäre Pflege, ambulante Pflege, etc.), Einrichtungsträger (Freie Wohlfahrtspflege, private Anbieter, kommunale Anbieter, Unikliniken), Stellung in der betrieblichen Hierarchie, Größe der Einrichtung etc. aufführen). Es erfolgt eine quotierte Zufallsauswahl von Pflegefachkräften unter Einbeziehung mindestens der Merkmale Art der Einrichtung, Berufsgruppe/Fachrichtung, Alter, Geschlecht, Vollzeit/Teilzeit , mit/ohne Leitungsverantwortung. 4. Wie wird gewährleistet, dass die Datenschutzgrundverordnung eingehalten wird? Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat mit der INFO GmbH Markt- und Meinungsforschungsinstitut einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß Artikel 28 der Datenschutzgrundverordnung abgeschlossen, in dem sowohl entsprechende Pflichten des Auftragnehmers als auch Aufsichts- und Kontrollrechte des Auftraggebers festgeschrieben wurden. 5. Wann wird das Befragungsdesign veröffentlicht, damit mehr Transparenz in dieses Verfahren kommt? Das Befragungsdesign befindet sich derzeit in Bearbeitung und wird dem Begleitgremium zur Informationskampagne zur Kenntnis gegeben. Die Transparenz wird über die begleitende Informationskampagne hergestellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3431 3 Die Landesregierung wird dem Landtag Anfang des Jahres 2019 über das Ergebnis der Befragung berichten.