LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/344 14.08.2017 Datum des Originals: 11.08.2017/Ausgegeben: 17.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 111 vom 18. Juli 2017 des Abgeordneten Ibrahim Yetim SPD Drucksache 17/192 Mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen müssen Moerser Bürgerinnen und Bürger durch die Deponie-Errichtung auf der Halde Lohmannsheide rechnen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Halde Lohmannsheide liegt zwar in Duisburg, ist aber nur von Moers aus erschlossen. Der Betreiber DAH1 (Deponien auf Halden) will aus der Halde, die seit den 90er Jahren nicht mehr benutzt wird, eine Deponie für gering belastete Abfälle machen. Das zu erwartende Verkehrsaufkommen wird vornehmlich über Moerser Straßen rollen. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 111 mit Schreiben vom 11. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und dem Verkehrsminister beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Bergehalde Lohmannsheide in Duisburg unterliegt derzeit der Bergaufsicht und hat eine Betriebsplanzulassung vom 25.11.1981. Die damalige Ruhrkohle Bergbau AG legte mit Schreiben vom 14.11.1997 den Abschlussbetriebsplan für die Bergehalde Lohmannsheide vor. Seit ein paar Jahren gibt es Planungen, auf der Bergehalde eine Deponie der Klasse I (d. h. für gering belastete Abfälle) zu errichten. Hierzu gab es auch eine Kleine Anfrage 640 der Abgeordneten Petra Vogt und Marie-Luise Fasse der Fraktion der CDU – „Errichtung einer Deponie Lohmannsheide in Duisburg-Baerl (Drs. 16/1636)“, die von der Landesregierung am 05.12.2012 beantwortet wurde. Zur Errichtung einer Deponie der Klasse I ist ein abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren erforderlich, für das im vorliegenden Fall (DK I-Deponie auf der Bergehalde Lohmannsheide) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/344 2 die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig ist. Als Betreiber der Deponie tritt die RAG Montan Immobilien GmbH zusammen mit der AGR (Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH) als DAH1 GmbH auf. Die DAH1 GmbH hat sich an die Bezirksregierung Düsseldorf gewendet, um im Vorfeld zum Planfeststellungsverfahren die fachlichen Anforderungen zu klären und die notwendigen Planfeststellungsunterlagen zu erarbeiten. Die DAH1 GmbH hat aber weder einen Antrag auf einen Scoping-Termin gestellt, noch liegt ein Antrag auf Planfeststellung vor. Es sind daher noch keine Planfeststellungsunterlagen bekannt. 1. Ist der Landesregierung das Verkehrsgutachten, welches Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens ist, bekannt? Die Existenz eines Verkehrsgutachtens ist aus der Presse bekannt, es liegt aber der Landesregierung und der Bezirksregierung Düsseldorf nicht vor. Dem Vernehmen nach soll die DAH1 GmbH die Verkehrsführung, das Verkehrsaufkommen und eine mögliche Verteilung des Verkehrs sowie eine oder mehrere Zufahrten zur geplanten Deponie den Städten Moers und Duisburg vorgestellt haben. Der Inhalt der Gespräche ist der Landesregierung und der Bezirksregierung nicht bekannt. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im Planfeststellungsverfahren werden alle vorgelegten Unterlagen der betroffenen Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange (u. a. der Stadt Moers) zugänglich gemacht. Diese können dann zu dem geplanten Vorhaben Einwendungen bzw. Stellungnahmen bei der Bezirksregierung Düsseldorf einreichen. Die Bezirksregierung wird alle Einwendungen und Stellungnahmen bei der Entscheidungsfindung berücksichtigen . Dies betrifft dann auch die (veränderte) Verkehrssituation durch die geplante Deponie. 2. Mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen insbesondere von LKWs ist aus Sicht der Landesregierung zu rechnen? 3. Wie verteilen sich die Anlieferungen auf die Autobahn und die nachgeordneten Straßen? 4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung um die Zufahrten der LKWs anwohnerfreundlich zu gestalten? Die Fragen zu 2 bis 4 werden zusammen beantwortet. Da noch keine Planfeststellungsunterlagen einschließlich der entsprechenden Gutachten vorliegen , kann derzeit keine belastbare Aussage zu den Fragen 2 bis 4 getroffen werden.