LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3441 20.08.2018 Datum des Originals: 20.08.2018/Ausgegeben: 23.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1309 vom 19. Juli 2018 des Abgeordneten Markus Wagner AfD Drucksache 17/3227 Wir müssen wissen, wer die Täter sind! Werden ab 2019 bei Gewaltstraftaten mit Stichwaffen neben dem Tatmittel auch spezifische Tätermerkmale und Tatmotive erhoben? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage „Ab 2019 will die Polizei in Nordrhein-Westfalen Gewalttaten mit Messern statistisch erfassen. Das hat das NRW-Innenministerium auf Anfrage mitgeteilt. Bislang werden in der bundeseinheitlich abgestimmten Kriminalitätsstatistik Verbrechen mit Stichwaffen – im Gegensatz zu Schusswaffen – nicht gesondert erfasst.“1 Die WELT berichtete im März 2018 von dem Vorhaben der Landesregierung. Zu diesem Zweck habe das Landeskriminalamt einen Tatmittelkatalog erarbeitet, sodass die Erfassung entsprechender Straftaten voraussichtlich ab Januar 2019 erfolgen könne.2 Um dieses sicherheitspolitisch hochrelevante Phänomen deskriptiv (Wie oft werden Stichwaffen als Tatmittel benutzt? Wer sind die Täter?) und explanativ (Warum und zu welchem Zweck werden Straftaten mit Stichwaffen begangen?) durchdringen zu können, bedarf es standardisierter Datenerhebungsinstrumente seitens der Sicherheitsbehörden, die neben den Tatmitteln auch Daten über die Täter und mögliche sich für die ermittelnden Beamten aus dem Tathergang erschließende Tatmotive erfassen. Diese verschiedenen Daten müssen in einer Art und Weise erhoben werden, dass sie im Rahmen der sich anschließenden statistischen und/o- 1 WELT (2018): NRW will ab 2019 Statistik über Stichwaffen-Attacken führen; online im Internet: https://www.welt.de/regionales/nrw/article174769729/NRW-will-ab-2019-Statistik-ueber-Messerangriffe -fuehren.html, Abs. 1. 2 Vgl. ebd., Abs. 2. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3441 2 der hermeneutischen Datenanalyse mit geringem Aufwand einander zugeordnet und miteinander verglichen werden können. Nur auf der Grundlage einer besonders erkenntnisreichen Erhebung können nachfolgend präventive und repressive Maßnahmen ergriffen werden. Die AfD-Landtagsfraktion hat in ihrem Entschließungsantrag (Drs. 17/2221) bereits auf einen Videobeitrag des ZDF vom 16. März 2018 zur Messergewalt hingewiesen, in dem beiläufig erwähnt wird, dass „hinter vorgehaltener Hand (…) viele Ermittler über einen Zusammenhang mit der Zuwanderung“3 sprechen würden. Jede Datenerhebung, die sich dem Phänomen der Straftaten mit dem Tatmittel Stichwaffe und der Hypothese eines vermeintlichen Anstiegs dieser Straftaten widmet, muss sich daher auch einem möglichen Zusammenhang mit der Zuwanderung stellen. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1309 mit Schreiben vom 20. August 2018 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Datenbasis zur Beantwortung des Fragenkatalogs ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Die Erfassung von Fällen und Tatverdächtigen und Opfern in der PKS erfolgt nach bundeseinheitlichen , jährlich mit den beteiligten Gremien abgestimmten Richtlinien. 1. Welche konkreten Merkmale und Merkmalsausprägungen enthält der vom LKA erarbeitete Tatmittelkatalog? Der Tatmittelkatalog erstreckt sich künftig auf folgende Tatmittel: Pistole/Revolver Gewehr Gas-/Schreckschusswaffe Luft- oder Federdruckwaffe Spielzeugwaffe Bogen/Armbrust Schleuder/Zwille Messer (WaffG) Sonstige Messer Sonstige Stichwaffe Baseballschläger Totschläger Sonstige Hiebwaffe Explosivstoffe Sonstiges Tatmittel Kein Tatmittel 3 ZDF (2018): Steigt die Zahl der Messerattacken?; online im Internet: https://www.zdf.de/nachrichten /heute-in-deutschland/videos/steigt-die-zahl-der-messerattacken-100.html, ab Minute 1:14. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3441 3 2. Werden bereits Daten zu Tätermerkmalen und Tatmotiven (beispielsweise über andere standardisierte Kataloge) erfasst, die im Rahmen der Datenanalyse den ab 2019 zu erhebenden Daten über Straftaten mit Stichwaffen zugeordnet werden können? Mit der PKS werden den bundeseinheitlichen Richtlinien entsprechend, neben Daten zur Straftat , Daten zu Tatverdächtigen und zu Opfern abgebildet. Zu Tatverdächtigen werden folgende Informationen erfasst: Geburtsname Vorname Geschlecht Geburtsdatum Alter zur Tatzeit Geburtsland Familienstand Staatsangehörigkeit Aufenthaltsanlass Nichtdeutscher Wohnortgemeinde Tatverdächtiger bereits (kriminal-)polizeilich in Erscheinung getreten Tatbeteiligung Mitführen von Schusswaffen Alkoholeinfluss zur Zeit der Tat Konsument harter Drogen Die Daten werden statistisch jeweils pro Fall erfasst. Die „echte Tatverdächtigenzählung“ ermöglicht , Straftaten eines Berichtsjahrs zu bestimmten Tatverdächtigen auszuwerten. Eine Erfassung des Tatmotivs erfolgt nicht. 3. Ist es beabsichtigt, zukünftig Daten zu Tätermerkmalen und Tatmotiven (beispielsweise über andere standardisierte Kataloge) zu erfassen, die im Rahmen der Datenanalyse den ab 2019 zu erhebenden Daten über Straftaten mit Stichwaffen zugeordnet werden können? Nein. 4. Sind im Rahmen der bereits zu erhebenden beziehungsweise zukünftig zu erhebenden Daten über Tätermerkmale bei Straftaten mit Stichwaffen Informationen über den Geburtsort, die Staatsbürgerschaft und einen möglichen aufgrund äußerlicher Persönlichkeitsmerkale ersichtlichen Migrationshintergrund des Täters enthalten? Mit der PKS werden Informationen über den Geburtsort und die Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen erfasst. Im Übrigen eignen sich Mutmaßungen zur Herkunft nicht für eine valide statistische Erfassung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3441 4 5. Sind im Rahmen der bereits zu erhebenden beziehungsweise zukünftig zu erhebenden Daten über Tatmotive bei Straftaten mit Stichwaffen Informationen über mögliche kulturelle Konflikte jedweder Art, die dem unmittelbaren Tathergang ursächlich vorgelagert sind, enthalten? Die PKS dient nicht der unmittelbaren Erfassung von Tatmotiven oder Tatursachen.