LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3445 21.08.2018 Datum des Originals: 21.08.2018/Ausgegeben: 24.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1289 vom 13. Juli 2018 der Abgeordneten Monika Düker und Stefan Engstfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3189 Beabsichtigt die Landesregierung die Verlegung des Finanzamtes Düsseldorf-Mettmann ? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Finanzamt Düsseldorf Mettmann hat seinen Sitz in Düsseldorf in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof. Es gehört mit rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den großen Finanzämtern in NRW. Aufgrund seiner zentralen Lage sind hier besonders viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem weiteren Umfeld tätig, die zur Erreichung des Arbeitsplatzes auf die Nutzung der Bahn angewiesen sind. Obwohl die Nähe zum Hauptbahnhof Düsseldorf für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine hohe Relevanz hat, sprach sich der damalige Finanzminister Linssen schon 2008 für eine Verlegung des Standortes in den Kreis Mettmann aus und sprach davon, dass eine Sanierung des zur Zeit genutzten Gebäudes aus Kostengründen nicht in Frage käme. Und noch im Jahr 2009 wurde spekuliert, welche der beiden Städte Ratingen und Mettmann der bessere Standort für das Finanzamt Mettmann sein könnte. Nach dem Regierungswechsel im Jahr 2010 gab es keine weiteren bekannten Überlegungen zu der Verlegung bzw. Aufgabe. Aufgrund neuer Grundsätze zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit von Gebäuden im Land NRW gibt es erneut Gerüchte, dass das Finanzamt den Standort wechseln soll. Aufgrund der besonderen Lage und der hohen Bedeutung der zentralen Anbindung führt dies zu erheblicher Unruhe innerhalb der Belegschaft. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 1289 mit Schreiben vom 21. August 2018 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3445 2 1. Welche Überlegungen gibt es seitens des Finanzministeriums und der Landesregierung zur Verlegung des Standortes des Finanzamtes Düsseldorf Mettmann? Das Gebäude des Finanzamts Düsseldorf-Mettmann weist einen hohen Instandhaltungsbedarf auf. Um eine langfristige Unterbringung sicherzustellen, müssen verschiedene Optionen gefunden und geprüft werden. Dazu sollen Gespräche mit der Stadt Düsseldorf und eine Marktabfrage für die Bestandsgebäude erfolgen. Zudem wird der BLB NRW gebeten, verschiedene Unterbringungsvarianten zu prüfen und ggfls. entsprechende Angebote zu erstellen . Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind diese Varianten zu vergleichen und auch gegen die Kosten einer Sanierung abzuwägen. 2. Wie hoch sind die geschätzten Kosten für eine Sanierung des jetzigen Gebäudes? Eine Kernsanierung ist kostenintensiv und nur mit einer Interimsunterbringung möglich. Eine erste Vorprüfung hat ergeben, dass eine Sanierung ungefähr 14,1 Mio. € kosten würde. Die Schätzung ist noch ohne Risikovorsorge erfolgt und berücksichtigt noch keine Kosten für eine Interimsunterbringung für den Zeitraum der Sanierung. 3. Wie hoch sind die geschätzten Kosten, die mit einem Umzug des Standorts verbunden sind? Die geschätzten Umzugskosten betragen ca. 140.000 Euro. 4. Wie wird nach Verlegung des Standortes weiterhin eine gute Erreichbarkeit für die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aus ganz NRW nach Düsseldorf pendeln , gewährleistet? Die Erreichbarkeit des Finanzamts für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Bürgerinnen und Bürger wird bei dem Entscheidungsprozess ein wichtiger Gesichtspunkt sein.