LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3446 21.08.2018 Datum des Originals: 21.08.2018/Ausgegeben: 24.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1290 vom 13. Juli 2018 der Abgeordneten Monika Düker und Stefan Engstfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3190 Was geschieht mit dem Finanzamt Düsseldorf Süd - Mitte? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Finanzämter Düsseldorf-Süd und Düsseldorf-Mitte, sowie das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung sind gemeinsam in einem Gebäude an der Kruppstraße in Düsseldorf untergebracht. Dies befindet sich in Besitz des BLB. Bereits vor drei Jahren wurde bekannt, dass Tausende von Akten, die im Keller lagerten, verschimmelt waren. Sie wurden durch eine Spezialfirma aufwendig gereinigt. Im Anschluss folgten die Teilsanierung der Tiefgarage sowie viele weitere Bau- und Sanierungsarbeiten. Der BLB investierte dafür bereits ca. neun Millionen Euro. Dennoch gab es zuletzt Meldungen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihr eigenes Wasser zum Kaffee kochen mitbringen, da sich im Leitungswasser zu viele Metalle befinden. Reparaturarbeiten wurden nicht beendet, Fenster teilweise nur abgeklebt statt ersetzt. Und durch Asphaltarbeiten waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wochenlang Geruchs- und Lärmbelastung ausgesetzt. Um das Gebäude auch in Zukunft nutzen zu können wird statt der in 2012 prognostizierten 39 Millionen Euro inzwischen mit Kosten von 91 Millionen Euro gerechnet. In einer Stellungnahme des Finanzministers vom 13. April wird bereits mitgeteilt, dass eine Gesamtsanierung wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Der Mietvertrag zwischen der Finanzverwaltung und dem BLB endet im Jahr 2021. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 1290 mit Schreiben vom 21. August 2018 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3446 2 1. Welche Überlegungen gibt es seitens des Finanzministeriums und der Landesregierung zu einem neuen Standort für die Finanzämter Düsseldorf Süd, Düsseldorf Mitte und das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf? Für die Unterbringung der Finanzämter Düsseldorf Süd, Düsseldorf Mitte und des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf sollen Gespräche mit der Stadt Düsseldorf geführt werden und eine Marktabfrage für Bestandsgebäude erfolgen. Zudem wird der BLB NRW gebeten, verschiedene Unterbringungsvarianten zu prüfen und ggfls. entsprechende Angebote zu erstellen. 2. Wann können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Entscheidung rechnen ? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zeitnah nach der Entscheidung über den künftigen Standort informiert. 3. Welche Kosten entstehen durch die vorzeitige Aufgabe des jetzigen Standortes? Der Standort der Finanzämter Düsseldorf-Süd und –Mitte wird nicht vorzeitig aufgegeben. Bereits 2004 wurde ein Kostenrahmen für eine Gesamtsanierung ermittelt. Aufgrund der Höhe der Kosten, Risikofaktoren und des Zustands weiterer Düsseldorfer Finanzämter gab es Planungsüberlegungen für ein Finanzamtszentrum, die jedoch nicht zur Ausführung kamen. Daraufhin wurden die erforderlichen Baumaßnahmen in „Sofortmaßnahmen“, mittelfristige und langfristige Maßnahmen differenziert und beschlossen zunächst nur die „Sofortmaßnahmen“ umzusetzen, um den Betrieb des Gebäudes aufrecht zu erhalten. Im Rahmen der Umsetzung der Instandsetzungsmaßnahmen zeigte sich, dass novellierte Rechtsvorschriften im Bereich der Schadstoffe, des Brandschutzes, der anerkannten Regeln der Technik, sowie logistische Bauabläufe zu Mehrkosten führen werden. Daraufhin wurde in 2017 eine Aktualisierung des Kostenrahmens in Auftrag gegeben. Die ermittelten Kosten liegen bei über 90 Mio. €. Die Gesamtgebäudesanierung zur dauerhaften Weiternutzung des Gebäudes wäre unwirtschaftlich und die Fortführung der "Sofortmaßnahmen" im geplanten Umfang ist ebenfalls wirtschaftlich nicht sinnvoll. Daher wird das Gebäude für eine Nutzungsdauer von 5 Jahren hergerichtet , um eine alternative Unterbringung der Finanzämter an anderer Stelle zu organisieren . Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme zur fünfjährigen Restnutzung sind einer Wirtschaftlichkeitsbewertung unterworfen worden und liegen unterhalb alternativer Unterbringungsoptionen . 4. Wie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zwischenzeit vor den renovierungsbedingten Belastungen, den baulichen Unzulänglichkeiten mangels notwendiger Reparaturen und der Baufälligkeit des Gebäudes geschützt? Um den Dienstbetrieb sicherzustellen sind diverse Arbeiten durchzuführen, die die Verkehrssicherheit und den Brandschutz gewährleisten. Die Arbeiten sollen einen Verbleib im Gebäude für einen Zeitraum von 5 Jahren sicherstellen. Es wird ein Kantinenersatz mit Nebenräumen hergerichtet. Die Bearbeitung der Außenparkflächen wird zeitlich so umgesetzt, dass die größtmögliche Anzahl von Parkplätzen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung steht. Die Tiefgarage wird soweit saniert, dass die Gebrauchstauglichkeit gewährleistet ist. Alle Arbeiten werden abschnittweise durchgeführt, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3446 3 um Sperrungen und Behinderungen zu minimieren. Die Baustellenbereiche werden mit Staubschutzwänden abgegrenzt. Die ausführenden Firmen sind vertraglich gehalten, lärmintensive Tätigkeiten nach Möglichkeit erst nach 16.00 Uhr durchzuführen.