LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/345 14.08.2017 Datum des Originals: 11.08.2017/Ausgegeben: 17.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 62 vom 7. Juli 2017 des Abgeordneten Sven Tritschler AfD Drucksache 17/125 G20-Gipfel in Hamburg Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 7. und 8. Juli 2017 findet in Hamburg das Treffen der „Gruppe der 20“ („G20“) statt. Die Ankündigung zahlreicher Demonstranten, teilweise aus dem linksextremen und gewaltbereiten Milieu, führte bereits im Vorfeld zu einem massiven Sicherheitsaufwand. Polizeibeamte und Gerät aus allen Bundesländern werden im Rahmen des Gipfels eingesetzt. Ich bitte nach Abschluss des Einsatzes die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen: Der Innenminister hat die Kleine Anfrage 62 mit Schreiben vom 11. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. 1. Wie viele Polizeibeamte aus Nordrhein-Westfalen werden im Rahmen des G20- Gipfels in Hamburg eingesetzt und wie viele Dienststunden leisteten die Beamten im Rahmen des Einsatzes? Die Unterstützung der Länder untereinander bei der Bewältigung großer und herausragender Einsatzlagen ist gelebte Solidarität im Rahmen des Föderalismus und entspricht langjährig geübter Praxis. Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen wurde - wie auch mit den anderen Ländern - ein Verwaltungsabkommen über die Bereitschaftspolizei abgeschlossen. Darin ist als vorrangige Aufgabe der Bereitschaftspolizei neben der Bewältigung von Lagen aus besonderem Anlass einschließlich der Gefahrenlagen nach dem Grundgesetz auch die Unterstützung anderer Länder bei der Bewältigung solcher Lagen vertraglich vereinbart. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/345 2 Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Land Hamburg aus Anlass des G20-Gipfels durch die Unterstellung von in der Spitze bis zu ca. 2.200 Polizeibeamtinnen/-beamten unterstützt. Anlässlich von länderübergreifenden Unterstützungseinsätzen werden die „einsatzbedingten Mehrkosten“ (z. B. Mehrarbeit, Dienst zu ungünstigen Zeiten, Reisekosten, Verpflegungs- und Unterbringungskosten) erhoben und durch die unterstützten Länder bzw. den Bund erstattet. Grundlage für die Abrechnung derartiger Unterstützungseinsätze ist die „Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen“1, der alle Länder und der Bund beigetreten sind. Im Rahmen des Abrechnungsverfahrens werden auch die geleisteten Einsatz- bzw. Bereitschaftszeiten erhoben . Dieser Vorgang ist noch nicht abgeschlossen. Die im Rahmen des Unterstützungseinsatzes geleisteten Dienststunden liegen daher auf Landesebene zusammengefasst noch nicht vor. 2. Kam es im Vorfeld oder während des Gipfels zu Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen , die der Sicherung des G20-Gipfels dienten und wenn ja, welche Maßnahmen waren dies und welche Kosten verursachten sie? Im Vorfeld und während des G20-Gipfels wurden durch die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden gefahrenabwehrende Maßnahmen (u. a. Gefährderansprachen) einzelfallbezogen geprüft bzw. getroffen. Durch die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden werden Kosten, die im Zusammenhang mit Einsätzen eigener Einsatzkräfte in Nordrhein-Westfalen entstehen, grundsätzlich nicht erhoben. Der Verfassungsschutz NRW ist im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben tätig geworden und hat dabei auch Gebrauch von Befugnissen nach § 5 Abs. 2 VSG NRW gemacht. Es wurden nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt. Eine einsatzbezogene Kostenerhebung erfolgt nicht. 3. Kam es neben den bereits genannten Maßnahmen zu weiteren Formen der Unterstützung für die Hamburger Sicherheitsbehörden (z.B. die Bereitstellung von Gerät ) und wenn ja, welche Kosten verursachte dies? Dem Land Hamburg wurden zur Bewältigung des Einsatzes aus Anlass des G20-Gipfels diverse Führungs- und Einsatzmittel der nordrhein-westfälischen Polizei mit Bedienpersonal zugewiesen . Hierzu gehören u. a. zwei Wasserwerfer, vier Sonderwagen, drei Gefangenenkraftwagen , ein Polizeihubschrauber, ein Einsatzboot und eine Einsatzküche. Darüber hinaus wurden zwölf Polizeireiter mit Dienstpferden sowie vier Diensthundführer mit Sprengstoffspürhunden unterstellt. Des Weiteren wurde das BKA zur Bewältigung seines Einsatzes beim G20-Gipfel mit fünf sondergeschützten Fahrzeugen unterstützt. Wie in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, werden lediglich die „einsatzbedingten Mehrkosten“ erhoben und dem unterstützten Land/dem Bund in Rechnung gestellt. Hierzu gehören bei Führungs - und Einsatzmitteln - neben den Kosten für das Bedienpersonal (z. B. Mehrarbeit, Dienst zu ungünstigen Zeiten, Reisekosten, Verpflegungs- und Unterbringungskosten) - Kraftfahrzeugauslagen (Betriebs-, Verbrauchs- und Überlassungskosten für Sonderfahrzeuge) und der 1 „Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen“, zuletzt geändert durch die „Verwaltungsvereinbarung zur Änderung der Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen “, in der jeweils gültigen Fassung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/345 3 Ersatz für einsatzbedingte Sachschäden. Da die Erhebung dieser Kosten noch nicht abgeschlossen ist, können zum Gesamtumfang der einsatzbedingten Mehrkosten derzeit keine Angaben gemacht werden. Im Rahmen des Amtshilfeersuchens (gem. Art. 33 GG) der Freien und Hansestadt Hamburg an das Land NRW wurden darüber hinaus Sanitätseinheiten des Katastrophenschutzes (eine „Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW“ aus dem Kreis Steinfurt, zwei „Patiententransport- Züge 10 NRW“ aus den Regierungsbezirken Detmold und Arnsberg) sowie eine Einheit zur Detektion von Schadstoffen („Analytische Task Force NRW“) aus den Städten Dortmund und Köln vor Ort zum Einsatz bereitgestellt. Die Abrechnung der entstandenen Kosten für die Amtshilfe erfolgt auf der Grundlage des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Kosten werden von der Freien und Hansestadt Hamburg ersetzt. 4. Wie viele gewaltbereite Aktivisten aus NRW waren nach Einschätzung der Landesregierung an den Demonstrationen gegen den G20-Gipfel in Hamburg beteiligt? Der Landesregierung lagen im Vorfeld des G20-Gipfels Erkenntnisse vor, dass bis zu 800 gewaltorientierte Linksextremisten aus Nordrhein-Westfalen zum G20-Gipfel nach Hamburg reisen werden. Erkenntnisse über die Gesamtzahl der nordrhein-westfälischen Teilnehmer an Demonstrationen liegen aktuell noch nicht vor. 5. Gegen wie viele Personen aus NRW wurden von der Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Straftaten eingeleitet, die im Rahmen des G20-Gipfels verübt wurden? (Bitte nach Tatbeständen aufschlüsseln.) Die Einleitung entsprechender Ermittlungsverfahren obliegt zunächst der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft Hamburg. Vor diesem Hintergrund kann die Landesregierung hierzu keine Auskunft geben.