LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3450 22.08.2018 Datum des Originals: 21.08.2018/Ausgegeben: 27.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1301 vom 17. Juli 2018 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/3217 Gibt es nun einen Zeitplan für die Realisierung der Ortsumgehung Rommerskirchen B477n – oder nicht? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Umgehung der Rommerskirchener Ortsteile Anstel, Frixheim, Butzheim, Eckum und Gill durch die geplante Ortsumgehung B477n wurde von der Landesregierung nicht in den Masterplan 2018 aufgenommen, obwohl die Vorgängerregierung diese Straße vorrangig geplant hatte. Die Landesregierung hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass Minister Hendrik Wüst beabsichtige , die B477n wieder in das Arbeitsprogramm zum Masterplan 2019 aufzunehmen. Der Minister teilte jedoch in einem Schreiben vom 23. Mai 2018 dem Rat der Gemeinde Rommerskirchen mit, dass "Im Hinblick auf den derzeitigen Planungsstand […] eine belastbare Aussage zum Abschluss des Planverfahrens leider nicht möglich" sei. Demgegenüber hat eine Landtagsabgeordnete in der Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 9. Juli 2018 mitgeteilt, dass es Hoffnung auf einen Baubeginn im Jahr 2023 gäbe. Unterdessen hat die örtliche Bürgerinitative "pro B477n" über 2600 Unterschriften für die baldige Realisierung der Ortsumgehung gesammelt. Die Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Rommerskirchen müssen nun endlich Klarheit erhalten. Der Verkehrsminister hat die Kleine Anfrage 1301 mit Schreiben vom 21. August 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3450 2 Vorbemerkung der Landesregierung Wie bereits in den Antworten auf die Kleinen Anfragen 769 (LT-Drs. 17/2138) und 872 (LT- Drs. 17/2412) ausführlich dargelegt, hat es die rot-grüne Vorgängerregierung versäumt, die Planung der B 477n seit 2011 nachhaltig voranzutreiben. Wäre die Planung seit 2011 nachhaltig betrieben worden, läge heute wahrscheinlich zumindest ein Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung vor, möglicherweise würde sich die Straße sogar bereits im Bau befinden . Stattdessen sollte die Planung nach Abstimmung zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen und dem seinerzeit SPD-geführten Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr frühestens 2023 aufgenommen werden. Nach dem Regierungswechsel 2017 hat das Verkehrsministerium in Frühjahr 2018 entschieden, die Planung um vier Jahre vorzuziehen und bereits im Jahr 2019 zu beginnen. 1. Existiert ein verbindlicher Zeitplan zu Planung und Bau der Ortsumgehung B477n bzw. wie sieht dieser konkret aus? Es ist vorgesehen, die Maßnahme in das Arbeitsprogramm 2019 aufzunehmen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ca. bis 2020/2021 der Vorentwurf genehmigt werden kann. Belastbare Aussagen können erst getätigt werden, wenn die Planung wieder aufgenommen ist und die noch anstehenden Planungsschritte mit den ggf. vorhandenen Problemstellungen im Detail analysiert worden sind. 2. Wie lange dauert bzw. welchen Umfang hat die vom zuständigen Ministerium offensichtlich geplante "naturschutzfachliche Aktualisierung"? Bislang wurde im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) für die Maßnahme erstellt und abgeschlossen. Allerdings ist vor einer Wiederaufnahme der Planung zunächst eine Überprüfung und Aktualisierung der Kartierungsergebnisse von 2007 erforderlich. Diese Untersuchung läuft über eine komplette Vegetationsperiode. 3. Handelt es sich tatsächlich um eine "abgespeckte Umweltverträglichkeitsprüfung ", wie im oben benannten Presseartikel dargestellt? Die UVS ist nicht neu zu erstellen (vgl. Antwort zu Frage 2), sondern zu überprüfen und zu aktualisieren. 4. Ist das für Verkehr zuständige Mitglied der Landesregierung nunmehr bereit, die unhaltbaren Verkehrsbelastungen in Rommerskirchen bei einem Vor-Ort-Termin selber in den Blick zu nehmen bzw. die Unterschriften der Bürgerinitiative persönlich entgegenzunehmen? Wie bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage 872 (LT-Drs. 17/2412) aufgeführt, ist die Landesregierung über die Situation im Bilde. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3450 3 5. Ist die in der LT-Drucks. 17/2412 (Antwort zur Kleinen Anfrage Nr. 872 vom 13.03.2018, dort. Nr. 3) erwähnte „Kontenpunktplanung“ endgültig abgeschlossen und falls ja, wann? Im Rahmen einer ersten Sichtung der Unterlagen wurde festgestellt, dass die Knotenpunktplanungen noch nicht abgeschlossen werden können, da diese auf einer Verkehrsuntersuchung von 2007 mit einem Prognosehorizont 2020 beruhen. Aktuell ist der Prognosehorizont 2030 anzusetzen. Im konkreten Fall ist auch noch zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Umgehung B 59 Rommerskirchen 2009 fertig gestellt wurde und in den Verkehrszählungen zu berücksichtigen ist. Diese Aktualisierung/Neuerstellung ist neben der Aktualisierung der Kartierung der UVS im Rahmen der Bearbeitung des Vorentwurfes als erstes anzugehen.