LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3455 22.08.2018 Datum des Originals: 19.08.2018/Ausgegeben: 27.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1336 vom 26. Juli 2018 des Abgeordneten Alexander Vogt SPD Drucksache 17/3277 Wie lange muss der Non-Profit-Journalismus noch auf die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von journalistischer Tätigkeit warten? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Bericht zur Medienkonzentration 2016/2017 der Landesanstalt für Medien (LfM) bescheinigt der Vielfalt im nordrhein-westfälischen Lokaljournalismus einen negativen Trend. Zunehmende Kooperationsmodelle von Lokalredaktionen veranlassen LfM-Direktor Dr. Tobias Schmid in der Einleitung des Berichts zu der Vermutung, dass die Angebotsvielfalt auf dem Tageszeitungsmarkt sinkt. Gleichzeitig hält der Bericht positiv fest, dass 2016 die Zahl der Online-Portale mit lokaljournalistischen Angeboten weiter gestiegen ist. Die neuen journalistischen Projekte, zu denen sich auch Stadtteilzeitungen oder Recherchebüros zählen lassen, erfüllen wichtige gesellschaftliche Aufgaben: Sie informieren, schaffen Transparenz, ermöglichen Teilhabe und übernehmen auch eine Kontrollfunktion. So wirken sie an der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung mit und tragen damit zu einem Grundpfeiler unserer Demokratie bei. Doch um ihre Recherche und gute Berichterstattung erst möglich zu machen, geht den Journalistinnen und Journalisten solcher Non-Profit- Projekte sehr viel Zeit für die Suche nach immer wieder neuen, kleinteiligen Förderungen verloren . Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit journalistischer Tätigkeiten kann ein sinnvoller Weg sein, um Non-Profit-Journalismus die Arbeit deutlich zu erleichtern. Als Oppositionspartei hat die FDP mit einem Antrag und einer anschließenden Anhörung im Kultur- und Medienausschuss des Landtags auf genau diese Anerkennung gedrungen, letztlich aber gemeinsam mit der CDU gegen einen entsprechenden Entschließungsantrag von SPD und Grünen gestimmt, der die Landesregierung aufforderte, auf Bundes- und Länderkreisebene eine entsprechende Änderung der Abgabenordnung hinsichtlich „journalistischer Tätigkeiten“ zu prüfen. Genau diese Absicht, die CDU und FDP zuvor noch verhindern wollten, verfolgt die schwarz-gelbe Landesregierung nun wiederum im Koalitionsvertrag: „Zur Stärkung der Presse- und Medienvielfalt werden wir mit einer Bundesratsinitiative die Voraussetzungen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3455 2 dafür schaffen, die Anerkennung von Journalismus als gemeinnützige Tätigkeit in der Abgabenordnung zu ermöglichen“ (vgl. S. 96). Diese widersprüchlichen Verhaltensweisen sind angesichts der dringenden Notwendigkeit einer politischen Lösung nicht zu erklären. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Oktober 2017 hatte die Landesregierung angekündigt , ein Gutachten zu vergeben, das Gestaltungs- und Umsetzungsmöglichkeiten von gemeinnützigem Journalismus aufzeigen solle. Außerdem hatte sie den Vorschlag befürwortet, durch eine von der SPD bereits vorgeschlagene Mustersatzung die notwendigen Vorgaben für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für lokaljournalistische Initiativen auf NRW-Ebene umzusetzen . Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 1336 mit Schreiben vom 19. August 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Was hat die Landesregierung seit Amtsantritt vor über einem Jahr unternommen, um gemeinnützigen Journalismus zu fördern? 2. Wann wird das von der Landesregierung angekündigte Gutachten zur Abgrenzung von gemeinnützigem und kommerziellem Journalismus vergeben, um sowohl (steuer-) rechtliche als auch medienwirtschaftliche Aspekte zu klären sowie Gestaltungs- und Umsetzungsmöglichkeiten von gemeinnützigem Journalismus aufzuzeigen? Die Fragen 1. und 2. werden im Folgenden zusammen beantwortet. Auf die ausführliche Beantwortung der Kleinen Anfrage 497 des Abgeordneten Alexander Vogt der Fraktion der SPD „Liegt der Landesregierung die Gemeinnützigkeit von journalistischer Tätigkeit wirklich am Herzen oder offenbaren sich hier die unterschiedlichen Interessen von FDP und CDU?“ durch die Landesregierung vom 25. November 2017 (LT-Drs. 17/1327) und die darin getroffenen Aussagen weise ich hin. Das Gutachten wurde am 26. März 2018 vergeben. Die Vorgängerregierung hatte bereits die Positionierung einer Anerkennung von gemeinnützigem Journalismus in der Abgaben-ordnung im Länderkreis sondiert. Die Resonanz war zunächst durchweg ablehnend, vor allem wegen der erheblichen Schwierigkeiten, gemeinnützige journalistische Tätigkeiten von kommerziell betriebenem Journalismus abzugrenzen. Das Gutachten soll helfen, die Entscheidungsgrundlagen in der Sache zu verbessern und die Erfolgsaussichten einer Bundesratsinitiative zu erhöhen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3455 3 3. Wann werden Ergebnisse dieses Gutachtens vorliegen? Im Ausschuss für Kultur und Medien des Landtags Nordrhein-Westfalen habe ich bereits am 12. April 2018 das Gutachten für September 2018 angekündigt (Seite 22 des Ausschussprotokolls ). Es soll bis zum 30.September 2018 vorliegen. Die Ergebnisse werden dem Landtag zur Verfügung gestellt werden. 4. Was unternimmt die Landesregierung im Länderkreis, um die Abgabenordnung zu ändern? 5. Was unternimmt die Landesregierung, um die untergesetzliche Lösung einer Mustersatzung zur Erteilung der Gemeinnützigkeit journalistischer Initiativen auf den Weg zu bringen? Die Fragen 4. und 5. werden im Folgenden zusammen beantwortet. Der bisherige Diskussionsstand hat gezeigt, dass die mit dem Vorhaben verbundenen steuerrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Fragen nicht abschließend geklärt sind. Dies betrifft auch die Frage, ob eine Mustersatzung zielführend sein kann. Die Ergebnisse dieses Klärungsprozesses werde ich dem Ausschuss für Kultur und Medien des Landtages Nordrhein -Westfalen zuleiten.