LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/346 14.08.2017 Datum des Originals: 11.08.2017/Ausgegeben: 17.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 115 vom 18. Juli 2017 des Abgeordneten Markus Herbert Weske SPD Drucksache 17/196 Was bedeuten die schwarz-gelben Studiengebühren-Pläne für die Hochschulen in Düsseldorf ? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die schwarz-gelbe Landesregierung will die Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU- Ausländer; 3000 Euro pro Jahr sind geplant. Laut Koalitionsvertrag sollen die erzielten Einnahmen den Hochschulen ungeschmälert zur Verbesserung der Studienbedingungen zur Verfügung gestellt werden. Gleichwohl stößt das Ansinnen insbesondere bei den Kunst- und Musikhochschulen auf große Skepsis. Sie sehen ihre Bemühungen um eine stärkere Internationalisierung gefährdet: "An den Musikhochschulen in NRW sind im Schnitt etwa 30 Prozent der Studierenden aus dem Nicht- EU-Ausland", sagte Thomas Grosse, Sprecher der Landesrektorenkonferenz der Kunst- und Musikhochschulen in NRW am 7. Juli 2017 der Deutschen Presse-Agentur. "Diese exzellenten Leute zu verlieren, wäre eine Schwächung für die Kunst- und Musikhochschulen in NRW." Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 115 mit Schreiben vom 11. August 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Nicht-EU-Ausländer studierten zum Stichtag 1. Oktober 2016 und zum Stichtag 1. April 2017 jeweils an den Düsseldorfer Hochschulen (bitte nach Heinrich -Heine-Universität, Hochschule, Kunstakademie und Robert Schumann Hochschule aufschlüsseln)? Nachfolgende Übersicht enthält die Zahl der Studierenden aus Nicht-EU-Staaten an Düsseldorfer Hochschulen im WS 2016/17 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/346 2 2. Wie viele der derzeit an den Düsseldorfer Hochschulen eingeschriebenen Nicht- EU-Ausländer werden laut Berechnungen der Landesregierung Studiengebühren nach dem nun im Koalitionsvertrag festgehaltenen Modell zahlen müssen (bitte nach Heinrich-Heine-Universität, Hochschule, Kunstakademie und Robert Schumann Hochschule aufschlüsseln)? 3. Wie wird die Landesregierung mit möglichen Forderungen aus den Hochschulen umgehen, ihnen im Rahmen ihrer Autonomie freizustellen, ob und in welcher Höhe sie Studiengebühren von Studierenden aus dem Nicht-EU-Ausland erheben wollen ? 4. Plant die Landesregierung die erhobenen Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer an der Hochschule zu belassen, an der der Studierende eingeschrieben ist? Die Fragen 2 bis 4 werden gemeinsam beantwortet: Die mögliche Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländerinnen und –Ausländer in Nordrhein-Westfalen befindet sich derzeit im Beratungsprozess. Konkrete Aussagen über die zu erwartenden Wirkungen eines solchen Gesetzes können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. U Düsseldorf 2.387 FH Düsseldorf 943 Robert Schumann Hochschule Düsseldorf 155 Kunstakademie Düsseldorf 132