LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3464 27.08.2018 Datum des Originals: 23.08.2018/Ausgegeben: 30.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1317 vom 24. Juli 2018 der Abgeordneten Verena Schäffer und Berivan Aymaz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3245 Flüchtlingsfeindliche Straftaten im ersten Halbjahr 2018 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit den Debatten um den verstärkten Zuzug von Geflüchteten im Jahr 2015 ist auch ein massiver Anstieg von Straftaten gegen Einrichtungen für Geflüchtete einhergegangen. Wurden in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2014 noch lediglich 25 Straftaten im Themenfeld „Ausländer- /Asylthematik“ als politisch rechts motivierte Straftaten gezählt, stieg diese Zahl bereits im Jahr 2015 auf 222 Straftaten. Seit dem 1.1.2016 werden nicht mehr nur Angriffe auf Einrichtungen, sondern auch Angriffe gegen Geflüchtete selbst erfasst. Dies könnte eine teilweise Erklärung für den weiteren Anstieg auf 484 politisch rechts motivierte Straftaten im Jahr 2016 sein. Im Jahr 2017 sank die Zahl auf 175 Straftaten. Der größte Teil der Angriffe auf Geflüchtete und ihre Unterkünfte ist politisch rechts motiviert. Doch es finden auch im geringen Umfang Straftaten statt, die nicht als politisch motiviert eingeordnet werden. Der Großteil der mutmaßlichen Täterinnen und Täter kommt aus der unmittelbaren Umgebung von Flüchtlingsunterkünften und war der Polizei vorher nicht als Mitglied der rechten Szene bekannt. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1317 mit Schreiben vom 23. August 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und dem Minister der Justiz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die statistische Erfassung „Politisch motivierter Kriminalität" (PMK) erfolgt bundesweit einheitlich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3464 2 Der PMK werden demnach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale , den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit , Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet. Darüber hinaus gehören Straftaten gemäß §§ 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 234a oder 241a StGB als Staatsschutzdelikte zur PMK, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann. Politisch motivierte Straftaten werden hinsichtlich des Begründungszusammenhangs (Motiv) einem oder mehreren Themenfeldern zugeordnet. Datenquelle zur Beantwortung der Fragen ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen der Politisch motivierten Kriminalität (KPMD-PMK). 1. Wie viele Straftaten wurden im ersten Halbjahr 2018 gegen Flüchtlingsunterkünfte bzw. von Flüchtlingen bewohnte Wohnungen, gegen geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte, gegen Flüchtlinge bzw. Asylsuchende außerhalb ihrer Unterkunft bzw. Wohnung und gegen Einrichtungen, die sich unmittelbar für die Belange von Flüchtlingen einsetzen, verzeichnet? (Bitte jeweils nach Ort aufgeschlüsselt angeben.) Im ersten Halbjahr 2018 wurden im Rahmen des KPMD-PMK den Unterthemen „gegen Asylunterkünfte “, „gegen Asylbewerber/Flüchtlinge“ und „gegen Hilfsorganisationen, ehrenamtliche /freiwillige Helfer“ 37 Straftaten zugeordnet, davon sieben Gewaltdelikte. Weitergehende Daten bitte ich der Anlage 1 zu entnehmen. 2. Wie viele Personen wurden bei den in Frage 1 erfragten Fällen verletzt? Im ersten Halbjahr 2018 wurden zu den in der Antwort auf Frage 1 dargestellten Fällen insgesamt fünf verletzte Personen erfasst. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3464 3 3. Wie viele Tatverdächtige konnten im Zusammenhang mit den in Frage 1 erfragten Fällen ermittelt werden? (Bitte nach Alter und Geschlecht auflisten.) Im ersten Halbjahr 2018 wurden zu den in der Antwort auf Frage 1 genannten Fällen insgesamt 15 Tatverdächtige erfasst. Weitergehende Daten bitte ich der Anlage 2 zu entnehmen. 4. In welche Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität fallen die unter Frage 1 erfragten Straftaten? Im ersten Halbjahr 2018 wurden zu den Unterthemen „gegen Asylunterkünfte", „gegen Asylbewerber /Flüchtlinge" und „gegen Hilfsorganisationen, ehrenamtliche/freiwillige Helfer" für den Phänomenbereich der PMK-Rechts 35 Straftaten PMK-ausländische Ideologie eine Straftat PMK-Sonstige/Nicht zuzuordnen eine Straftat erfasst. Weitergehende Daten bitte ich der Anlage 3 zu entnehmen. 5. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im ersten Halbjahr 2018 wegen unter Frage 1 erfragten Straftaten mit welchem Ergebnis eingeleitet? Durch die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen wurde in allen in der Antwort zu Frage 1 aufgezählten Fällen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ermittlungsverfahren wegen flüchtlingsfeindlicher Straftaten werden in den Statistiken und Datenbanken der Justiz nicht gesondert erfasst. Eine Erhebung zu den nachgefragten Daten erfordert eine manuelle Auswertung jedes einzelnen Verfahrens. Hiervon wurde mit Blick auf den unverhältnismäßigen Aufwand abgesehen. Anlage 1 Politisch motivierte Kriminalität flüchtlingsfeindliche Straftaten NRW 1. Halbjahr 2018 Tatort/Feststellort Tötungsdelikte (einschließlich Versuche) Branddelikte Körperverletzungs - delikte Zwischensumme Gewaltdelikte Sachbeschädi - gungen Verstöße gegen §§ 86, 86a StGB Volksverhetzungen Störung des öffentlichen Friedens Beleidigungen Gesamt Gesamt NRW 1 1 5 7 9 5 12 1 3 37 Aachen 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 Bergisch Gladbach 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 Bielefeld 0 0 0 0 1 0 1 0 0 2 Bochum 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 Bonn 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 Dinslaken 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 Dülmen 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 Düren 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 Düsseldorf 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 Erftstadt 0 0 1 1 0 0 0 0 0 1 Essen 0 0 0 0 0 0 3 0 0 3 Grevenbroich 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 Herne 0 0 0 0 1 0 1 0 0 2 Herten 0 0 1 1 0 0 0 0 0 1 Jülich 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 Köln 0 0 1 1 2 0 0 0 1 4 Lennestadt 0 1 0 1 0 1 0 0 0 2 Lienen 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 Mönchengladbach 0 0 0 0 0 1 1 0 1 3 Neunkirchen 0 0 1 1 0 0 0 0 0 1 Oberhausen 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 Oerlinghausen 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 Velbert 0 0 1 1 0 0 0 0 0 1 Welver 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 Werther 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 Wetter 1 0 0 1 0 0 0 0 0 1 Wuppertal 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 1 von 1 Anlage 2 Politisch motivierte Kriminalität flüchtlingsfeindliche Straftaten NRW 1. Halbjahr 2018 - Tatverdächtige - Alter Geschlecht 33 männlich 30 männlich 51 männlich 32 männlich 21 männlich 25 männlich 22 männlich 33 männlich 30 männlich 63 männlich 14 männlich 13 männlich 14 männlich 24 männlich 16 männlich 1 von1 Anlage 3 Politisch motivierte Kriminalität flüchtlingsfeindliche Straftaten NRW 1. Halbjahr 2018 NRW Deliktsgruppen Anz. gekl. % Anz. gekl. % Anz. gekl. % Anz. gekl. % Anz. gekl. % Anz. gekl. % Tötungsdelikte (einschließlich Versuche) 0 0 0,0 0 0 0,0 1 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 1 0 0,0 Branddelikte 0 0 0,0 0 0 0,0 1 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 1 0 0,0 Sprengstoffdelikte 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 Landfriedensbruchdelikte 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 Gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr etc. 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 Körperverletzungsdelikte 0 0 0,0 0 0 0,0 5 4 80,0 0 0 0,0 0 0 0,0 5 0 0,0 Widerstandshandlungen 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 Raub 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 Erpressung 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 Freiheitsberaubung 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 Sexualdelikte 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 Zwischensumme Gewaltdelikte 0 0 0,0 0 0 0,0 7 4 57,1 0 0 0,0 0 0 0,0 7 0 0,0 Bedrohungen/Nötigungen 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 Sachbeschädigungen 0 0 0,0 0 0 0,0 8 0 0,0 0 0 0,0 1 0 0,0 9 0 0,0 Verstöße gegen §§ 86, 86a StGB 0 0 0,0 0 0 0,0 5 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 5 0 0,0 Volksverhetzungen 0 0 0,0 0 0 0,0 12 8 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 12 0 0,0 Störung des öffentlichen Friedens 0 0 0,0 0 0 0,0 1 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 1 0 0,0 Beleidigungen 1 1 0,0 0 0 0,0 2 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 3 0 0,0 Verstöße gegen das Vereinsgesetz 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 sonstige Straftaten 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 Summe Gesamt 1 1 100,0 0 0 0,0 35 12 34,3 0 0 0,0 1 0 0,0 37 13 35,1 GesamtAusländer Links Rechts Religiös Nicht zuzuordnen 1 von 1