LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3466 27.08.2018 Datum des Originals: 24.08.2018/Ausgegeben: 30.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1357 vom 6. August 2018 der Abgeordneten Elisabeth Müller-Witt SPD Drucksache 17/3346 Wie groß ist der Fachärztemangel in der Stadt Velbert? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den Medien ist immer wieder zu lesen, dass bei den Fachärzten eine Unterversorgung besteht. Die Westfälischen Nachrichten titelten noch vor einem Jahr, im August 2017: „Der Fachärztemangel schreitet in Deutschland immer deutlicher voran – zumindest gefühlt. Bei einer repräsentativen Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) mit 6000 Teilnehmern gab die Hälfte der Befragten an, Probleme bei der Suche nach geeigneten Fachärzten in Wohnortnähe zu haben.“ Durch den Fachärztemangel entstehen den Patienten nicht nur lange Wartezeiten, bis sie überhaupt einen Termin bekommen, sondern auch Wartezeiten am Tag des Termins in der Praxis selbst. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 1357 mit Schreiben vom 24. August 2018 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Es wird unterstellt, dass die Anfrage auf die allgemeine ambulante fachärztliche Versorgung abstellt. Dazu gehören folgende Facharztgruppen: Augenärzte, Chirurgen, Frauen- und HNO- Ärzte, Haut-, Kinder- und Nervenärzte, Psychotherapeuten, Orthopäden und Urologen. Für die allgemeine fachärztliche Versorgung gelten – im Sinne der ambulanten Bedarfsplanung gemäß der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (nach SGB V) – Kreise bzw. kreis-freie Städte als räumliche Planungsebene. Die verfügbaren Angaben beziehen sich daher zunächst auf den Planungsbereich „Kreis Mett-mann“. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Kommunen sieht die Bedarfsplanung grundsätzlich nicht vor. Dennoch hat die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein zur Beantwortung der Kleinen Anfrage auch die entsprechenden Daten für die Stadt Velbert ermittelt. Daher werden in den nachstehenden Antworten sowohl Angaben zur Stadt Velbert als auch zum Kreis Mettmann gemacht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3466 2 1. Wie hoch ist der Altersdurchschnitt der Fachärzte in der Stadt Velbert? (Bitte auch aufgeschlüsselt nach den medizinischen Fachgebieten) 4. Wie viele Facharztsitze werden entsprechend voraus-sichtlich in der Stadt Velbert unbesetzt bleiben? (Bitte aufgeschlüsselt nach den medizinischen Fachgebieten ) Die Fragen 1 und 4 werden im Sachzusammenhang beantwortet. Die entsprechenden Zahlen zum Altersdurchschnitt in der Stadt Velbert sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen : Facharztgruppe Altersdurchschnitt Velbert (in Jahren) Augenärzte 50,60 Chirurgen 57,80 Frauenärzte 54,22 HNO-Ärzte 49,00 Hautärzte 66,33 Kinderärzte 54,22 Nervenärzte 59,40 Psychotherapeuten 55,58 Orthopäden 51,00 Urologen 53,00 Insgesamt 54,76 Für den Kreis Mettmann stellt sich der Altersdurchschnitt wie folgt dar: Facharztgruppe Altersdurchschnitt Kreis Mettmann (in Jahren) Augenärzte 52,36 Chirurgen 55,56 Frauenärzte 55,72 HNO-Ärzte 52,14 Hautärzte 52,92 Kinderärzte 53,88 Nervenärzte 54,23 Psychotherapeuten 55,02 Orthopäden 50,39 Urologen 54,11 Insgesamt 54,00 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3466 3 Derzeit ist der Kreis Mettmann in allen Facharztgruppen nach den Vorgaben der Bedarfsplanung rechnerisch überversorgt. Es bestehen daher derzeit keine neuen Niederlassungsmöglichkeiten im Kreisgebiet. Zu der Frage, wie viele Facharztsitze voraussichtlich in den kommenden Jahren unbesetzt bleiben werden, kann keine valide Aussage getroffen werden. Aktuell sind alle ausgewiesenen Facharztsitze besetzt. 2. Wie viele Fachärzte in Velbert werden in den kommen-den Jahren voraussichtlich in den Ruhestand gehen? (Bitte aufgeschlüsselt nach den medizinischen Fachgebieten) Da es keine Altersgrenze für die Tätigkeit als Vertragsarzt gibt, ist hier nur eine grobe Prognose möglich, wie viele Ärzte in den kommenden Jahren voraussichtlich altersbedingt aus der allgemeinen fachärztlichen Versorgung ausscheiden werden. Zum Stichtag 1. Januar 2018 waren 62 Fachärzte („Köpfe“) in Velbert tätig, wovon 20 mindestens 60 Jahre alt oder älter waren. Von diesen 20 wiederum waren 9 mindestens 65 Jahre alt. Vor diesem Hintergrund könnten in den kommenden fünf bis zehn Jahren möglicherweise bis zu 20 Fachärzte (altersbedingt) aus der allgemeinen fachärztlichen Versorgung ausscheiden. Für den Kreis Mettmann stellt sich die Situation wie folgt dar: Zum Stichtag 1. Januar 2018 waren 403 Fachärzte („Köpfe“) im Kreis Mettmann tätig, wovon 115 mindestens 60 Jahre alt oder älter waren. Von diesen 115 wiederum waren 55 mindestens 65 Jahre alt. Vor diesem Hintergrund könnten in den kommenden fünf bis zehn Jahren möglicherweise bis zu 115 Fachärzte (altersbedingt) aus der allgemeinen fachärztlichen Versorgung ausscheiden. 3. Wie viele Fachärzte werden sich voraussichtlich in den kommenden Jahren in der Stadt Velbert niederlassen? (Bitte aufgeschlüsselt nach den medizinischen Fachgebieten) Hierzu kann keine Aussage getroffen werden. Aktuell bestehen keine Niederlassungsmöglichkeiten . 5. Was unternimmt die Landesregierung speziell in der Stadt Velbert um die Facharztversorgung auch in den kommen-den Jahren zu gewährleisten? Bundesgesetzlich haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag für die ambulante vertrags-ärztliche Versorgung gemäß § 75 SGB V inne. Sie haben gemäß § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB V alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern und zu fördern. Die allgemeine fachärztliche Versorgung in Velbert und im Kreis Mettmann ist mit Stand 1. Januar 2018 im Sinne der ambulanten Bedarfsplanung gemäß SGB V nicht nur rechnerisch sichergestellt, sondern sogar flächendeckend von Überversorgung gekennzeichnet. Vor diesem Hintergrund sieht das Land Nordrhein-Westfalen keine Notwendigkeit, ergänzend zu den KVen einen Sicherstellungsbeitrag, bspw. in Form eines landesweiten Förderprogramms (analog zum NRW-Hausarztaktionsprogramm), zu leisten.