LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/347 14.08.2017 Datum des Originals: 14.08.2017/Ausgegeben: 17.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 86 vom 14. Juli 2017 der Abgeordneten Sarah Philipp SPD Drucksache 17/165 Wohnungsbau an ÖPNV-Achsen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung plant, Flächen an ländlichen ÖPNV-Achsen zur Bebauung freizugeben (Rheinische Post vom 12.07.2017). Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 86 mit Schreiben vom 14. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, dem Verkehrsminister und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Kleine Anfrage bezieht sich auf die in der Rheinischen Post am 12.07.2017 veröffentlichte Aussage, dass die Landesregierung den ländlichen Raum besser an den öffentlichen Personennahverkehr anbinden und dazu neue Flächen an ÖPNV-Achsen zur Bebauung freigeben will. Diese Aussage knüpft an den Koalitionsvertrag 2017 bis 2022 der NRW-Koalition an, der sich vielgestaltig mit der Aufwertung des ländlichen Raums befasst und gleichwertige Entwicklungschancen für Stadt und Land anstrebt. Im Mittelpunkt stehen hierbei bedarfsgerechte und nachhaltige Siedlungs- und Mobilitätskonzepte. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/347 2 1. Entlang welcher ÖPNV-Achsen/ S-Bahn-Linien sollen diese Flächen freigegeben werden und welche Auswahlkriterien liegen hierfür zugrunde? Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, angespannte Wohnungsmärkte durch zusätzliche Siedlungsflächen an ÖPNV-Achsen zu entlasten. Zugleich sollen Großstädte, ihre suburbanen Räume und der ländliche Raum wieder gleichwertige Entwicklungschancen erhalten. Gerade in den Ballungszentren unseres Landes ist der Wohnungsbedarf in den letzten Jahren angestiegen, so dass Lösungen für die Wohnraumversorgung gefunden werden müssen. Wohnbauflächen in der Nähe bestehender ÖPNV-/SPNV-Achsen auszuweisen, verspricht Lösungen , die zugleich die Ballungsräume entlasten, den umliegenden Raum aufwerten und so Entwicklungsperspektiven ermöglichen. Eine derartig koordinierte Siedlungs- und Mobilitätsperspektive ist von Land, Regionen und Kommunen gemeinsam zu gestalten. 2. Welcher konkrete Wohnungsbedarf besteht an diesen ÖPNV-Achsen? Die bedarfsgerechte Ausweisung von Wohnbauflächen in Regional- und Bauleitplanung ist Ziel einer geordneten Landes- und Stadtentwicklung. Die Regionalplanung setzt dabei auf Basis der Bevölkerungsvorausberechnung und unter Mitwirkung der Kommunen den regionalplanerischen Rahmen. Die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung erfolgt durch die Städte und Gemeinden im Zuge ihrer kommunalen Selbstverwaltung. 3. Wird die Bebauung der Flächen durch einen Ausbau der ÖPNV-Achsen bzw. eine Taktverdichtung der entsprechenden S-Bahn-Linien begleitet? Die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV in Nordrhein-Westfalen liegt im Aufgabenbereich der Kreise und kreisfeien Städte. Die Planung, Organisation und Ausgestaltung des SPNV obliegt dem jeweiligen Zweckverband. Diese werden im Einzelfall zu prüfen haben, inwieweit Bedarf für eine Angebotsausweitung oder gar einen Ausbau besteht. 4. Sollten entsprechende neue Wohngebiete „autofreie Siedlungen“ sein, um die tatsächliche Nutzung des ÖPNV auch zu gewährleisten? Ob eine Kommune Wohnsiedlungen als „autofreie Zonen“ ausgestaltet, obliegt ihr im Rahmen des grundgesetzlich garantierten Selbstverwaltungsrechts. Durch entsprechende Gestaltung der Siedlungen und vielfältige Mobilitätsangebote kann ein nachhaltiges Mobilitätsverhalten der Bewohnerinnen und Bewohner gefördert werden. 5. Wie soll bei dieser Konzeption dem notwendigen Lärmschutz der Anwohner/innen Rechnung getragen werden? Bei der Neuausweisung von Wohnbauflächen sind die Allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Sämtliche Pläne, die zu Änderungen von Schienenstrecken beitragen, orientieren sich an den Vorgaben der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm- SchV) und ermöglichen je nach Klassifizierung des betrachteten Gebiets durch Einhaltung der Immissionsgrenzwerte den notwendigen Schutz vor Verkehrslärm für Anwohnerinnen und Anwohner (Lärmvorsorge).