LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3470 27.08.2018 Datum des Originals: 24.08.2018/Ausgegeben: 30.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1331 vom 26. Juli 2018 des Abgeordneten Horst Becker und Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3270 Köln/Bonn: Mit Billigfliegern Wachstum erkauft – Wettbewerb offensichtlich regelwidrig durch unzulässige Subventionen hintertrieben! Was wusste die Landesregierung und was wurde zur Abhilfe unternommen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Handelsblatt berichtete am 17. Juli 2018 online und in der Printausgabe am 18. Juli 2018 unter der Überschrift „Millionen für Billigflieger“, interne Dokumente des Flughafen Köln/Bonn würden belegen, dass der Flughafen „unter Führung von Garvens allein in den vergangenen vier Jahren mehr als 130 Millionen Euro ausgab, um seine Passagierzahlen aufzupeppen . 2017 waren es 40 Millionen Euro, um Fluglinien wie Eurowings und Ryanair zu unterstützen .“1 Auch die die Kölnische Rundschau berichtet am 24. Juli unter der Überschrift „Wie Köln/Bonn die Airlines lockte“ über diese Praktiken: „Das größte Problem ist, dass die Zuschüsse verschieden hoch nach Kriterien vergeben wurden, die der Öffentlichkeit nicht bekannt sind. Lufthansa erhielt laut einer (der Redaktion) vorliegenden Aufstellung aus 2016 keinen Rabatt, Tuifly sehr wenig, Air Berlin nicht einmal zehn Prozent, aber Ryanair rund 70 Prozent. Eurowings erhielt für die Langstrecke sogar einen Zuschuss.“ Laut Handelsblatt wurde dieses Wachstum auf Kosten der Profitabilität erzielt: „Dem Handelsblatt liegen Auszüge aus der Buchhaltung des Flughafens vor. Sie zeigen ein Unternehmen, das unter Führung von Garvens allein in den vergangenen vier Jahren mehr als 130 Millionen Euro ausgab, um seine Passagierzahlen aufzupeppen. 2017 waren es 40 Millionen Euro, um Fluglinien wie Eurowings und Ryanair zu unterstützen. Im Gegenzug buchten diese Airlines verstärkt Verbindungen über den Flughafen. So wuchs der Umsatz, aber nicht der Gewinn – im Gegenteil: Das jüngste veröffentlichte Betriebsergebnis betrug 20,5 Millionen Euro – 2002 lag es fast doppelt so hoch.“ Weiter wird ausgeführt, dass ausweislich der dem Handelsblatt vorliegenden Zahlen aus der Buchhaltung nachzuweisen sei, das „Garvens’ Fixierung auf die 1 https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/flughafen-mit-millionen-fuer-billigfliegerhat -sich-koeln-bonn-sein-wachstum-erkauft/22808884.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3470 2 Passagierzahlen wirtschaftlich kaum zu rechtfertigen war, (der Flughafen) unter Führung von Garvens allein in den vergangenen vier Jahren mehr als 130 Millionen Euro ausgab, um seine Passagierzahlen aufzupeppen. 2017 waren es 40 Millionen Euro, um Fluglinien wie Eurowings und Ryanair zu unterstützen.“ Es wird darauf verwiesen, dass zwischen 2006 und 2016 der Umsatz um 25 Prozent auf 319 Millionen Euro gestiegen sei, das operative Ergebnis aber stagnierte und deshalb notwendige Reinvestitionen ausblieben. Insbesondere Mängel beim Brandschutz seien die Folge gewesen . Diese Mängel beim Brandschutz gehen einher mit einem offensichtlich erheblichen Missmanagement bei den notwendigen Reinvestitionen in das Bahnsystem und die Rollwege. Während in Letztere offensichtlich so gut wie nichts mehr investiert wurde, wird nach jahrelanger Flickschusterei („Reparieren statt Sanieren“) nun seit 2016 stückweise das Bahnsystem und auch die lange Start- und Landebahn saniert. Es drohen allerdings erhebliche Probleme verkehrlicher und wirtschaftlicher Art, sollten die Maßnahmen nicht bis Ende November abgeschlossen und eventuell sogar die Erlaubnis für Schlechtwetterflüge nach Kategorie zwei oder drei nicht mehr erteilt werden. Dies gilt umso mehr, weil die bauausführende Unternehmensgruppe Heitkamp dem Vernehmen nach wegen Folgeaufträgen nicht über Ende 2018 hinaus am Flughafen tätig sein kann und die zuletzt aufgetragene Deckschicht auf der langen Bahn gutachterlich nur bis Ende 2018 als ausreichend testiert wurde. Schon jetzt kommt es trotz bester Wetterlage zu erheblichen Verzögerungen gegenüber den im vergangenen Jahr veröffentlichten Planungen. Dies hat der Flughafen auch am 25. Juli in einer Pressemitteilung eingeräumt . Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1331 mit Schreiben vom 24. August 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wann wurden durch wen in der Landesregierung oder der Bezirksregierung Düsseldorf die beschriebenen Rabatte / Zuschüsse für Ryanair und Eurowings abweichend von den regulären Start- und Landeentgelten genehmigt? Die Entgeltordnung eines Flughafens ist lediglich hinsichtlich der in §19 b Absatz 1 Satz 1 Luftverkehrsgesetz aufgeführten Bereiche genehmigungspflichtig. Die hier in Rede stehenden „Rabatte/ Zuschüsse“ für Ryanair und Eurowings sind in der aktuellen Entgeltordnung des Flughafens nicht vorgesehen und wurden daher von keiner der genannten Stellen genehmigt. 2. Seit wann weiß die Landesregierung oder von ihr in den Aufsichtsrat des Flughafen Köln/Bonn entsandte Vertreter von den dargestellten Rabatten und Zuschüssen, die offensichtlich auch mehr als drei Jahre und intransparent gegeben wurden? Die Gewährung der in Rede stehenden Rabatte gehört zum originären Geschäft der Geschäftsführung und war daher weder dem Aufsichtsrat noch den Gesellschaftern vorzulegen bzw. von diesen zu genehmigen. Darüber, dass der Flughafen Köln/Bonn Ryanair grundsätzlich mit Werbekostenzuschüssen unterstützt, wurde beispielsweise im Jahr 2012 in der Presse berichtet. Konsequenzen seitens der rot-grünen Vorgängerregierung in ihrer Funktion als Mitgesellschafterin der Flughafen Köln/Bonn GmbH hatte dies offenbar jedoch nicht zur Folge. Jedenfalls liegen der Landesregierung keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden Informationen vor. Dies gilt auch für Vorgänge die Gegenstand von Aufsichtsratssitzungen der Flughafen Köln/Bonn LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3470 3 GmbH sind, da das von der Landesregierung dorthin entsandte Mitglied der Verschwiegenheitspflicht unterliegt. Die Landesregierung erwartet vom Aufsichtsrat der Flughafen Köln/Bonn GmbH als gesellschaftsrechtlich zuständigem Kontrollgremium eine zügige und umfassende Prüfung. 3. Wie schätzt die Landesregierung die dargestellten Rabatte und Zuschüsse, die offensichtlich auch mehr als drei Jahre und intransparent vergeben wurden, unter den wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen (EU- und Kartellrecht) ein? Eine solche Einschätzung kann die Landesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abgeben , da ihr dazu zu wenige Informationen vorliegen. 4. Hält die Landesregierung angesichts der ihr als Gesellschafter (über die Beteiligungsgesellschaft des Landes) und durch die von ihr gestellten Aufsichtsratsmitglieder bekannt gewordenen Sachverhalte diese für vereinbar mit dem Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen? Die Gewährung solcher Rabatte ist vereinbar mit dem Corporate Governance Kodex des Landes , wenn dieses Vorgehen dem eines ordentlichen Kaufmanns entspricht. Der Abschluss der Prüfungen bleibt abzuwarten. Hiervon unabhängig ist darauf hinzuweisen, dass die Flughafen Köln/Bonn GmbH einen eigenen Kodex hat; der PCGK des Landes Nordrhein-Westfalen findet daher keine Anwendung. 5. Kann die Landesregierung für das Land als mittelbarer Gesellschafter über die Beteiligungsgesellschaft des Landes ausschließen, dass es zu Regressansprüchen anderer Flughäfen oder nicht rabattierter Fluggesellschaften gegen die Flughafen Köln/Bonn GmbH kommt? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 1333 verwiesen.