LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3473 27.08.2018 Datum des Originals: 24.08.2018/Ausgegeben: 30.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1333 vom 26. Juli 2018 der Abgeordneten Horst Becker und Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3272 Köln/Bonn: Mit Billigfliegern Wachstum erkauft – Ausschüttung an Gesellschafter und / oder Investition in die Infrastruktur! Was gedenkt die Landesregierung angesichts reduzierter / unterbliebener Ausschüttungen an die Gesellschafter, bzw. unterbliebener, aber dringend notwendiger Investitionen in die Infrastruktur zu unternehmen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Handelsblatt berichtete am 17. Juli 2018 online und in der Printausgabe am 18. Juli 2018 unter der Überschrift „Millionen für Billigflieger“, interne Dokumente des Flughafen Köln/Bonn würden belegen, dass der Flughafen „unter Führung von Garvens allein in den vergangenen vier Jahren mehr als 130 Millionen Euro ausgab, um seine Passagierzahlen aufzupeppen . 2017 waren es 40 Millionen Euro, um Fluglinien wie Eurowings und Ryanair zu unterstützen .“1 Auch die die Kölnische Rundschau berichtet am 24. Juli unter der Überschrift „Wie Köln/Bonn die Airlines lockte“ über diese Praktiken: „Das größte Problem ist, dass die Zuschüsse verschieden hoch nach Kriterien vergeben wurden, die der Öffentlichkeit nicht bekannt sind. Lufthansa erhielt laut einer (der Redaktion) vorliegenden Aufstellung aus 2016 keinen Rabatt, Tuifly sehr wenig, Air Berlin nicht einmal zehn Prozent, aber Ryanair rund 70 Prozent. Eurowings erhielt für die Langstrecke sogar einen Zuschuss.“ Laut Handelsblatt wurde dieses Wachstum auf Kosten der Profitabilität erzielt: „Dem Handelsblatt liegen Auszüge aus der Buchhaltung des Flughafens vor. Sie zeigen ein Unternehmen, das unter Führung von Garvens allein in den vergangenen vier Jahren mehr als 130 Millionen Euro ausgab, um seine Passagierzahlen aufzupeppen. 2017 waren es 40 Millionen Euro, um Fluglinien wie Eurowings und Ryanair zu unterstützen. Im Gegenzug buchten diese Airlines verstärkt Verbindungen über den Flughafen. So wuchs der Umsatz, aber nicht der Gewinn – im Gegenteil: Das jüngste veröffentlichte Betriebsergebnis betrug 20,5 Millionen Euro – 2002 lag es fast doppelt so hoch.“ Weiter wird ausgeführt, dass ausweislich der dem Handelsblatt 1 https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/flughafen-mit-millionen-fuer-billigfliegerhat -sich-koeln-bonn-sein-wachstum-erkauft/22808884.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3473 2 vorliegenden Zahlen aus der Buchhaltung nachzuweisen sei, das „Garvens’ Fixierung auf die Passagierzahlen wirtschaftlich kaum zu rechtfertigen war, (der Flughafen) unter Führung von Garvens allein in den vergangenen vier Jahren mehr als 130 Millionen Euro ausgab, um seine Passagierzahlen aufzupeppen. 2017 waren es 40 Millionen Euro, um Fluglinien wie Eurowings und Ryanair zu unterstützen.“ Es wird darauf verwiesen, dass zwischen 2006 und 2016 der Umsatz um 25 Prozent auf 319 Millionen Euro gestiegen sei, das operative Ergebnis aber stagnierte und deshalb notwendige Reinvestitionen ausblieben. Insbesondere Mängel beim Brandschutz seien die Folge gewesen . Diese Mängel beim Brandschutz gehen einher mit einem offensichtlich erheblichen Missmanagement bei den notwendigen Reinvestitionen in das Bahnsystem und die Rollwege. Da offensichtlich lange Zeit mit den steigenden Passagierzahlen in Köln/Bonn auch die Boni des ehemaligen Geschäftsführers Michael G. in die Höhe gingen, parallel aber weder die Betriebsergebnisse stiegen und anscheinend auch nicht hinreichend in die Infrastruktur investiert wurde, fragen wir die Landesregierung. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1333 mit Schreiben vom 24. August 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Entstand den Gesellschaftern, insbesondere dem Land NRW, bzw. seiner Beteiligungsgesellschaft durch die beschriebenen Rabatte/Rückzahlungen ein Schaden durch verminderte/unterbliebene Gewinnausschüttung? Nein, da der Flughafen laut Vereinbarung der Gesellschafter grundsätzlich keine Gewinnausschüttungen tätigt. 2. Wenn nicht, entstand den Gesellschaftern, insbesondere dem Land NRW, bzw. seiner Beteiligungsgesellschaft durch die beschriebenen Rabatte/Rückzahlungen ein Schaden durch verminderte/unterbliebene Investitionen in Start- und Landebahnen, Rollwege, Brandschutz etc? Informationen über verminderte/unterbliebene Investitionen liegen der Landesregierung nicht vor. Aufgrund entsprechender Vorwürfe wurden bereits 2017 auf Betreiben des Aufsichtsrats gutachterliche Untersuchungen durchgeführt, über die die Gesellschafter informiert wurden. Die Untersuchungen haben ergeben, dass es keine Beanstandungen gibt. 3. Wenn nicht, geht die Landesregierung bzw. die Beteiligungsgesellschaft des Landes davon aus, dass die Infrastruktur des Flughafens Köln/Bonn in einem Zustand ist, der allen rechtlichen, auch den luftfahrtrechtlichen Vorschriften gerecht wird? 4. Falls ja, wie begründet Landesregierung angesichts der beschriebenen Verhältnisse ihre Einschätzung? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Infrastruktur des Flughafens Köln/Bonn unterliegt einem behördlichen Kontroll- und Aufsichtsregime auf Basis strikter unionsrechtlicher und nationaler Vorgaben, z.B. VO (EG) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3473 3 216/2008 sowie VO (EU) 139/2014, welches die Einhaltung der internationalen luftrechtlichen Sicherheitsstandards zu jedem Zeitpunkt sicherstellt. Die Ergebnisse der Gutachten sind insofern nicht überraschend. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Sichert die Landesregierung dem Landtag zu, dass alle im Artikel des Handelsblatt beschriebenen Umstände haftungsrechtlich gegen ehemalige und gegebenenfalls noch amtierende Geschäftsführer der Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) geltend gemacht werden? Eine solche Zusicherung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gegeben werden, da bisher nur von Dritten behauptet wird, dass es Verfehlungen gab. Das Ergebnis der Prüfungen bleibt abzuwarten.