LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3475 27.08.2018 Datum des Originals: 24.08.2018/Ausgegeben: 30.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1344 vom 31. Juli 2018 des Abgeordneten Karl Schutheis SPD Drucksache 17/3309 Überschreitung der zulässigen Lautstärke durch Motorräder im Kreis Euskirchen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Eifel und auch der nordrhein-westfälische Teil der Eifel ist ein beliebtes Ziel für Motorradfahrerinnen und -fahrer. Der weit überwiegende Teil sind gern gesehene Gäste. Leider gibt es jedoch auch eine kleine Minderheit, die durch überhöhte Geschwindigkeit und teilweise halsbrecherische Fahrmanöver sich und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen. Ebenfalls gibt es eine kleine Minderheit von Fahrerinnen und überwiegend Fahrern, die die Lautstärke ihrer Maschinen über das zulässige Maß bringen. Dies stellt für die übrigen Verkehrsteilnehmer und insbesondere Anwohner eine besondere Belastung dar. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1344 mit Schreiben vom 24. August 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Verkehr beantwortet. 1. Wie hat sich die Zahl der aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit gegen Motorradfahrer verhängten polizeilichen Maßnahmen im Kreis Euskirchen seit 2005 bis heute entwickelt? Aufgrund einer Systemumstellung stehen Daten zu verkehrspolizeilichen Maßnahmen landesweit erst ab dem Jahr 2011 zur Verfügung. Eine Auswertung ist lediglich hinsichtlich des festgestellten Verstoßes - Geschwindigkeit - möglich, nicht aber hinsichtlich der Fahrzeugart (z. B. Pkw, Motorrad). Die nachfolgende Auswertung lässt daher die Entwicklung aller polizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsverstößen von Kraftfahrzeugen in der Kreispolizeibehörde Euskirchen seit 2011 erkennen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3475 2 Abb. 1 Maßnahmen Geschwindigkeit alle Kfz 2011 bis 2017 2. Wie viele polizeiliche Maßnahmen sind gegen Motorradfahrer wegen Überschreiten der zulässigen Lautstärke im Kreis Euskirchen seit 2005 verhängt worden (bitte nach Jahr und Maßnahme aufschlüsseln)? Polizeiliche Maßnahmen hinsichtlich übermäßiger Geräuschentwicklung werden statistisch nicht gesondert erfasst. Ein entsprechender Datenbestand ist daher nicht vorhanden. 3. Wie haben sich Maßnahmen der Ordnungsbehörden in Bezug auf beide Gesichtspunkte seit 2005 im Kreis Euskirchen entwickelt (bitte differenziert nach Jahren darstellen )? Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen lassen nur dann Maßnahmen gegen Motorräder zu, sofern sie das Kennzeichen eines Motorrades erfassen. Da solche Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen im Kreisgebiet nicht installiert sind, liegen Daten zu den angefragten Maßnahmen des Kreises Euskirchen nicht vor. Die Durchführung gerichtsverwertbarer Schallpegelmessungen zur Feststellung unzulässiger Geräuschemissionen bei Motorrädern erfordert die Einhaltung bestimmter Anforderungen an das Messverfahren und die Messumgebung. Eine Messung im fließenden Verkehr ist mit diesen Anforderungen nicht vereinbar. Gerichtsverwertbare Messergebnisse werden durch Sachverständige im vorgeschriebenen Verfahren in einer definierten Messumgebung gewonnen (z. B. durch technische Überwachungsorganisationen im Rahmen der Begutachtung von Fahrzeugen zur Zulassung). Stationäre Überwachungsanlagen zur Feststellung unzulässiger Geräuschemissionen des fließenden Verkehrs sind aus diesem Grund daher nicht existent. Die Befugnis, Kraftfahrer im fließenden Verkehr zum Zwecke der Verkehrskontrolle der Straßenverkehrs-Ordnung anzuhalten, steht nur der Polizei zu. Anknüpfungspunkt für möglicherweise unzulässige Lärmemissionen können für Ordnungsbehörden daher nur Geschwindigkeitsverstöße sein, da nur solche Verstöße mittels Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen gerichtsverwertbar festzustellen sind. 9965 13159 16355 19119 20123 21946 24242 0 5000 10000 15000 20000 25000 30000 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Maßnahmen Geschwindigkeit alle Kfz 2011 bis 2017 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3475 3 4. Wie haben sich Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden in Bezug auf beide Gesichtspunkte seit 2005 im Kreis Euskirchen entwickelt (bitte differenziert nach Jahren darstellen)? Die Zuständigkeit der Verkehrsüberwachung obliegt neben der Polizei nach § 48 Absatz 2 des Ordnungsbehördengesetzes Nordrhein-Westfalen den Kreisordnungsbehörden und den großen kreisangehörigen Städten im Sinne des § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehr an Gefahrenstellen. Bei Beschwerden über Lautstärkebelastungen durch den Motorradverkehr auf den bekannten Motorradstrecken in der Eifel werden die Informationen daher von der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Euskirchen an die Kreispolizeibehörde mit der Bitte weitergegeben, entsprechende Kontrollen und Messungen vor Ort durchzuführen. Wenn die Polizei konkrete Feststellungen getroffen hat, unterrichtet sie die jeweilige Zulassungsbehörde , damit diese zulassungsrechtliche Maßnahmen nach § 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Mängelbeseitigung bis hin zur Betriebsuntersagung) anordnen kann. Die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Euskirchen konzentriert sich daher vornehmlich auf die Umsetzung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung überhöhter Geschwindigkeiten durch den Motorradverkehr an Unfallstellen. Allein im Jahr 2008 konnten durch den Hinweis auf eine Unfallstelle im Zuge der L 165 durch Aufstellen des Verkehrszeichens 101 (Gefahrstelle) mit dem Zusatz „Unfallstrecke“ und durch eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h in Kombination mit markierten Rüttelstreifen auf der L 165 vor dem Kreuzungsbereich mit der K 49 / K 53 bei Mutscheid (Bad Münstereifel) deutliche Rückgänge bei Anzahl und Schwere der Unfälle erzielt werden, sodass die Unfallsituation an diesen Stellen seitdem unauffällig ist. 5. Welche Maßnahmen im Kreis Euskirchen unternimmt und beabsichtigt die Landesregierung gegen Überschreitung der zulässigen Lautstärke durch Motorräder? Alle Kraftfahrzeuge die zum Straßenverkehr zugelassen werden sollen, müssen im Rahmen der Typprüfung spezifische Geräuschemissionsgrenzwerte einhalten. Diese Grenzwerte sind in EU-Vorschriften für den gesamten Bereich der EU verbindlich festgelegt. Der Inhaber einer EU-Typgenehmigung (also Fahrzeughersteller oder Generalimporteur) bestätigt für alle neu zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge deren Einhaltung. Veränderungen von Fahrzeugen in Kundenhand, die zu unzulässigen Geräuschemissionen führen, sind nicht zulässig und führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Die Kontrolle verdächtiger Motorräder im fließenden Verkehr, also auch derer, die im Zusammenhang mit Geräuschemissionen stehen, obliegt der Polizei. Im Vordergrund der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit steht das Ziel, schwerwiegende Verkehrsunfälle zu vermeiden oder die Folgen solcher Verkehrsunfälle zu minimieren. Zum Schutz der Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit setzt die Polizei in Nordrhein-Westfalen daher zur Verkehrssicherheitsarbeit alle verfügbaren Mittel ein. Daran richtet sich auch die polizeiliche Verfolgung und Ahndung von Verkehrsverstößen aus. Die Verfolgung von Verstößen der Überschreitung der zulässigen Lautstärke durch Motorräder steht nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Verkehrsunfallbekämpfung und stellt daher keinen Schwerpunkt der polizeilichen Verkehrsüberwachung dar. Gleichwohl werden festgestellte Verkehrsverstöße, insbesondere erkennbare technische Manipulationen, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, konsequent verfolgt. Neben den o. a. Maßnahmen beteiligt sich die Kreispolizeibehörde Euskirchen seit 2015 mit anderen Behörden am „Arbeitskreis gegen den Motorradlärm“ in Simmerath .