LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3478 27.08.2018 Datum des Originals: 24.08.2018/Ausgegeben: 30.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1323 vom 25. Juli 2018 der Abgeordneten Anrdt Klocke, Johannes Remmel und Verena Schäffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3259 Wie schnell kann die Luftqualität an Belastungsschwerpunkten durch Umrüstung des ÖPNV verbessert werden? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Aufschlüsselung von Messwerten“ (DS 17/2920) hat die Landesregierung vier Belastungsschwerpunkte angegeben, an denen nach Untersuchungen des Landesamtes für Naturschutz, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) der ÖPNV einen Anteil von mehr als 25 Prozent an der NOx-Belastung hat. Dies sind: Witten, Ruhrstraße (Luftreinhalteplan Witten 2016) mit 29 Prozent; Hagen, Graf-von Galen-Ring (Luftreinhalteplan Hagen 2017) mit 27 Prozent; Siegen, Sandstraße (Luftreinhalteplan Siegen, 2015) mit 27 Prozent; Aachen, Adalbertsteinweg (Luftreinhalteplan Aachen, 2015) mit 26 Prozent. Daraus folgert die Landesregierung, dass an diesen Stellen die Luftqualität durch die Umstellung der dort benutzten Busse auf E-Mobilität deutlich verbessert werden könne. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1323 mit Schreiben vom 24. August 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3478 2 1. Wie ist der aktuelle Fahrzeugtypen-Mix der die oben genannten Stellen passierenden Busse des ÖPNV? (Bitte nach den einzelnen Belastungsschwerpunkten aufschlüsseln.) Auf der Grundlage einer Abfrage bei den in den jeweiligen Städten tätigen ÖPNV-Unternehmen setzt sich deren Fahrzeugpark wie nachfolgend dargestellt zusammen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die jeweiligen Anteile am Gesamtfahrzeugbestand, da die eingesetzten Fahrzeuge an den abgefragten Stellen in den meisten Fällen täglich variieren. Witten: Euro III 3,33 % Euro IV 3,33 % Euro V 10 % EEV 63,33 % Euro VI 20 % Hagen: Euro IV 2,07 % Euro V 5,7 % EEV 57,51 % Euro VI 34,72 % Siegen: Euro IV 41,22 % Euro V 14,29 % EEV 29,39 % Euro VI 15,1 % Aachen: Euro II 0,45 % Euro III 25,68 % Euro IV 4,55 % Euro V 2,5 % EEV 44,05 % Euro VI 22,05 % Elektro 0,45 % 2. Wie müssten die Fahrzeugflotten der dort verkehrenden Verkehrsunternehmen umgerüstet werden, damit durch diese Umrüstung die Grenzwerte 2019 dort eingehalten werden? Die Landesregierung sieht in einer beschleunigten Busflottenmodernisierung (Neufahrzeuge Euro VI bzw. Nachrüstung im Bestand auf dieses Emissionsniveau bzw. den Einsatz von Elektrobussen ) einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in den Innenstädten. Die zuvor dargestellte Zusammenstellung des Fahrzeugparks der ÖPNV-Unternehmen in Witten, Hagen, Siegen und Aachen zeigt exemplarisch, welche Potentiale hier teilweise noch gehoben werden können. Ziel ist es, zur zügigen Erreichung der Grenzwerte alle Maßnahmen und Potenziale auszuschöpfen, die einen geringeren Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bedeuten als Fahrverbote. Zur Grenzwerteinhaltung wurden und werden in den Luftreinhalteplänen daher umfangreiche Maßnahmenpakete festgelegt, die weitere Maßnahmen enthalten . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3478 3 Für die Nachrüstung von ÖPNV-Bussen hat das Bundesverkehrsministerium aktuell eine Zertifizierungsvorschrift erstellt und Fördermöglichkeiten geschaffen 3. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Landesregierung die oben genannten Kommunen bei der Umrüstung der Fahrzeugflotte der Verkehrsunternehmen , die an den Belastungsschwerpunkten verkehren? Die ÖPNV-Pauschale des Landes an die Aufgabenträger des ÖPNV wurde ab 2017 auf jährlich 130 Mio. Euro erhöht. Mindestens 30 % der Gesamtpauschale sind als Anreiz zum Einsatz neuwertiger und barrierefreier Fahrzeuge einzusetzen. Die ÖPNV-Pauschale kann von den Aufgabenträgern darüber hinaus auch zur Förderung der Nachrüstung von ÖPNV-Busflotten auf Euro-VI-Emissionsstandard genutzt werden. Daneben fördert der Bund durch das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ ebenfalls die Nachrüstung der Busflotten. Neben der Umrüstung der Flotten fördert das Land aber auch grundsätzlich Investitionsmaßnahmen zur Beschaffung von batterieelektrisch und wasserstoffbetriebenen Linienbussen des ÖPNV, zur Errichtung der dafür notwendigen Ladeinfrastruktur und zur Beschaffung erforderlicher spezifischer Werkstatteinrichtungen. Ob und in welchem Umfang die vorgenannten Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden liegt in der Verantwortung der jeweiligen Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger .