LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/348 14.08.2017 Datum des Originals: 14.08.2017/Ausgegeben: 17.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 81 vom14. Juli 2017 des Abgeordneten Jochen Ott SPD Drucksache 17/160 Eigentumsförderung in Nordrhein-Westfalen: Sagt Landesbauministerin Ina Scharrenbach vor dem Parlament die Unwahrheit? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Zentrum der Sozialen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen steht vor allem der mietpreisgebundene Wohnungsbau, aber u.a. auch die Eigentumsförderung. In der politischen Diskussion ist umstritten, ob der Eigentumserwerb ausreichend oder nicht ausreichend gefördert wird. Unter Tagesordnungspunkt 8 wurde im Rahmen des Landtagsplenums vom 12. Juli 2017 die Wohnungspolitik thematisiert. Hierzu trug Landesbauministerin Ina Scharrenbach dem Parlament vor, dass die ehemalige SPD-geführte Landesregierung die Eigentumsförderung im Jahre 2016 auf 24 Millionen Euro gekürzt habe. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 81 mit Schreiben vom 14. August 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Ist es richtig, dass die ehemalige SPD-geführte Landesregierung Eckwerte für die soziale Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen festgelegt hat? Entsprechend der Vorgaben des Gesetzes zur Förderung und Nutzung des Wohnraumes für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) hat die Landesregierung nach Anhörung der NRW.BANK über die fachlichen und regionalen Schwerpunkte und das Volumen des Wohnraumförderungsprogrammes sowie die Höhe und Dauer der Zinsverbilligung der Förderdarlehen (Eckwerte) entschieden. Daraufhin hat die Gewährträgerversammlung der NRW.BANK auf der Grundlage der Entscheidung der Landesregierung über die Eckwerte im Rahmen ihrer LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/348 2 eigenen Entscheidungshoheit über die Grundsätze der Geschäfts-, Förder- und Risikopolitik der NRW.BANK beschlossen. 2. In welchem Jahr ist diese Festlegung für wie viele Jahre erfolgt? Im Jahr 2013 wurden die Eckwerte für die Förderjahre 2014 bis 2017 beschlossen. 3. Wie hoch war danach der Förderansatz für die Eigentumsförderung („Förderung von Neuanschaffung und Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums“) in NRW im Jahr 2016? Nach den 2013 beschlossenen Eckwerten wurden 2014 bis 2017 jährlich 80 Mio. Euro für Neubau und Ersterwerb von selbst genutzten Wohneigentum bereitgestellt. 4. Hat sich dieser Förderansatz durch die Modifizierung von Eckwerten für die Förderjahre 2016 und 2017 (Kabinettsbeschluss 28.06.2017) verändert? Die letzte Modifizierung von Eckwerten erfolgte mit Kabinettbeschluss vom 28. Juni 2016. Der Förderansatz hat sich dadurch nicht verändert. 5. Entspricht die von Landesbauministerin Ina Scharrenbach in ihrer Rede vor dem Plenum des Landtages am 12. Juli 2017 aufgestellte Behauptung, die ehemalige SPD-geführte Landesregierung habe die Eigentumsförderung im Jahre 2016 auf 24 Millionen Euro gekürzt, der Wahrheit? Auf Basis der von der SPD-geführten Landesregierung beschlossenen Eckwerte (siehe Antwort zu den Fragen 2 und 3) wurden im Ist 2016 24 Mio. Euro (ggü. Plan -56 Mio. Euro bzw. -70 Prozent) bewilligt.