LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3486 28.08.2018 Datum des Originals: 24.08.2018/Ausgegeben: 31.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1316 vom 24. Juli 2018 der Abgeordneten Verena Schäffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3244 Islamfeindliche Straftaten im ersten Halbjahr 2018 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In unserer Gesellschaft sind antimuslimische Einstellungen weit verbreitet. Ihnen liegen kulturrassistische Deutungsmuster zugrunde, nach denen Menschen muslimischen Glaubens pauschal als u.a. unzivilisiert, frauenfeindlich und gewalttätig gezeichnet und abgewertet werden . Insbesondere rechtspopulistische Kräfte fokussieren antimuslimische Ressentiments und begründen hierüber ihre rassistischen Abschottungsforderungen. Nach mehrjährigen Diskussionen im Rahmen der Innenministerkonferenz, wurde eine gesonderte Erfassung ab dem 1.1.2017 beschlossen. Mit der gesonderten Erfassung, die mit dem Beschluss des Antrags „Alltagsrassismus und rechte Gewalt bekämpfen – Erfassung politisch rechts motivierter Straftaten verbessern“ (Drs. 16/6122) in der letzten Legislaturperiode auch vom NRW-Landtag gefordert wurde, steht nun ein verbessertes Analyseinstrument für das Phänomen antimuslimischer Rassismus zur Verfügung. Dieses zählt für das Jahr 2017 bereits 239 Straftaten, darunter 13 Gewalttaten. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1316 mit Schreiben vom 24. August 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die statistische Erfassung „Politisch motivierter Kriminalität" (PMK) er-folgt bundesweit einheitlich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“. Der PMK werden demnach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3486 2 den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale , den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes , ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet. Darüber hinaus gehören Straftaten gemäß §§ 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105- 108e, 109-109h, 129a, 129b, 234a oder 241a StGB als Staatsschutzdelikte zur PMK, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann. Politisch motivierte Straftaten werden hinsichtlich des Begründungs-zusammenhangs (Motiv) einem oder mehreren Themenfeldern zuge-ordnet. Datenquelle zur Beantwortung der Fragen ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen der Politisch motivierten Kriminalität (KPMD-PMK). 1. Wie viele Straftaten mit islamfeindlichem Hintergrund wurden im ersten Halbjahr 2018 in Nordrhein-Westfalen verübt? (Bitte nach Ort und Deliktsgruppen auflisten.) Im ersten Halbjahr 2018 wurden im KPMD-PMK 39 Straftaten mit islamfeindlichem Hintergrund erfasst, davon vier Gewaltdelikte. Weitergehende Daten bitte ich der Anlage 1 zu entnehmen . 2. In welche Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität fallen die unter Frage 1 erfragten Straftaten? Im ersten Halbjahr 2018 wurden zu dem Unterthema "islamfeindlich" für den Phänomenbereich der PMK-Rechts 35 Straftaten, davon drei Gewaltdelikte PMK-Ausländische Ideologie zwei Straftaten, davon ein Gewaltdelikt PMK-Religiöse Ideologie zwei Straftaten PMK-Sonstige/Nicht zuzuordnen keine Straftaten PMK-Links keine Straftaten erfasst. Weitergehende Daten bitte ich der Anlage 2 zu entnehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3486 3 3. Wie viele Tatverdächtige wurden wegen islamfeindlicher Straftaten im ersten Halbjahr 2018 in NRW festgenommen? (Bitte nach Ort, Alter und Geschlecht auflisten.) Für das erste Halbjahr 2018 wurde keine Festnahme wegen islamfeindlicher Straftaten gemeldet . 4. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im ersten Halbjahr 2018 wegen islamfeindlicher Straftaten mit welchem Ergebnis eingeleitet? 5. In wie vielen Fällen kam es im ersten Halbjahr 2018 zur Erhebung einer Anklage, Verurteilung oder Einstellung der Ermittlungen? (Bitte auch Grund für die Einstellung des Verfahrens angeben.) Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet: Durch die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen wurde in allen in der Antwort zu Frage 1 aufgezählten Fällen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Verfahren wegen islamfeindlicher Straftaten werden im Bereich der Justiz seit dem 1. Juli 2018 separat statistisch ausgewiesen. Zuvor erfolgte keine solche gesonderte statistische Erfassung . Eine Erhebung zu den nachgefragten Daten erfordert eine manuelle Auswertung jedes einzelnen Verfahrens. Hiervon wurde mit Blick auf den unverhältnismäßig hohen Aufwand abgesehen. Anlage 1 Politisch motivierte Kriminalität islamfeindliche Straftaten NRW 1. Halbjahr 2018 Tatort/Feststellort Tötungsdelikte (einschließlich Versuche) Landfriedens - bruchdelikte Körperverletzungs - delikte Zwischensumme Gewaltdelikte Bedrohungen / Nötigungen Sachbeschädi - gungen Verstöße gegen §§ 86, 86a StGB Volksverhetzungen Störung des öffentlichen Friedens Beleidigungen sonstige Straftaten Gesamt Gesamt NRW 1 1 2 4 2 5 4 13 1 5 5 39 Aachen 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 Bielefeld 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 Borgholzhausen 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 1 Dortmund 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 Düsseldorf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 Eschweiler 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 Essen 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 1 3 Frechen 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 Gronau 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 Hennef 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 Herford 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 Herne 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 Hürth 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 Köln 0 0 0 0 0 3 0 0 1 2 0 6 Leverkusen 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 1 2 Minden 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 Mönchengladbach 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 Münster 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 Neuss 0 0 0 0 0 0 1 2 0 0 0 3 Oberhausen 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 Oer-Erkenschwick 0 0 0 0 0 0 0 2 0 1 0 3 Rheine 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 Schloß Holte-Stukenbrock 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 Stemwede 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 Wetter 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 Wuppertal 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 2 1 von 1 Anlage 2 Politisch motivierte Kriminalität islamfeindliche Strafaten NRW 1. Halbjahr 2018 Islamfeindlich Deliktsgruppen Anz. gekl. % Anz. gekl. % Anz. gekl. % Anz. gekl. % Anz. gekl. % Anz. gekl. % Tötungsdelikte (einschließlich Versuche) 0 0 0,0 0 0 0,0 1 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 1 0 0,0 Branddelikte 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 Sprengstoffdelikte 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 Landfriedensbruchdelikte 1 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 1 0 0,0 Gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr etc. 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 Körperverletzungsdelikte 0 0 0,0 0 0 0,0 2 2 100,0 0 0 0,0 0 0 0,0 2 2 100,0 Widerstandshandlungen 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 Raub 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 Erpressung 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 Freiheitsberaubung 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 Sexualdelikte 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 Zwischensumme Gewaltdelikte 1 0 0,0 0 0 0,0 3 2 66,7 0 0 0,0 0 0 0,0 4 2 50,0 Bedrohungen/Nötigungen 0 0 0,0 0 0 0,0 2 1 50,0 0 0 0,0 0 0 0,0 2 1 50,0 Sachbeschädigungen 1 0 0,0 0 0 0,0 4 1 25,0 0 0 0,0 0 0 0,0 5 1 20,0 Verstöße gegen §§ 86, 86a StGB 0 0 0,0 0 0 0,0 4 1 25,0 0 0 0,0 0 0 0,0 4 1 25,0 Volksverhetzungen 0 0 0,0 0 0 0,0 12 4 33,3 1 1 100,0 0 0 0,0 13 5 38,5 Störung des öffentlichen Friedens 0 0 0,0 0 0 0,0 1 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 1 0 0,0 Beleidigungen 0 0 0,0 0 0 0,0 5 2 40,0 0 0 0,0 0 0 0,0 5 2 40,0 Verstöße gegen das Vereinsgesetz 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 0 0 0,0 sonstige Straftaten 0 0 0,0 0 0 0,0 4 1 25,0 1 1 100,0 0 0 0,0 5 2 40,0 Summe Gesamt 2 0 0,0 0 0 0,0 35 12 34,3 2 2 100,0 0 0 0,0 39 14 35,9 GesamtAusländische Ideologie Links Rechts Religiöse Ideologie Nicht zuzuordnen 1 von 1