LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/350 14.08.2017 Datum des Originals: 14.08.2017/Ausgegeben: 17.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 85 vom 14. Juli 2017 der Abgeordneten Sarah Philipp SPD Drucksache 17/164 Bereitet die schwarz-gelbe Landesregierung einen Rechtsbruch bei der Landesbauordnung vor? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP führen in ihrem Koalitionsvertrag u.a. aus: "Zudem werden wir die im Dezember 2016 novellierte Landesbauordnung durch ein Moratorium aussetzen mit dem Ziel, die Überarbeitung der Landesbauordnung, bei der Baukosten steigernde Regulierungen und Vorgaben abgeschafft werden sollen, schnellstmöglich abzusetzen ." Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 85 mit Schreiben vom 14. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Welche baukostensteigernden Regulierungen und Vorgaben sollen in der Landesbauordnung abgeschafft werden? 2. Sollen auch Vorschriften zur Schaffung von barrierefreien Wohnungen für Menschen mit Behinderungen abgeschafft werden? 4. Wie will die Landesregierung ein Moratorium auf Basis der bestehenden Rechtslage rein technisch rechtskonform umsetzen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/350 2 5. Welchen Zeitraum soll das Moratorium inklusive der Neufassung der Regelungen umfassen? Die Fragen 1, 2, 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu verweise ich auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 72 des Abgeordneten Arndt Klocke der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Bauordnung“ (LT-Drucksache 17/318). 3. Sollen auch Vorschriften zur Schaffung von barrierefreien Räumlichkeiten in Beherbergungsstätten abgeschafft werden? Anforderungen an barrierefreie Räume in Beherbergungsbetrieben ergeben sich aufgrund von § 56 der Sonderbauverordnung. Diese wird von dem Moratorium nicht erfasst.