LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3506 31.08.2018 Datum des Originals: 30.08.2018/Ausgegeben: 05.09.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1324 vom 25. Juli 2018 der Abgeordneten Johannes Remmel, Arndt Klocke und Mehrdad Mostofizadeh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3260 Wirkungspotentialuntersuchungen zur Vorbereitung von zusätzlichen Luftreinhaltemaßnahmen in Bochum Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage „Abschätzung von Wirkungspotentialen von Luftreinhaltemaßnahmen“ (DS 17/2928) hat die Landesregierung erklärt: „Die erbetenen Abschätzungen bzw. genauen Berechnungen der Wirkungspotentiale von Maßnahmen sowie die Information, an welchen Stellen die Maßnahmen zur Luftreinhaltung entsprechende Effekte erzielen, werden im Rahmen der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne für einzelne Städte und Kommunen ortsspezifisch berechnet. Für jeden Belastungsschwerpunkt wird geprüft, wie sich die Belastungen entwickeln und welche zusätzlichen Minderungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um eine schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen.(…) Die hierzu für jede einzelne Maßnahme erfolgende Wirkungsuntersuchung wird unter Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse berechnet, so dass einzelne Maßnahmen an verschiedenen Orten zu unterschiedlichen Minderungseffekten führen können. Die Festlegung konkreter Maßnahmen im Luftreinhalteplan erfolgt jeweils nach einer Verhältnismäßigkeitsprüfung.“ Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1324 mit Schreiben vom 30. August 2018 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3506 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Bezirksregierungen arbeiten zurzeit intensiv an der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne. Im Rahmen der Luftreinhalteplan-Fortschreibung werden alle potenziellen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Grenzwerteinhaltung auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Auf Grundlage entsprechender Berechnungen und Abschätzungen wird der Maßnahmenkatalog für den fortgeschriebenen Luftreinhalteplan unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit erstellt. Dabei werden die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts gemäß dem Urteil vom 27.02.2018 vollumfänglich berücksichtigt. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, die Luftqualität in den Ballungsräumen nachhaltig zu verbessern und den Ausstoß von Stickoxiden zu reduzieren, um die Luftqualitätsgrenzwerte zügig und flächendeckend einzuhalten. Dabei müssen alle Maßnahmen und Potenziale ausgeschöpft werden, die einen geringeren Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bedeuten als Fahrverbote. 1. Welche Abschätzung bzw. genaue Berechnung von Wirkungspotenzialen liegen für die Überarbeitung des Luftreinhalteplans für Bochum vor? Die Abschätzung/Berechnung von Wirkungspotenzialen ist Gegenstand des Fortschreibungsprozesses der Luftreinhalteplanung. Derzeit liegt der Schwerpunkt der Arbeiten bei der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne für die Kommunen Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen und Köln. Die Fortschreibung der anderen Pläne wird sich daran anschließen. 2. Welche Wirkungsuntersuchungen liegen für Bochum vor? (Bitte nach einzelnen Maßnahmen auflisten) Die erforderlichen Wirkungsuntersuchungen werden seitens des LANUV vorgenommen. Konkrete Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor. 3. Welche zusätzlichen Minderungsmaßnahmen werden aufgrund dieser Abschätzungen für die einzelnen Belastungsschwerpunkte ergriffen, um eine schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen? Die Festlegung zusätzlicher Minderungsmaßnahmen ist Gegenstand des Fortschreibungsprozesses der Luftreinhalteplanung.