LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3509 31.08.2018 Datum des Originals: 31.08.2018/Ausgegeben: 05.09.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1328 vom 25. Juli 2018 der Abgeordneten Johannes Remmel und Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3264 Wirkungspotentialuntersuchungen zur Vorbereitung von zusätzlichen Luftreinhaltemaßnahmen in Düren Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage „Abschätzung von Wirkungspotentialen von Luftreinhaltemaßnahmen“ (DS 17/2928) hat die Landesregierung erklärt: „Die erbetenen Abschätzungen bzw. genauen Berechnungen der Wirkungspotentiale von Maßnahmen sowie die Information, an welchen Stellen die Maßnahmen zur Luftreinhaltung entsprechende Effekte erzielen, werden im Rahmen der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne für einzelne Städte und Kommunen ortsspezifisch berechnet. Für jeden Belastungsschwerpunkt wird geprüft, wie sich die Belastungen entwickeln und welche zusätzlichen Minderungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um eine schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen.(…) Die hierzu für jede einzelne Maßnahme erfolgende Wirkungsuntersuchung wird unter Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse berechnet, so dass einzelne Maßnahmen an verschiedenen Orten zu unterschiedlichen Minderungseffekten führen können. Die Festlegung konkreter Maßnahmen im Luftreinhalteplan erfolgt jeweils nach einer Verhältnismäßigkeitsprüfung.“ Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1328 mit Schreiben vom 31. August 2018 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3509 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Bezirksregierungen arbeiten zurzeit intensiv an der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne. Im Rahmen der Luftreinhalteplan-Fortschreibung werden alle potenziellen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Grenzwerteinhaltung auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Auf Grundlage entsprechender Berechnungen und Abschätzungen wird der Maßnahmenkatalog für den fortgeschriebenen Luftreinhalteplan unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit erstellt. Dabei werden die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts gemäß dem Urteil vom 27.02.2018 vollumfänglich berücksichtigt. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, die Luftqualität in den Ballungsräumen nachhaltig zu verbessern und den Ausstoß von Stickoxiden zu reduzieren, um die Luftqualitätsgrenzwerte zügig und flächendeckend einzuhalten. Dabei müssen alle Maßnahmen und Potenziale ausgeschöpft werden, die einen geringeren Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bedeuten als Fahrverbote. 1. Welche Abschätzung bzw. genaue Berechnung von Wirkungspotenzialen liegen für die Überarbeitung des Luftreinhalteplans für Düren vor? Für die zentrale Maßnahme zur Minderung der Belastungen (Bau der neuen Ortsumgehungsstraße Düren B 56n) erfolgten bereits für den bestehenden LRP Berechnungen/Abschätzungen. Die Bezirksregierung hat das LANUV beauftragt, diese unter Berücksichtigung der Verkehrsentwicklung, der nunmehr stufenweise erfolgenden Realisierung der Ostumgehung sowie der geplanten Maßnahmen der Stadt Düren zu aktualisieren. Die bereits fertiggestellte südliche Ortsumgehung Düren wurde am 26.07.2018 für den Verkehr freigegeben. 2. Welche Wirkungsuntersuchungen liegen für Düren vor ? (Bitte nach einzelnen Maßnahmen auflisten) Die Ergebnisse der aktualisierten Wirkungsuntersuchungen liegen noch nicht vor. 3. Welche zusätzlichen Minderungsmaßnahmen werden aufgrund dieser Abschätzungen für die einzelnen Belastungsschwerpunkte ergriffen, um eine schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen? Über die Festlegung zusätzlicher Minderungsmaßnahmen ist zu entscheiden, sobald die Wirkungsuntersuchungen vorliegen.