LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/351 14.08.2017 Datum des Originals: 11.08.2017/Ausgegeben: 17.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 76 vom 10. Juli 2017 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/155 Was wird aus dem Beauftragten für die Digitale Wirtschaft? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 30. Juni 2017 endete die Abordnung des bisherigen Beauftragten der Landesregierung für die Digitale Wirtschaft (DWNRW) ins Wirtschaftsministerium. Die bisherige Tätigkeit des Beauftragten kann als Erfolg gewertet werden. In den vergangenen drei Jahren sind in NRW 1.000 neue Start-ups im Bereich der Digitalen Wirtschaft entstanden. Der Digitalisierungsgrad des nordrhein-westfälischen Mittelstands liegt inzwischen über dem Bundesdurchschnitt und die Industrieunternehmen in NRW liegen im Digitalisierungsindex sogar an der Spitze der Bundesländer . Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 76 mit Schreiben vom 11. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung In der Tat wird auch seitens der Landesregierung die Tätigkeit des bisherigen Beauftragten für die Digitale Wirtschaft als Erfolg gewertet. Mit der Ernennung des Beauftragten wurde bewusst eine herausgehobene Position geschaffen. Auf diese Weise konnte in Zusammenarbeit mit dem Beirat Digitale Wirtschaft NRW der digitale Umbau der nordrhein-westfälischen Wirtschaft weiter vorangetrieben werden. Die erhöhte Bedeutung der Digitalen Strategie wird schon dadurch sichtbar, dass die neue Landesregierung als erste in Deutschland die Digitalisierung in einem Ressort bündelt und als eigenständige Ressortzuständigkeit ausgewiesen hat. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/351 2 1. Mit welcher Begründung hat die Landesregierung die am 30.06.2017 ausgelaufene Abordnung des Landesbeauftragten für Digitale Wirtschaft nicht verlängert? Bei der zeitlich befristeten Abordnung handelte es sich um eine Teilabordnung, mit der die Universität Duisburg-Essen freundlicherweise den vorübergehenden Einsatz als Beauftragten für die Digitale Wirtschaft ermöglicht hat. Die Funktion eines Beauftragten reicht jedoch nicht mehr aus, um das Thema Digitalisierung weiter voranzutreiben. Der Bereich der Digitalisierung wird daher in einem größeren und komplexeren Umfang neu organisiert und auf Ministerebene verantwortet. 2. Wann wird die Position des Landesbeauftragten neu besetzt? 3. Sollte sie nicht neu besetzt werden – Warum nicht? 4. Für den Fall, dass es keine Neubesetzung gibt: Wer übernimmt in Zukunft die Koordinations - und Weiterentwicklungsfunktion, die der bisherige Beauftragte gemeinsam mit seiner Stabsstelle ausgefüllt hat? 5. Sollte die Stelle nicht neu besetzt werden: Welchen Betrag beabsichtigt die Landesregierung durch die Nichtbesetzung einzusparen? Die Fragen 2, 3, 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Anstelle der Einzelposition des Beauftragten und der Stabsstelle wird die Digitalisierung zu einer Grundaufgabe des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und die digitale Wirtschaft zum festen Bestandteil der gesamten Organisation.