LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3511 31.08.2018 Datum des Originals: 31.08.2018/Ausgegeben: 05.09.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1359 vom 6. August 2018 der Abgeordneten Elisabeth Müller-Witt SPD Drucksache 17/3348 Welche Auswirkungen hat der NRW-Lehrkräftemangel auf die Stadt Velbert? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Mangel an Lehrkräften ist immer wieder Thema in Medien und auch im Parlament. Zur Einordnung und Bewertung der aktuellen Situation an den einzelnen allgemein- und berufsbildenden Schulen der Stadt Velbert bitte ich um – soweit möglich - differenziert tabellarisch aufbereitete Antworten auf die folgenden Fragen: Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1359 mit Schreiben vom 31. August 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie stellen sich Stellenbedarf, Personalausstattung und Personalausstattungsquote an den jeweiligen Schulen in der Stadt Velbert zu Beginn des Schulhalbjahres 2018/2019 dar (bitte nach Schulform und Standort differenziert jeweils einzeln ausweisen)? Der Stellenbedarf, die Personalausstattung und die Personalausstattungsquote waren in der Vergangenheit oftmals Gegenstand von Kleinen Anfragen. Die entsprechenden Daten wurden jeweils zu einem bestimmten Abfragedatum aus der IT-Anwendung „Schulinformations- und Planungssystem – SchIPS“ generiert und bereitgestellt. Derzeit liegen für das Schuljahr 2018/19 in SchIPS keine validen Daten vor. Der Grund dafür ist, dass aktuell die vielfältigen zum Schuljahresende stattfindenden Bedarfs- und Personalveränderungen in das System eingebucht werden. Zudem beruht die Bedarfsberechnung für das Schuljahr 2018/19 zurzeit noch auf einer vorläufigen Schülerzahlprognose der Schulen, die sich erfahrungsgemäß noch stark verändern wird. Belastbare Daten zum Stellenbedarf und zur Personalausstattung der Schulen liegen erst circa vier bis sechs Wochen nach Beginn des jeweiligen Schulhalbjahres vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3511 2 2. Wie viele Stellen sind an den jeweiligen Schulen zum letzten Stichtag nicht besetzt? Die Zahl der im Einstellungsverfahren unbesetzten Stellen zum Beginn des Schuljahres 2018/19 (Stand 22.8.2018) in der Stadt Velbert ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle. EG Neviges 0 GG (Verb.) Max & Moritz 0 GG Albert-Schweitzer-Schule 1 GG Birth 2 GG Gerhart-Hauptmann-Schule 1 GG Kuhstr. 1 GG Mitte 2 GG Nordstadt 0 GG Sontumer Str. 1 GG Wilhelm-Ophüls 1 KG Ludgerusschule 2 KG Sonnenschule 0 GH Martin-Luther-King-Schule 1 RS Kastanienallee 3 Ge Mitte 1 Gym Geschwister-Scholl 1 Gym Langenberg 1 Gym Nikolaus-Ehlen 0 BK Niederberg 2 Förderzentr. Nord 3 FÖ GG Schule Am Thekbusch 3 Gesamtergebnis 26 3. Wie viele Stellen sind an den jeweiligen Schulen zum letzten Stichtag ausgeschrieben? Aktuell ist keine Stelle ausgeschrieben. Nicht besetzte Stellen werden von den Schulen überwiegend bis Mitte September erneut ausgeschrieben. Zuvor steht den Schulen die Teilnahme am Listenverfahren offen. 4. Die Landesregierung hat angekündigt, mit dem Haushalt 2018 2084 neue Lehrerstellen zu schaffen, davon 600 zusätzliche Stellen im Bereich der Schuleingangsphase. Wie viele davon werden in der Stadt Velbert eingerichtet? Zur weiteren Unterstützung der Grundschulen sieht der Haushalt 2018 vor, die Zahl der Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase von derzeit 593 um 600 auf 1.193 zu erhöhen. Durch diese Aufstockung sollen Grundschulen noch stärker in die Lage versetzt werden, alle Kinder von Beginn an individuell zu fördern. Die Verteilung der jetzt 1.193 Stellen wird nunmehr erstmals nach Maßgabe der Schülerzahl an den Grundschulen unter Berücksichtigung des Kreissozialindexes vorgenommen. 70 v.H. der Stellen werden im Verhältnis der mit dem Kreissozialindex gewichteten Schülerzahl und 30 v.H. im Verhältnis der tatsächlichen Schülerzahl (Amtliche Schuldaten 2017/18) auf die Bezirksregierungen verteilt. Davon entfallen auf den Kreis Mettmann rechnerisch rund 33 Stellen (darin sind die Anteile der Stadt Velbert enthalten, welche dem Kreis Mettmann LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3511 3 angehört). Hierbei handelt es sich um eine reine Orientierungsgröße. Die Schulaufsicht kann bei Vorliegen entsprechender Sachgründe von dieser Aufteilung abweichen.