LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3515 31.08.2018 Datum des Originals: 30.08.2018/Ausgegeben: 05.09.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1282 vom 11. Juli 2018 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/3176 Welche Bedeutung haben EU-Strukturfördermittel für die Gestaltung des Strukturwandels im Rheinischen Revier? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Kohäsions- und Strukturpolitik ist eine der zentralen Politikbereiche der Europäischen Union. Die Europäische Union trägt mit ihren Investitions- und Strukturfonds (ESI-Fonds) zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der Union bei und fördert dabei Wachstum und Beschäftigung insbesondere in den Regionen mit Entwicklungsrückstand (sog. „strukturschwache Regionen“). Etwa ein Drittel der Haushaltsmittel der EU werden dafür eingesetzt. Damit ist die EU-Kohäsionspolitik nicht nur die wichtigste Investitionspolitik der EU, sondern auch Ausdruck der Solidarität der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Die Kohäsions- und Strukturpolitik ist ein Teilbereich der allgemeinen Wirtschaftspolitik. Ihre Aufgabe ist es insbesondere, strukturschwachen Regionen dabei zu helfen, Standortnachteile abzubauen und Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung zu halten. Mit den Mitteln der ESI-Fonds sollen Europas Regionen und Städte wettbewerbsfähiger werden. Die europäischen Fördermittel wurden daher auch für die Gestaltung des Strukturwandels im Rheinischen Braunkohlerevier insbesondere über die Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) genutzt. Vor dem Hintergrund der 2021 beginnenden neuen Förderperiode der EU bitte ich die Landesregierung um Beantwortung folgender Fragen: Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1282 mit Schreiben vom 30. August 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3515 2 1. Welche Mittel flossen bzw. fließen in die Gestaltung des Strukturwandels im Zeitraum von 2005 – 2020 aus EU-Strukturfördermittel in das Rheinische Braunkohlerevier (bitte nach Projekten und Fördersummen ausweisen)? Die Auflistung aller Projekte und Fördersummen aus drei Förderperioden (2000-2006, 2007- 2013, 2014-2020) ist innerhalb der Frist zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Über die regionale Verteilung der EU-Strukturfördermittel werden die parlamentarischen Mitglieder des Begleitausschusses regelmäßig informiert. 2. Wie wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass in der kommenden Förderperiode (ab 2021) Mittel aus der EU-Strukturförderung für den Strukturwandel im Rheinischen Revier verwendet werden können? Analog zur laufenden Förderperiode 2014 bis 2020 wird die Landesregierung je ein Operationelles Programm für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) für ganz Nordrhein-Westfalen erstellen. Diese Programme werden durch Landesmittel kofinanziert. Die Projektauswahl erfolgt auf der Grundlage von Förderrichtlinien, Förderwettbewerben und als Auswahl einzelner Projekte. Damit haben auch Unternehmen, Träger, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kommunen aus dem Rheinischen Revier wieder die Möglichkeit, sich erfolgreich um Fördermittel zu bewerben. Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist kein Strukturfonds im engeren Sinne und ist daher nicht Gegenstand der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage. 3. Für welche Maßnahmen und Projekte würde die Landesregierung Mittel aus der EU-Strukturförderung ab 2021 für den Strukturwandel im Rheinischen-Revier verwenden? Nach den in Diskussion befindlichen Verordnungsentwürfen der EU-Kommission für die Kohäsionspolitik 2021-2027 können die Mittel weitestgehend in den Bereichen eingesetzt werden, für die sie auch in der aktuellen Förderperiode verwendet werden. Die Landesregierung beabsichtigt, die Mittel für jene Maßnahmen und Projekte zu verwenden, die den Inhalten und der Schwerpunktsetzung der Operationellen Programme am besten entsprechen. 4. Nach welchen Kriterien wählt die Landesregierung aus, welche Projekte aus der EU-Strukturförderung unterstützt werden? Jedes Projekt, das aus EU-Mitteln gefördert wird, durchläuft ein transparentes Auswahlverfahren. Es muss eindeutig einer der im jeweiligen Operationellen Programm festgelegten Prioritätsachsen, einem spezifischen Ziel und einer Maßnahmenkategorie zugeordnet werden. Es muss zu den dort definierten, zu erwartenden Ergebnissen beitragen. Ebenfalls von Bedeutung ist, dass Projekte die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung sowie eine nachhaltige Entwicklung im Blick haben. Für die Projektauswahl gelten die vom jeweiligen Begleitausschuss genehmigten Auswahlkriterien, die unter: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3515 3 https://www.efre.nrw.de/fileadmin/user_upload/EFRE- Programm/Auswahlkriterien_EFRE_2014-2020.pdf https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/esf_foerderrichtlinie_2014_2020_ink l_anlagen.pdf abrufbar sind. 5. Wie unterstützt die Landesregierung die Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR bzw. nun Zukunftsagentur Rheinisches Revier) bei der Nutzung von EU- Strukturfördermittel? Die Landesregierung steht im regelmäßigen und engen Austausch mit der IRR/ZRR. Dabei wird u.a. auch eruiert, welche Förderprogramme für den Strukturwandel und die Entwicklung des Rheinischen Reviers zur Verfügung stehen. Hinsichtlich der Beantragung entsprechender EU-Strukturfördermittel werden die Akteure im Rheinischen Revier bei der Einreichung von Projektideen zu den Wettbewerben und Projektaufrufen durch die sog. Zwischengeschalteten Stellen im Rahmen des EFRE bzw. die Regionalagentur Aachen für den ESF unterstützt. So konnte das Rheinische Revier zuletzt rund vier Millionen Euro Fördermittel aus dem Projektaufruf „Grüne Infrastruktur NRW“ erhalten. Darüber hinaus erhält die IRR GmbH eine Förderung für das Unternehmens-Netzwerk „Präventive Transformation - Produktion und Biosphäre“. Außerdem hat sich die IRR GmbH erfolgreich mit dem Projekt „Ressourceneffiziente Stadt- und Industrieregion“ beim Projektaufruf REGIO.NRW beworben.