LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/354 15.08.2017 Datum des Originals: 11.08.2017/Ausgegeben: 18.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 65 vom 7. Juli 2017 des Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 17/128 Was bedeuten die schwarz-gelben Studiengebühren-Pläne für die Hochschulen in Ostwestfalen-Lippe? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die schwarz-gelbe Landesregierung will die Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU- Ausländer. 3000 Euro pro Jahr sind geplant. Laut Koalitionsvertrag sollen die erzielten Einnahmen den Hochschulen ungeschmälert zur Verbesserung der Studienbedingungen zur Verfügung gestellt werden. Gleichwohl stößt das Ansinnen bei den ostwestfälisch-lippischen Hochschulen auf große Skepsis. Sie sehen ihre Bemühungen um eine stärkere Internationalisierung gefährdet. Es gibt Forderungen, die Erhebung dieser Studiengebühren der jeweiligen Hochschule zu überlassen (siehe NW, 26.06.2017, S. 6). Durch die Gebühren, so erste Behauptungen , sollen landesweit mittelfristig 90 Millionen Euro eingenommen werden. Laut FDP würden an den Unis jedoch angeblich 100 Millionen Euro im Jahr fehlen. (exemplarisch: http://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/koalitionsvertrag-cdu-fdp-116.html). Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 65 mit Schreiben vom11. August 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Studierende sind an den Hochschulen in Ostwestfalen-Lippe von den Gebührenplänen betroffen (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)? 2. Wie wird die Landesregierung mit möglichen Forderungen aus den Hochschulen umgehen, ihnen im Rahmen ihrer Autonomie freizustellen, ob und in welcher Höhe sie Studiengebühren von Studierenden aus dem Nicht-EU-Ausland erheben wollen ? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/354 2 3. Plant die Landesregierung die erhobenen Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer an der Hochschule zu belassen, an der der Studierende eingeschrieben ist oder ist eine Umverteilung unter allen nordrhein-westfälischen Hochschulen vorgesehen ? 4. Mit welchen Einnahmen rechnet die Landesregierung durch Einführung der Studiengebühren in den Jahren 2018 bis 2022 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 5. Wie möchte die Landesregierung die Lücke zwischen den Gebühreneinnahmen und die laut FDP fehlenden Mittel von 100 Millionen Euro den Hochschulen kompensieren ? Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Die mögliche Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländerinnen und -Ausländer in Nordrhein-Westfalen befindet sich derzeit im Beratungsprozess. Abschließende Aussagen über die zu erwartenden Wirkungen eines solchen Gesetzes können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Informationshalber wird nachfolgend die Zahl der Studierenden aus Nicht-EU-Staaten an den Hochschulen in Ostwestfalen-Lippe im Bezugsjahr 2016 gelistet. U Bielefeld 1.374 U Paderborn 1.810 FH Bielefeld in Bielefeld 469 FH Bielefeld in Minden 79 FH Ostwestfalen-Lippe in Detmold 166 FH Ostwestfalen-Lippe in Höxter 43 FH Ostwestfalen-Lippe in Lemgo 310 KH für Musik Detmold 206