LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3553 06.09.2018 Datum des Originals: 05.09.2018/Ausgegeben: 11.09.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1362 vom 8. August 2018 des Abgeordneten Michael Ralf Hübner SPD Drucksache 17/3389 Umzug der Staatskanzlei – Ein Fass ohne Boden? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Nachgang zur letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses musste die Landesregierung nicht nur eingestehen, dass der Umzug der Staatskanzlei deutlich teurer geworden ist, als vorgesehen, sondern auch in Zukunft noch Sanierungen und Umbauten erfordert. Diese scheint im Gegensatz zu den anderen Ministerien somit ein längerfristiges Projekt zu sein, bei dem die Kosten laut Finanzministerium nicht beziffert werden können. Das diese Umbaukosten vom Umzug „unabhängig“ zu betrachten sind, ist eine etwas eigenwillige Interpretation des Finanzministeriums, da ja erst der Umzug zu diesen Umbaumaßnahmen geführt hat. Daher stellt sich die Frage, welche Maßnahmen bisher schon umgesetzt wurden, um ein adäquates Arbeiten in der Staatskanzlei zu gewährleisten und wie teuer diese waren. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 1362 mit Schreiben vom 5. September 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Sanierungs- und Umbaumaßnahmen der Immobilien im Landesbesitz gehören - auch unabhängig von den bei Regierungsneubildungen immer wieder erforderlichen Umzügen - zum Alltag des Immobilienmanagements der Landesregierung. Auch die Ertüchtigung und die Modernisierung von Arbeitsgeräten (Mobiliar und Büroausstattung, IT-Ausstattung, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3553 2 Telefonanlage) sind Daueraufgaben, um ein zeitgemäßes und adäquates Arbeiten zu ermöglichen. Zahlreiche Maßnahmen, die nun für das Landeshaus konkretisiert werden, wurden bereits vor der Umzugsentscheidung und losgelöst von dieser begonnen (Austausch der Fenster, Sanierung der Klimaanlage in den Veranstaltungsräumen, Sanierung der WC- Anlagen) oder als erforderlich angesehen (Erneuerung der Teppichböden). Teilweise sind diese Maßnahmen trotz ihrer zuweilen grundlegenden Bedeutung nach einer umfassenden Sanierung im Jahr 2000 aufgeschoben worden. Die Landesregierung hat bereits bei der Beantwortung der Fragen der SPD-Fraktion zum vorläufigen Jahresabschluss 2017 ausführlich über die mit dem Umzug verbundenen tatsächlichen Kosten berichtet (siehe Vorlage 17/498 des Ministeriums der Finanzen an den Haushalts- und Finanzausschuss vom 24.01.2018). 1. Welche Beschaffungen und Vergaben wurden bisher schon getätigt, um die Staatskanzlei im Landeshaus funktionsfähig zu machen? 2. Welche von diesen Beschaffungen und Vergaben wurden europaweit ausgeschrieben? 3. Wie hoch war jeweils das Volumen der einzelnen Beschaffungen und Vergaben? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Die Funktionstüchtigkeit der Staatskanzlei war und ist gewährleistet. Beschaffungen und Vergaben, um die Staatskanzlei im Landeshaus „funktionstüchtig zu machen“‚ waren deshalb nicht erforderlich. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.