LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/356 15.08.2017 Datum des Originals: 15.08.2017/Ausgegeben: 18.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 114 vom 18. Juli 2017 des Abgeordneten Gordan Dudas SPD Drucksache 17/195 Steht die Landesregierung zur Förderung der Kinder- und Jugendfeuerwehren? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Feuerwehren – Freiwillige Feuerwehren, Berufsfeuerwehren und auch Werksfeuerwehren gleichermaßen – leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit der Menschen in unserem Land. Besonders im ländlich geprägten Raum wie auch in meiner Heimatregion, dem Märkischen Kreis, engagieren sich viele Menschen aus allen gesellschaftlichen Gruppen ehrenamtlich bei den Freiwilligen Feuerwehren und sorgen für den Schutz ihrer Mitmenschen. Dieses Engagement hat unseren größten Respekt verdient! Aber: Auch die Freiwilligen Feuerwehren haben – wie viele andere Vereine und Organisationen , mit regionalen und lokalen Unterschieden – mit Nachwuchssorgen zu kämpfen. Daher hat die SPD-geführte Landesregierung mit dem Haushalt 2017 insgesamt 1,8 Mio. Euro für die Nachwuchswerbung bereitgestellt. So sollen mit dem Geld die Kreise und kreisfreien Städte unterstützt werden, für Kinder- und Jugendfeuerwehren und das Ehrenamt in der Feuerwehr zu werben. Mit dem Haushalts-Titel 81180 wurden explizit Mittel für den Erwerb von Fahrzeugen bereitgestellt, damit jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt beispielsweise einen Kleinbus für entsprechende Werbemaßnahmen und den Transport von Kindern anschaffen kann. Der Innenminister hat die Kleine Anfrage 114 mit Schreiben vom 15. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/356 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Freiwilligen Feuerwehren bilden das Rückgrat der alltäglichen Gefahrenabwehr. Damit angesichts des demografischen Wandels auch in Zukunft ausreichend Nachwuchs für die Freiwillige Feuerwehr zur Verfügung steht, ist die Gewinnung und Förderung von Nachwuchskräften bei den Feuerwehren schon immer auch ein besonderes Anliegen der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen gewesen. Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), das mit einer breiten parlamentarischen Mehrheit verabschiedet wurde, ist zum Januar 2016 in Kraft getreten und hat die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass Kinder schon ab 6 Jahren als Mitglieder von Kinderfeuerwehren spielerisch an dieses wichtige Engagement herangeführt werden können. Ziel ist, Kinderfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen möglichst flächendeckend zu etablieren, damit die Kommunen den Brandschutz auch in Zukunft größtenteils mit Mitgliedern in den Freiwilligen Feuerwehren abdecken können. Die Stärkung des Ehrenamtes - auch durch forciertes ehrenamtliches Engagement im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit - ist zudem Gegenstand des gemeinsamen Entschließungsantrages der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum BHKG (LT-Dr. 16/10483). Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Landesregierung, sich auch künftig für eine Stärkung des Ehrenamtes und speziell für die Nachwuchsförderung im Ehrenamt einzusetzen. 1. Wie bewertet die neue Landesregierung diese Form der Unterstützung der Feuerwehren bei der Nachwuchswerbung? Die Feuerwehr zukunftsfest zu machen bedeutet, junge Menschen frühzeitig für eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Feuerwehr zu begeistern, ihre sozialen Kompetenzen zu stärken und eine dauerhafte Verbundenheit mit der Feuerwehr entstehen zu lassen. Unterstützungsmaßnahmen der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen u.a. bei der Nachwuchswerbung werden daher durch die Landesregierung positiv bewertet. 2. Plant die neue Landesregierung diese Förderung gerade der Kinder- und Jugendfeuerwehren im Ehrenamt – auch im bisherigen Umfang - fortzusetzen? Wie sich bereits aus der Vorbemerkung ergibt, soll das bisherige Engagement fortgesetzt werden . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 3. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Anschaffung der Fahrzeuge im Rahmen der Förderung für die Kreise und kreisfreien Städte? Als Teil der örtlichen Feuerwehr haben die Kommunen mit Kinderfeuerwehren die Möglichkeit, entsprechende finanzielle Mittel im Rahmen eines Projektförderaufrufes (Fördermittel für ein Mannschaftstransportfahrzeug) des Ministeriums des Innern zu erhalten. Die Fördermodalitäten sind auf den Internet-Seiten des Ministeriums unter www.mik.nrw.de abrufbar. Die Kommunen erhalten diese Fördermittel auf Antrag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/356 3 Zu Beginn des Projektes wurden die Förderziele und -bedingungen in enger Abstimmung mit dem Verband der Feuerwehren NRW und den Akteuren aus dem Bereich der Feuerwehr und Aufsichtsbehörden entwickelt. Dabei hat sich gezeigt, dass einzig die Anschaffung der Mannschaftstransportfahrzeuge die Bedarfe der Kinderfeuerwehren oder Kinderfeuerwehren in Gründung nicht decken können. Vielmehr sind die Bedarfe je nach Gründungsstadium und bereits erworbener Ausstattung unterschiedlich. Um bedarfsgerecht zu agieren wird es daher in enger Zusammenarbeit mit dem Verband der Feuerwehren NRW das Angebot kostenfreier Schulungen für Betreuer der Kinderfeuerwehren geben. Im Rahmen der Zusammenarbeit werden darüber hinaus sogenannte Starterpakete an die Kinderfeuerwehren vergeben, die Spielund Lehrmaterialen zum Thema Feuerwehr enthalten. 4. Ist eine flächendeckende Anschaffung dieser Fahrzeuge für alle Kreise und kreisfreien Städte des Landes bis zum Jahresende gewährleistet? Eine flächendeckende Anschaffung von Fahrzeugen für alle kommunalen Aufgabenträger ist mit der finanziellen Ausstattung von 1,8 Mio. € nicht möglich. Voraussichtlich ist sie aber auch nicht erforderlich, weil zum einen erst ein kleiner Teil der Kommunen eine Kinderfeuerwehr gegründet hat und zum anderen von den Kommunen nach erster Einschätzung auch nicht durchgängig solche Fahrzeuge angeschafft werden sollen, weil bereits Transportkapazitäten vorhanden sind. 5. Welche weiteren Maßnahmen zur nachhaltigen Förderung von Kinder- und Jugendfeuerwehren plant die Landesregierung? Wesentlicher Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung ist die Organisations- und Personalhoheit . Effiziente und situationsgerechte Lösungen, etwa zur Gewinnung von Nachwuchskräften im Feuerwehrbereich, können und müssen in erster Linie unmittelbar vor Ort erarbeitet werden. Die bestehende gute Zusammenarbeit der Landesregierung mit den Kommunen insbesondere bei der Kinder- und Jugendarbeit im Feuerwehrbereich wird entsprechend fortgeführt . Als weitere Maßnahmen werden, wie bereits in der Antwort auf Frage 3 dargestellt, in Zusammenarbeit mit dem Verband der Feuerwehren (VdF) Jugendgruppenleitergrundausbildungen , Multiplikatorenschulungen sowie sog. Starterpakete für Kinderfeuerwehren gefördert. Die Landesregierung beabsichtigt, diese Förderung auch in 2018 fortzusetzen, sofern dafür entsprechende Haushaltsmittel durch den Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellt werden .