LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3565 10.09.2018 Datum des Originals: 07.09.2018/Ausgegeben: 13.09.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1367 vom 29. Juli 2018 der Abgeordneten Alexander Langguth und Frank Neppe FRAKTIONSLOS Drucksache 17/3394 Flächen- und Waldbrandgefahr in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Zuge der Hitzewelle in den vergangenen Tagen kam es in NRW zu mehreren Flächenbränden, unter anderem brannte ein siebeneinhalb Hektar großes Getreidefeld in Iserlohn.1 Der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes gibt für die 30. KW für weite Teilen von NRW die zweithöchste Gefahrenstufe an sowie der Graslandfeuerindex die zweithöchste und höchste Gefahrenstufe.2 Etwa 27 Prozent der Fläche von NRW werden vom Wald eingenommen.3 Von der Eifel über das Bergische Land, die Wälder im Sauer- und Siegerland bis hin zum Teutoburger Wald. Die Wälder in NRW sind touristische Ausflugsziele und ihre Ressource Holz ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in NRW. Die Bekämpfung von Waldbränden kann nicht nur auf nationaler Ebene erfolgen, sondern auch durch die Unterstützung von Fachkräften aus dem Ausland. So kommt Deutschland dem Hilfeersuchen der schwedischen Regierung an die EU zur Unterstützung bei der Waldbrandbekämpfung nach.4 Laut Landesinnenminister Herbert Reul sei auch NRW zur Hilfe bereit.5 Jedoch beschränkt sich die Hilfe auf die Entsendung von Fachkräften, denn Löschflugzeuge können von Deutschland nicht bereitgestellt werden, da Bund und Länder 1 https://www.derwesten.de/region/hitze-wetter-hitzewelle-nrw-id214935537.html abgerufen am 26.07.2018 2 https://www.dwd.de/DE/leistungen/waldbrandgef/waldbrandgef.html?nn=510076 und https://www.dwd.de/DE/leistungen/graslandfi/graslandfi.html?nn=510076 abgerufen am 26.07.2018 3 https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/minister-remmel-wir-wollen-den-waldanteil-nordrheinwestfalen -weiter-erhoehen abgerufen am 26.07.2018 4 https://rp-online.de/nrw/panorama/es-fehlen-spezialisten-zur-waldbrandbekaempfung_aid-24046199 abgerufen am 26.07.2018 5 Ebd. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3565 2 über keine Löschflugzeuge verfügen.6 Zur Bekämpfung von Waldbränden aus der Luft können alternativ auch Hubschrauber eingesetzt werden, jedoch mangele es laut Waldbrandexperten auch an diesen beträchtlich.7 Außerdem mangele es an qualifiziertem Personal. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1367 mit Schreiben vom 7. September 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen gehört zu den Bundesländern mit der geringsten Waldbrandgefährdung. Obwohl 8% der deutschen Wälder in Nordrhein-Westfalen liegen, beträgt der nordrheinwestfälische Flächenanteil an Waldbränden nur 2% im Mittel der Jahre 2010 – 2017. Die durchschnittliche Brandfläche in diesem Zeitraum liegt im Mittel bei 6 ha/Jahr. Die Spannbreite der Hektarzahl reicht von 1,6 ha in 2012 bis 16,2 ha in 2011. Genaue Zahlen aus 2018 liegen derzeit nicht vor. Die größte Wirksamkeit haben Brandbekämpfungsmaßnahmen dann, wenn sie unmittelbar am Brandherd ansetzen. Da fast ausschließlich alle Waldbrände in Deutschland sogenannte Bodenfeuer sind, ist einer Brandbekämpfung am Boden immer der Vorzug zu geben. Nur wenn eine Brandbekämpfung am Boden nicht möglich ist, z. B. bei mit Kampfmitteln belasteten Böden, bei Böden mit zu geringer Tragfähigkeit für schwere Löschfahrzeuge oder bei steilem für Löschfahrzeuge unzugänglichem Gelände, kann ein gezieltes Löschen aus der Luft eine Option sein. Löschflugzeuge eignen sich für diese Zwecke in weit geringerem Maße als Löschhubschrauber mit sogenannten Löschwasseraußenlastbehältern. 1. Wie viele Löschhubschrauber und Löschflugzeuge stehen dem Land NRW kurzfristig durch den Eigenbestand, den Bundesbestand, bilaterale Abkommen mit dem Ausland sowie Abkommen mit privaten in- und ausländischen Organisationen zur Verfügung? Das Land Nordrhein-Westfalen verfügt über keine eigenen Luftfahrzeuge für Löschzwecke aus der Luft. Im Wege der Amtshilfe stehen mittlere Transporthubschrauber der Bundeswehr vom Typ Sikorsky CH-53 am Bundeswehrstandort Laupheim (bei Ulm) zur Verfügung. Diese sind in der Lage die acht durch das Land Nordrhein-Westfalen beschafften Löschwasseraußenlastbehälter mit jeweils 5.000 Liter Fassungsvermögen für Einsatzzwecke zu transportieren. Im Wege der Amtshilfe stehen darüber hinaus mittlere Transporthubschrauber der Bundespolizei vom Typ Airbus Helicopters H215 (früher: Eurocopter AS332 »Super Puma«) unter anderem am nordrhein-westfälischen Bundespolizeistandort Sankt Augustin (bei Bonn) zur Verfügung. Sie führen eigene Löschwasseraußenlastbehälter mit etwa 2.000 Liter Fassungsvermögen (sogenannte Bambi Bucket®) mit. Sowohl mit der Bundeswehr als auch mit der Bundepolizei hat das Ministerium des Innern konkrete Alarmierungsvereinbarungen getroffen. 6 https://www.swr.de/swraktuell/Keine-Loeschflugzeuge-in-Deutschland,kurz-loeschflugzeuge- 100.html abgerufen am 26.07.2018 7 https://rp-online.de/nrw/panorama/es-fehlen-spezialisten-zur-waldbrandbekaempfung_aid-24046199 Abgerufen am 26.07.2018 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3565 3 Bilaterale Abkommen mit dem Ausland sowie Abkommen mit privaten in- und ausländischen Organisationen bezüglich Luftfahrzeugen für Löschzwecke aus der Luft bestehen nicht. 2. Welche Mängel sieht die Landesregierung bei der Ausstattung mit spezialisierter Ausrüstung und der Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal für die Flächenund Waldbrandbekämpfung in NRW? 3. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung bei der Beseitigung der in der Antwort auf Frage 2 genannten Mängel? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Der Runderlass zur „Zusammenarbeit der Forstbehörden mit den Feuerwehren und den Katastrophenschutzbehörden- ZFK 2017“ hat sich auch in diesem Sommer bewährt. Trotz einer Vielzahl von Bränden konnten die Schadflächen meist auf wenige hundert oder tausend Quadratmeter begrenzt werden. Unabhängig davon ist die Überprüfung der Ausstattung und die Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal Gestand einer regelmäßigen Evaluierung. 4. Welche Wälder in NRW sind aufgrund ihres Anteils an Nadelbäumen besonders brandgefährdet? Seit den 1980er Jahren verfolgt die Landesforstverwaltung ein naturnahes Waldbaukonzept. Das bedeutet, dass grundsätzlich reichstrukturierte und gemischte Wälder angestrebt werden. Die Waldfläche Nordrhein-Westfalens hat einen Nadelholzanteil von 42%. Der Flächenanteil reiner Nadelwälder beträgt in Nordrhein-Westfalen lediglich 21%. Für Nordrhein-Westfalen bestätigt sich die Vermutung nicht, dass Waldbrände fast ausschließlich im Nadelholz entstehen. Der Flächenanteil der Laubwälder liegt in den letzten Jahren bei einer Größenordnung zwischen rd. 10% (2016) und 50% (2014 und 2017) am Brandgeschehen. 5. In welchen Wäldern in NRW ist ein Brand aufgrund von militärischer Munition im Wald sowie in unmittelbarer Nähe des Waldes (Truppenübungsplätze, bekannte Fliegerbomben Blindgänger, etc.) besonders gefährlich? Eine besondere Gefährdung im Sinne der Frage ist nicht bekannt. Grundsätzlich können aber Altlasten aus dem Zweiten Weltkrieg, z. B. Munition, Handgranaten oder Bombenblindgänger, in fast keinem Waldgebiet in Nordrhein-Westfalen ausgeschlossen werden. Dabei sind die Flächen je nach Verlauf und Intensität der Kampfhandlungen ungleich stark belastet. Die von Bombenblindgängern ausgehenden Gefahren bei einem Waldbrand sind grundsätzlich als verhältnismäßig gering einzuschätzen. Bombenblindgänger befinden sich in aller Regel in einer Tiefe, in der die von einem Waldbrand ausgehenden Temperaturen zu gering sind, um eine Detonation auszulösen. Andere Kampfmittel, wie z. B. Handgranaten, liegen hingegen regelmäßig in einer geringeren Tiefe im Boden, so dass hier Detonationen bei einem Waldbrand nicht ausgeschlossen werden können. Zuständig für die Beurteilung der kampfmittelbedingten Gefahrensituation vor Ort sind die örtlichen Ordnungsbehörden. Der Kampfmittelbeseitigungsdient des Landes unterstützt die Kommunen mit seinem Fachwissen und berät sie auf Anfrage im konkreten Einzelfall. Bei Munition aus Beständen der Bundeswehr oder ausländischer Streitkräfte sind diese zuständig.