LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3573 12.09.2018 Datum des Originals: 23.08.2018/Ausgegeben: 12.09.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1170 vom 19. Juni 2018 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/2894 Wann endet die personelle Benachteiligung der Bundespolizeiinspektion Aachen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Berichterstattung vom 02.06.2018 stellt die Aachener Zeitung fest, dass gemäß Berechnungen des Bundesvorstands der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Bundespolizeiinspektion Aachen über 870 Planstellen verfügen müsste, um ihre gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben gewährleisten zu können. Dies seien 580 mehr Planstellen als Stand heute ausgewiesen. Zudem seien dies sogar 700 Stellen mehr, als tatsächlich zu Verfügung stünden.1 Gemäß der o.g. Berichterstattung habe das Bundesinnenministerium erklärt, „der personelle Auffüllungsgrad der Bundespolizeiinspektion Aachen ist in der Tat nach wie vor vergleichsweise eher niedrig“. Im Moment seien 70 Prozent der 290 Planstellen in Aachen besetzt. Die Polizeidirektion Aachen arbeitet in ihrem Zuständigkeitsbereich folglich mit lediglich 203 Polizistinnen und Polizisten, während die GdP hier einen Bedarf von 870 Stellen sieht. Nach Recherchen der Aachener Zeitung seien aber selbst die 203 rechnerisch zur Verfügung stehenden Mitarbeiter, faktisch nicht komplett für die Aufgabenwahrnehmung vor Ort einsetzbar, da regelmäßig („fast täglich“2) Beamte zum Flughafen Köln/Bonn abgestellt werden müssten. Ziehe man die zum Flughafen abgeordneten Beamten ab, stünden vor Ort noch ganze 170 Beamte für die Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung. 1 Stolberger Nachrichten, 02.06.2018, S.9., Region und NRW, Marlon Gego: „Die illegalen Einreisen über die A 44 nehmen wieder zu“, https://epaper.zeitungsverlag-aachen.de/2.0/article/6355edd02c 2 Ebd. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3573 2 Unabhängig davon, ob man nun die Bedarfsberechnung der GdP von 870 Planstellen, oder aber die tatsächlichen 290 Planstellen ins Auges fasst: Die Differenz zu 170 tatsächlich zur Verfügung stehenden Beamten ist gewaltig und vollkommen inakzeptabel. Da Herr Ministerpräsident Armin Laschet zur Zeit des Landtagswahlkampfes 2017 nicht müde wurde, eine angebliche personelle Schlechterstellung der Landespolizei in NRW gegenüber der Personalausstattung der Bundespolizei, der Öffentlichkeit gegenüber zu kommunizieren, erscheint es mehr als befremdlich, dass nun gerade in der für seine Heimatregion zuständigen Polizeiinspektion Aachen, nicht nur das Gegenteil der Fall ist, sondern die personelle Ausstattung der Bundespolizei dort gar dramatisch erscheint. Ausgesprochen fraglich erscheinen zudem Aussagen des vormaligen Bundesministers des Innern, Thomas de Maizière, welche dieser - ausweislich der Berichterstattung der Stolberger Nachrichten vom 10.05.2017 in Stolberg3 - anlässlich eines Besuches der dortigen Feuerwache tätigte. Die Stolberger Nachrichten berichteten über de Maizières Aussagen vor Ort wie folgt: „Im internationalen Vergleich sei Deutschland zwar ein sicheres Land. Bei steigender Bevölkerung sei die Kriminalität nicht gewachsen und die Aufklärungsquote leicht gestiegen. Aber national gebe es sehr unterschiedliche Zustände. Und da hinke Nordrhein- Westfalen hinterher. Das macht der Minister nicht nur an Zahlen, sondern auch an Beispielen fest. Würde NRW die Landespolizei so aufstocken wie Berlin die Bundespolizei, so müssten 8000 neue Stellen jährlich geschaffen werden“.4 Der Landesregierung Nordrhein-Westfalen liegen Erkenntnisse über die Ist- und Sollstellensituation aller Bundespolizeiinspektionen sowie der zusätzlichen Einheiten der Polizeidirektion Sankt Augustin in Nordrhein-Westfalen vor. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1170 mit Schreiben vom 23. August 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie stellt sich nach Kenntnis der Landesregierung die Ist- und Sollstellensituation der neun Bundespolizeiinspektionen sowie der weiteren Einheiten der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin dar (bitte nach Inspektionen und weiteren Einheiten aufgeschlüsselt darstellen)? Durch Gespräche des heutigen Ministerpräsidenten mit Vertretern der Polizeigewerkschaften bereits vor seiner Amtsübernahme waren ihm die geschilderten Probleme bekannt. Der Ministerpräsident hat auf Grundlage der Warnungen der Gewerkschafter frühzeitig deutlich gemacht, dass die Bundespolizeiinspektion Aachen personell ausreichend ausgestattet werden muss. Der Bund entscheidet allerdings eigenständig, in welchem Umfang Personal zur Erfüllung der gesetzlich normierten Aufgaben erforderlich ist. Die aufgeführte Fragestellung wäre deshalb an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat als die für die Bundespolizei zuständige oberste Bundesbehörde zu richten. Vor diesem Hintergrund liegen der Landesregierung keine Informationen zur Ist- und Sollstellensituation, internen Personalplanungen und Stellensituation einzelner Organisationseinheiten der Bundespolizei vor. 3 Stolberger Nachrichten, 10.05.2017, S.17., Lokales Stolberg, Jürgen Lange: „Dem neuen Auto folgt gleich der Minister“, https://epaper.zeitungsverlag-aachen.de/2.0/article/9928fe5208 4 Ebd. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3573 3 2. Ist die bekannte personelle Minderausstattung der Bundespolizei Thema bei Lagebesprechungen von nordrhein-westfälischen Polizeieinheiten? Ob die Personalsituation auch einmal Gegenstand von Lagebesprechungen der nordrheinwestfälischen Polizeibehörden ist, entzieht sich dem Kenntnisstand der Landesregierung. 3. Wie stellen sich Dokumentationen der Landesregierung, respektive der Polizei NRW, darüber dar, wo und wie oft sie mangels ausreichender Personalausstattung der Bundespolizei in unserem Bundesland in der Vergangenheit einsatztaktisch reagieren musste? Im Falle eines Unterstützungsbedarfes der Bundespolizei erfolgt eine Anforderung von Unterstützungskräften grundsätzlich auf dem dafür vorgesehenen Wege über das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Anzahl von Unterstützungsersuchen der Bundespolizei an das Land Nordrhein-Westfalen hält sich jedoch seit Jahren auf einem gleichbleibend niedrigen Niveau. Bei konkreten Einsätzen findet eine vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit zwischen der Polizei Nordrhein-Westfalen und der Bundespolizei statt. Zudem wurde zwischen der Bundespolizei und der Polizei Nordrhein-Westfalen eine intensivierte Zusammenarbeit zu verschiedenen Sicherheitsthemen vereinbart. 4. Hat die Polizei NRW ein konkretes Konzept, um auf die Minderausstattung der Bundespolizei mit eigenem (eventuell kompensierendem) Handeln zu reagieren? Im Bundespolizeigesetz (BPolG) sind die Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundespolizei geregelt. Die Landesregierung wirkt darauf hin, dass die Bundespolizei und die Polizei Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gemeinsam Aufgaben wahrnehmen. 5. Wann und wie hat sich die Landesregierung bzgl. der ihr bekannten Personalsituation in nordrhein-westfälischen Bundespolizeiinspektionen im Zeitraum vom 01.07.2017 bis 30.06.2018 gegenüber der Bundesregierung kommuniziert? In Gesprächen mit den Bundesinnenministern Thomas de Maizière und Horst Seehofer haben sich sowohl der Ministerpräsident als auch ich für eine starke Bundespolizei in Nordrhein- Westfalen eingesetzt. Zusätzlich habe ich Minister Seehofer am 19. Juli 2018 diesbezüglich angeschrieben.