LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3597 12.09.2018 Datum des Originals: 23.08.2018/Ausgegeben: 12.09.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1208 vom 27. Juni 2018 des Abgeordneten Sven Wolf SPD Drucksache 17/2955 Wie ist die aktuelle Zusammensetzung der Interministeriellen Arbeitsgruppe Salafismusprävention? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung verfolgt das „Ganzheitliche Handlungskonzept zur Bekämpfung des gewaltbereiten verfassungsfeindlichen Salafismus“. Bereits mit Kabinettbeschluss vom 16.02.2016 setzte die damalige SPD-geführte Landesregierung die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) Salafismusprävention ein, in der sämtliche Landesministerien vertreten sind und mitwirken. Innerhalb der IMAG wurden auch Unterarbeitsgruppen - wie beispielsweise die Unterarbeitsgruppe Elternbeirat unter der Führung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen - eingesetzt. Hier arbeiten Vertreter verschiedener muslimischer Verbände mit. Im Rahmen der Sitzungen von Unterarbeitsgruppen teilen Mitarbeiter der beteiligten Ministerien zur Erreichung des Ziels der Interministeriellen Arbeitsgruppe ihr Wissen mit den Vertretern der muslimischen Verbände. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 1208 mit Schreiben vom 23. August 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Wie und mit welchen Kriterien wählt die Landesregierung seit dem 30. Juni 2017 die Mitglieder und Teilnehmer der Sitzungen der IMAG Salafismusprävention sowie ihrer Unterarbeitsgruppen aus? In der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) „Salafismusprävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ arbeiten ausschließlich Beamtinnen und Beamte sowie Regierungsbeschäftigte der Ministerien zusammen. In der Sitzung der IMAG am 15. Januar 2018 ist die ergänzende Arbeit an den drei Schwerpunktthemen „Einbeziehung von LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3597 2 Eltern/Elternarbeit“, „Zusammenhang zwischen Flüchtlingssituation und Radikalisierung“ und „Präventionskonzepte europäischer Nachbar-staaten“ beschlossen worden. Zu den Themen „Elternarbeit“ und „Flüchtlinge“ wurden daraufhin Unterarbeitsgruppen unter der Leitung bzw. Koordinierung durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration eingerichtet. Darüber hinaus wurde nach Beschluss in der IMAG-Sitzung am 26. April 2018 verabredet, unter Leitung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung eine Unterarbeitsgruppe „Frauen“ einzurichten. Auch in den Unterarbeitsgruppen sind ausschließlich Beamtinnen, Beamte und Regierungsbeschäftigte der Ministerien vertreten. Im Rahmen der Unterarbeitsgruppe „Eltern“ hat am 19. April 2018 ein Workshop zum Thema „Eltern stärken – Radikalisierung vorbeugen“ stattgefunden. Hierzu wurden auch zivilgesellschaftliche Akteure eingeladen, die über eine inhaltliche Expertise verfügen und einen besonderen Zugang zur Zielgruppe der Eltern haben. 2. Gab es in der Vergangenheit nach der Überprüfung von Mitgliedern und Teilnehmern an Sitzungen der IMAG Salafismusprävention bzw. ihrer Unterarbeitsgruppen Treffer nach einer Abfrage beim Nachrichtendienstlichen Informationssystem NADIS? 3. Gab es in der Vergangenheit nach der Überprüfung von Mitgliedern und Teilnehmern an Sitzungen der IMAG Salafismusprävention oder ihrer Unterarbeitsgruppen Treffer bei der Auswertung von Daten, die von einem nordrhein-westfälischen Ministerium oder einer dem Ministerium unterstehenden Behörde - unabhängig von NADIS-Erkenntnissen - gespeichert wurden? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine Überprüfung von Personen durch den Verfassungsschutz ist nur zulässig, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dazu müssen nach § 8 Abs. 1 Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht von verfassungsfeindlichen Bestrebungen oder Tätigkeiten vorliegen oder dies muss für die Erforschung und Bewertung von solchen Bestrebungen oder Tätigkeiten erforderlich sein. Nach dem Workshop am 19. April 2018 lagen für eine Person, die an dem Termin teilgenommen hat, tatsächliche Anhaltspunkte im Sinne des § 8 Abs. 1 Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vor. Darüber hinausgehende systematische Überprüfungen von Personen ohne die Erfüllung der Anforderungen aus § 8 Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen fanden und finden nicht statt. 4. Welche staatsschutzrelevanten oder nachrichtendienstliche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Mitglieder und Teilnehmer von Sitzungen der IMAG Salafismusprävention bzw. ihrer Unterarbeitsgruppen vor? Personenbezogene Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht weitergegeben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3597 3 5. Wurde im Zeitraum seit dem 30. Juni 2017 nach einer Überprüfung von Mitgliedern oder Teilnehmern von Sitzungen der IMAG Salafismusprävention oder ihrer Unterarbeitsgruppen eine Leitungsvorlage für Innenminister Herbert Reul, einen Vertreter des Ministers oder eine sonstige hierzu delegierte Person erstellt? (Bitte Datum der Erstellung der Leitungsvorlage sowie Datum der Kenntnisnahme durch den Minister, den Vertreter oder einer sonstigen hierzu delegierten Person aufführen.) Zur Frage der Überprüfung von Mitgliedern oder Teilnehmern von Sitzungen der IMAG Salafismusprävention oder ihrer Unterarbeits-gruppen hat es keine Leitungsvorlage gegeben.