LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3598 12.09.2018 Datum des Originals: 11.09.2018/Ausgegeben: 17.09.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1371 vom 15. August 2018 der Abgeordneten Sven Wolf und Sonja Bongers SPD Drucksache 17/3419 Gewalt gegenüber Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und speziell der Justiz Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Dieses Thema wurde auf Antrag der SPD-Fraktion in der Sitzung des Rechtsausschusses am 4. Juli 2018 beraten. Die unbesetzten Stellen im Strafvollzug zeigen, dass es Attraktivitätsdefizite in diesem Bereich gibt. Ein wichtiger Baustein hierbei ist ein respektvollerer Umgang mit Bediensteten des Strafvollzuges. Der geringen Hemmschwelle gegenüber Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist ein andauerndes Problem. Eine mit der Situationen der Strafvollzugsbediensteten vergleichbare Situation gibt es bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern. Diese sollen jede Beleidigung, Bedrohung und jeden Angriff zur Anzeige bringen. Hierzu wurde in der Rechtsausschusssitzung explizit nachfragt, ob es gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch einmal sehr deutlich gemacht worden sei, dass jedes kleinste Vorkommnis mit einem Signal des Rechtsstaats, zunächst mit einer Anzeige, geahndet werden sollte. Weiterhin wurde gefragt, ob es seitens der Landesregierung einen entsprechenden Hinweis an die Beschäftigten gebe, dass man den Beschäftigten den Rücken stärke. Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1371 mit Schreiben vom 11. September 2018 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3598 2 1. Was unternimmt die Landesregierung, um insbesondere Bedienstete des Strafvollzuges darin zu stärken, bereits ab der Schwelle der Beleidigung Anzeige zu erstatten? 2. Wie wurde den betroffenen Bediensteten bisher von Seiten der Landesregierung diese besondere Unterstützung deutlich gemacht? Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet: Bei Beleidigungen durch Gefangene werden in den Justizvollzugsanstalten des Landes Disziplinarverfahren eingeleitet. Nach § 79 Absatz 3 Strafvollzugsgesetz NRW können im Wege einvernehmlicher Streitbeilegung Vereinbarungen mit erwachsenen Gefangenen getroffen werden, die u. a. die Entschuldigung bei Geschädigten zum Inhalt haben kann, um eine Disziplinarmaßnahme abzuwenden oder zu mildern. Hierdurch lernen die Gefangenen geeignete Strategien zur Lösung von Konflikten, die in ähnlicher Form auch im Alltag in Freiheit auftreten können. Schwerwiegende Beleidigungen werden durch die Anstaltsleitung zur Anzeige gebracht. Die Bediensteten des Strafvollzuges werden darüber hinaus regelmäßig in Deeskalation und Sicherungstechniken geschult. Diese Schulung beinhaltet auch den Umgang mit aggressiven Gefangenen und einer Bewältigung von Situationen, die Beleidigungen und/oder Bedrohungen beinhalten könnten. 3. Gibt es Pläne eine Rundverfügung zur Registrierung der gegen Beschäftigte des Strafvollzugs gerichteten Beleidigungen, Bedrohungen und Angriffe vergleichbar zum Muster für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zu erlassen und falls dies nicht der Fall sein sollte, aus welchen Gründen gibt es keine entsprechenden Pläne? Beleidigungen, Bedrohungen und Angriffe, die zu Disziplinarmaßnahmen führen, werden bereits statistisch erfasst. 4. Inwieweit wird sich die angekündigte „Landesvollzugsdirektion“ mit dem Thema Gewalt gegen Strafvollzugsbedienstete und dem Umgang hiermit auseinandersetzen? Dem Thema „Gewalt gegen Bedienstete“ wird die ihm zukommende hohe Bedeutung beigemessen.