LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3599 12.09.2018 Datum des Originals: 12.09.2018/Ausgegeben: 17.09.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1345 vom 31. Juli 2018 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/3310 Wie erfolgt die organisatorische und strukturelle Begleitung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ durch die Landesregierung NRW? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Einsetzungsbeschluss der Bundesregierung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (WSB) ist festgelegt, dass Arbeitsergebnisse in schriftlichen Berichten an einen Staatssekretärsausschuss der Bundesregierung niedergelegt werden. Auch Vertreter Nordrhein-Westfalens wurden eingeladen, an den Sitzungen der Kommission mit Gaststatus teilzunehmen. Empfehlungen für Maßnahmen zur sozialen und strukturpolitischen Entwicklung der Braunkohleregionen sowie zu ihrer finanziellen Absicherung sollen Ende Oktober 2018 vorliegen. Empfehlungen für Maßnahmen zum Beitrag der Energiewirtschaft, um die Lücke zur Erreichung des 40 Prozent Reduktionsziels bis 2020 so weit wie möglich zu verringern sollen vor der 24. UN-Klimakonferenz (COP 24), die vom 3. bis 14. Dezember stattfindet, vorliegen. Parallel zu den Beratungen der WSB-Kommission soll ein regelmäßiger Austausch zwischen den Ministerpräsidenten der betroffenen Länder mit den Bundesministern der Steuerungsgruppe stattfinden und die Chefs der betroffenen Staatskanzleien der Länder durch die Steuerungsgruppe regelmäßig einbezogen werden. Zudem soll im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Geschäftsstelle der Kommission eingerichtet werden. Ferner hat die Bundesregierung hat mit Bundestags-Drucksache 19/3485 darüber informiert, dass die WSB-Kommission in ihrer konstituierenden Sitzung am 26. Juni 2018 zwei Arbeitsgruppen eingesetzt haben soll. Dies seien die Arbeitsgruppe „Wirtschaftliche Entwicklung und die Arbeitsplätze in den Regionen“ unter Vorsitz von Matthias Platzeck und Stanislaw Tillich und die Arbeitsgruppe „Energiewirtschaft und Klimaziele“ unter Vorsitz von Ronald Pofalla und Barbara Praetorius sollen wie die Gesamtkommission jeweils monatlich tagen. Teilnahmen der Kommissionsmitglieder in beiden Arbeitsgruppen sind möglich. Ferner informiert die Bundesregierung darüber, dass sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im höheren Dienst und eine Mitarbeiterin im mittleren Dienst ganz oder teilweise in der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3599 2 Geschäftsstelle der WSB-Kommission arbeiten, die aus unterschiedlichen Bundesministerien stammen bzw. von den Ländern entsandt wurden. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1345 mit Schreiben vom 12. September 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (WSB) hat bislang vier Mal getagt. Die konstituierende Sitzung fand am 26. Juni 2018 statt, die zweite Sitzung fand am 13. Juli 2018, die dritte Sitzung am 23. August 2018 und die vierte Sitzung am 29. August 2018 statt. Die beiden Arbeitsgruppen haben bislang jeweils einmal getagt: Die Arbeitsgruppe „Energiewirtschaft und Klimaziele“ am 16. Juli 2018 und die Arbeitsgruppe „Wirtschaftliche Entwicklung und Arbeitsplätze in den Regionen“ am 19. Juli 2018. 1. Welche Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen haben bislang bzw. sollen künftig an den WSB-Kommissions- bzw. WSB-Arbeitsgruppensitzungen teilnehmen? An den WSB-Kommissionsitzungen haben bisher Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und, in Vertretung, Staatssekretär Christoph Dammermann, jeweils mit fachlicher Begleitung teilgenommen. Diese Besetzung ist auch für die künftigen Sitzungen vorgesehen. Die Kommission hat den Vertretern der Länder in der Kommission und den Arbeitsgruppen Beteiligungsrechte eingeräumt, die von den Vertretern des Landes Nordrhein-Westfalen intensiv wahrgenommen werden. 2. Welche Treffen zum vorgesehenen „regelmäßigen Austausch zwischen den Ministerpräsidenten der betroffenen Länder mit den Bundesministern der Steuerungsgruppe“ haben bislang mit welchen Ergebnissen stattgefunden? 3. Welchen Beratungsstand hat die regelmäßig Einbeziehung der Chefs der betroffenen Staatskanzleien der Länder durch die Steuerungsgruppe bislang erbracht? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Am 10. Juli 2018 hat eine Telefonkonferenz der Ministerpräsidenten der betroffenen Länder mit den Bundesministern der Steuerungsgruppe stattgefunden. In diesem Rahmen sind der Verlauf der Beratungen in der ersten Sitzung der Kommission sowie die Planungen für die weiteren Sitzungen (s. Vorbemerkung) erörtert worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3599 3 Darüber hinaus sind durch Herrn Ministerpräsidenten sowie den Chef der Staatskanzlei über die mit dem Einsetzungsbeschluss der Kommission angekündigten Formate hinaus verschiedene Gespräche mit Vertretern der Bundesregierung, von Unternehmen und Verbänden sowie Arbeitnehmervertretern mit dem Ziel geführt worden, die Interessen des Energie- und Industriestandortes Nordrhein-Westfalen vollumfänglich in die Kommissionsarbeit einzubringen. 4. Welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die Landesregierung Nordrhein- Westfalen mit welchen Qualifikationen für die Geschäftsstelle der WSB- Kommission abgestellt? Die Möglichkeit zur Mitarbeit in der Geschäftsstelle der WSB-Kommission nimmt die Landesregierung durch die Entsendung entsprechenden Fachpersonals in die Geschäftsstelle der WSB-Kommission wahr. 5. Welche gutachterlichen Stellungnahmen (bitte mit Untersuchungsgegenstand darstellen) sollen nach Kenntnis der Landesregierung die Arbeit der WSB- Kommission bzw. der -Arbeitsgruppen unterstützen? Bisher sind seitens des Bundes folgende Gutachten veröffentlicht bzw. vergeben worden, die nach Kenntnis der Landesregierung die Arbeit der WSB-Kommission bzw. der -Arbeitsgruppen unterstützen sollen: Gutachten „Erarbeitung aktueller vergleichender Strukturdaten für die deutschen Braunkohleregionen“, Gutachten „Zukünftige Handlungsfelder zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohleregionen“, Gutachten „Auswertung nationaler und internationaler Erfahrungen zum Strukturwandel“, Gutachten „Erneuerbare-Energien-Vorhaben in den Tagebauregionen“, Gutachten zur Prüfung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der vorzeitigen Abschaltung von Kohlekraftwerken (Gegenstand des Gutachtens sind Rechtsfragen, die sich aus der etwaigen vorzeitigen Stilllegung von Kohlekraftwerken oder Kraftwerksblöcken oder aus einer Produktionsbegrenzung für Kohlekraftwerke ergeben).