LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3607 12.09.2018 Datum des Originals: 12.09.2018/Ausgegeben: 17.09.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1377 vom 17. August 2018 der Abgeordneten Sigrid Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3425 Was kosten gute Perspektiven für Fach-, Technik- und Werkstattlehrerinnen und - lehrer? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Neben grundständig ausgebildeten Lehrkräften für die verschiedenen Lehrämter der Schulstufen und der Sonderpädagogik gibt es weitere Lehrkräfte, die zu einem breiteren Unterrichtsangebot und zur Sicherung der Unterrichtsversorgung beitragen. Es sind dies Fachlehrerinnen und Fachlehrer, die über gute Kenntnisse in spezifischen vor allem technischen und praktischen Fächern verfügen. Ein Großteil wird an Berufskollegs und Förderschulen eingesetzt. Es wird unterschieden zwischen Fachlehrkräften an allgemeinbildenden Schulen, Fachlehrkräften an Förderschulen, Fachlehrkräften an Berufskollegs, Techniklehrkräften und Werkstattlehrkräften. Sie werden deutlich schlechter bezahlt als grundständig ausgebildete Lehrkräfte, was eben mit der unterschiedlichen Ausbildung begründet wird. Der Einstieg erfolgt oft in Entgeltgruppe 9 und liegt damit vier Gruppen niedriger als bei Lehrkräften mit Befugnis für das Sek-II-Lehramt und drei Gruppen niedriger als bei denen mit Befugnis für Grundschul- und Sek-I-Lehramt. Da es nach Ansicht aller Expertinnen und Experten infolge der Angleichung der Lehrerausbildung nicht mehr zu rechtfertigen ist, die Lehrämter unterschiedlich zu besolden. Das würde für alle Lehrämter ein Einstiegsgehalt der Entgeltgruppe 13 bedeuten. Damit würde der Abstand zwischen grundständig ausgebildeten Lehrkräften einerseits und Fachlehrkräften andererseits verschärft. Außerdem ist die Perspektive des beruflichen Aufstiegs und höherer Eingruppierung äußerst begrenzt. Das ist ein Auslöser für eine große Unzufriedenheit unter den Fachlehrkräften und wirbt auch nicht für die Attraktivität des Berufes. Fachlehrerinnen und Fachlehrer sind wichtige Akteure, ohne die die Arbeit der Schulen schwer zu meistern wäre. Fachlehrkräfte sind über ihre Fachexpertise hinaus unverzichtbar zur Aufrechterhaltung der Unterrichtsversorgung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3607 2 Bei der Vermittlung der breiten fachlichen Kompetenz sind Fachlehrkräfte an bestimmte rechtliche Restriktionen gebunden, die in der Praxis nicht immer nachvollziehbar sind. Im pädagogischen Feld sind Fachkräfte überall ein knappes Gut. Die Schulen brauchen engagierte Menschen, die vielfältige Kompetenzen, u.a. eben auch aus dem beruflichen Feld einbringen, sich pädagogisch weiterqualifizieren und in den Schulen dann gut Arbeit leisten. Im Sinne der Wertschätzung ihrer Tätigkeit und um auch in Zukunft ausreichend Fachlehrkräfte gewinnen zu können, scheint es sinnvoll zu sein, für diese Berufe bessere Perspektiven anzubieten. Zwar wurde in einem ersten Schritt die Zahl der Beförderungsstellen bis A12 ausgeweitet, aber die Ausweitung bietet zu wenigen eine Perspektive. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat auf die Kleine Anfrage 1377 mit Schreiben vom 12. September 2018 namens der Landesregierung beantworte. Vorbemerkung der Landesregierung Lehrerinnen und Lehrer im öffentlichen Schuldienst sind in der Regel Beamtinnen und Beamte (§ 57 Abs. 2 Satz 4 Schulgesetz). Wenn nach den beamten- und laufbahnrechtlichen Bestimmungen eine Verbeamtung nicht möglich ist, werden sie als Tarifbeschäftigte eingestellt. Nach dem Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) sind sie in der Entgeltgruppe eingruppiert, die der Besoldungsgruppe der verbeamteten Lehrkraft entspricht. Änderungen in der Ämterbewertung oder die Einrichtung von Beförderungsämtern wirken sich damit entsprechend auf die Eingruppierung der Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis aus. Bei Lehrkräften ist zwischen den Laufbahnen mit einer Lehramtsausbildung nach dem Lehrerausbildungsgesetz mit einem wissenschaftlichen Hochschulstudium und Vorbereitungsdienst und den Laufbahnen der Fachlehrkräfte in der besonderen Fachrichtung Bildung und Wissenschaft zu unterscheiden. Die Fachlehrkräfte (Werkstattlehrerinnen und Werkstattlehrer, Fachlehrerinnen und Fachlehrer an berufsbildenden Schulen, Fachlehrerinnen und Fachlehrer an allgemeinbildenden Schulen, Technische Lehrerinnen und Lehrer sowie Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen) erwerben ihre Laufbahnbefähigungen nach den Vorschriften der Laufbahnverordnung. Diese Laufbahnen besonderer Fachrichtungen unterscheiden sich hinsichtlich der erforderlichen Qualifikation (Vor- und Ausbildung, Art und Dauer der erforderlichen hauptberuflichen Tätigkeit) und etwaiger Prüfungserfordernisse erheblich. Dies führt zu unterschiedlichen Einstiegsämtern und Beförderungsmöglichkeiten innerhalb der Laufbahngruppe 2.1. Hinsichtlich der Details wird auf Anlage 1 verwiesen. Im Haushalt 2018 sind insgesamt 2309 Planstellen für Fachlehrkräfte ausgewiesen. Die mit der Frage verbundene Feststellung, dass sich bei einer möglichen einheitlichen Einstiegsbesoldung für Lehrkräfte nach Besoldungsgruppe A 13 die Besoldungsdifferenzen zu Lasten der Fachlehrkräfte verschärfen würden, kann nicht nachvollzogen werden. Fachlehrkräfte werden überwiegend an Förderschulen und in Berufskollegs eingesetzt. Dort werden die Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung bereits im Einstiegsamt mit A 13 besoldet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3607 3 Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen gilt, dass die Arbeit der Fachlehrkräfte wichtiger Bestandteil der Unterrichts- und Erziehungsarbeit an den Schulen ist. Die Wertschätzung für diese Berufsgruppe ist dementsprechend hoch. 1. Wie hoch wären die jährlichen Mehrkosten bei einem Einstiegsgehalt für Fachlehrkräfte (an allgemeinen Schulen, an Förderschulen, an Berufskollegs, Technik- und Werkstattlehrkräfte) nach Entgeltgruppe 10? Stellen für Fachlehrkräfte werden im Einzelplan 05 grundsätzlich durch Planstellen ausgewiesen. Aus diesem Grund wird nachfolgend angegeben, wie hoch der jährliche Besoldungsmehraufwand bei einer Anhebung der Einstiegsämter von Besoldungsgruppe A 9 nach A 10 wäre. Die Berechnung basiert auf den für den Einzelplan 05 ermittelten Personalkostendurchschnittsätzen 2018 des Ministeriums der Finanzen. Planstellen für Fachlehrkräft e im Einstiegsamt BesGr. A 9 im Haushalt 2018 Jährliche Besoldungsdiffere nz zu BesGr. A 10 pro Lehrkraft in Euro Jährlicher Besoldungsmehrau fwand gesamt in Euro Werkstattlehrkräft e Fachlehrkräfte an Berufskollegs Fachlehrkräfte an Förderschulen 705 8.273 5.832.465 Die Einstiegsämter der Fachlehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen und der Technischen Lehrkräfte sind bereits mit A 10 bzw. A 11 bewertet. 2. Wie hoch wären die jährlichen Mehrkosten, wenn den Fachlehrkräften ein Aufstieg bis einschließlich Entgeltgruppe 12 ermöglicht würde? Die Einrichtung von Beförderungsämtern für Fachlehrkräfte ohne Fachhochschulabschluss oder Ingenieurabschluss bis zur BesGr. A 12 ist nach dem Ausbildungs- und Tätigkeitsprinzip besoldungsrechtlich nicht begründbar. Bei den Technischen Lehrkräften, die über entsprechende Abschlüsse verfügen, ist ein Beförderungsamt nach A 12 bereits eingerichtet. Selbst unter der Prämisse, dass in allen Fachlehrkräftelaufbahnen Beförderungsämter nach A 12 ausgebracht würden, ist eine Beantwortung der Frage nicht möglich. Hierzu wäre zunächst eine Quotierung für die jeweiligen Beförderungsämter festzulegen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3607 4 3. Welchen schulrechtlichen Änderungen erachtet die Landesregierung für sinnvoll und notwendig, damit Schulen die breite fachliche Kompetenz von qualifizierten Fachlehrkräfte in die notwendige Unterrichtsgestaltung einplanen können? Keine. Anlage 1- KA 1377- Drs.17-3425 Lehrkräfte besonderer Fachrichtungen in der Laufbahn Bildung und Wissenschaft Laufbahn Rechtsgrundlage Einstiegsamt Besoldungsgruppe Beförderungsämter Planstellen Haushalt 2018 Werkstattlehrerin/ Werkstattlehrer § 36 LVO A 9 A 10 (45%) A 11 (20%) 938 Fachlehrerinnen/ Fachlehrer an Berufskollegs § 37 LVO A 9 A 10 (45%) A 11 (20%) 5 Fachlehrerinnen/ Fachlehrer an Förderschulen § 41 LVO A 9 A 10 (45%) A 11 (20%) 1072 Fachlehrerinnen/ Fachlehrer an allgemeinbildenden Schulen Laufbahn geschlossen A 10 Kein Beförderungsamt 84 Technische Lehrerin/ Technischer Lehrer § 38 LVO A 10 A 11 (40%) 170 Technische Lehrerin/ Technischer Lehrer mit FH-Abschluss (Ingenieurinnen und Ingenieure) A 11 A 12 (40%) 40