LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3684 18.09.2018 Datum des Originals: 14.09.2018/Ausgegeben: 21.09.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1375 vom 16. August 2018 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/3423 Ist die Heimatpolitik von Ministerin Scharrenbach nur ein Spielzeug, welches die Steuerzahler teuer bezahlen müssen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 16. März 2018 hat Ministerin Scharrenbach dem Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung über ihr Heimatförderprogramm berichtet. Am 15. August 2018 wurden die zugehörigen Förderrichtlinien des Ministeriums (MHKBG) per Pressemitteilung vorgestellt. Danach sollen in die fünf Fördersegmente des Programms bis zum Jahr 2022 zusammen 150 Millionen Euro fließen. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 1375 mit Schreiben vom 14. September 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister des Innern beantwortet. 1. Mit wieviel Geld sind die einzelnen Förderprogramme jeweils ausgestattet? Das Gesamtprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ wird nach dem derzeitigen Planungsstand und vorbehaltlich der Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers über die Landeshaushalte der Jahre 2019-2022 bis 2022 insgesamt rund 150 Mio. EUR umfassen. Für das Förderprogramm „Heimat-Scheck“ ist bis 2022 ein Fördervolumen von 10 Mio. EUR vorgesehen (jeweils 2 Mio. EUR jährlich). Ein vergleichbares Fördervolumen ist für das Programm „Heimat-Preis“ einschließlich der zu vergebenden Landespreise (Heimat-Preise für Siebenbürger Sachsen und Oberschlesier) vorgesehen. Zuwendungen für Heimatpreise der Gemeinden und Gemeindeverbände werden erstmals für das Jahr 2019 bewilligt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3684 2 Für die Elemente Heimat-Fonds, Heimat-Werkstatt und Heimat-Zeugnis sind entsprechend den verschiedenen geforderten Projektvolumina unter Berücksichtigung der Förderquoten (siehe Förderrichtlinien und -grundsätze) entsprechende Anteile am Gesamtprogrammvolumen vorgesehen. Je nach Antragsvolumen und Förderbedarf kann hier im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gesteuert werden. 2. Mit wie vielen Anträgen kalkuliert das MHKBG? Das am 15. August dieses Jahres veröffentlichte Heimatförderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ ist neu. Ein vergleichbares Programm hat es in der Geschichte Nordrhein-Westfalens bislang nicht gegeben. Aufgrund des innovativen Charakters der Heimatförderung in Nordrhein-Westfalen kann zum jetzigen Zeitpunkt keine verlässliche Prognose über die Zahl der zu erwartenden Anträge gegeben werden. Bereits im Vorfeld haben uns aber zahlreiche Nachfragen und Interessensbekundungen von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Initiativen aus allen Teilen des Landes sowie den Kommunen erreicht. 3. Wie sehen die IT-Verfahren aus, mit denen das MHKBG die Antragsteller und die Bezirksregierungen als Bewilligungsbehörden unterstützt? In der Heimatförderung kommt ein zentrales IT-Verfahren zum Einsatz, das über die Ministeriumshomepage www.mhkbg.nrw für alle nutzbar ist. Es unterstützt die Zuwendungsempfänger und empfängerinnen bei der digitalen Antragstellung für die Bereiche Heimatscheck und Heimatpreis. Für alle Förderungen des Gesamtprogramms Heimat wird das IT-Verfahren als Bewilligungsprogramm (Bezirksregierungen) sowie als Mittelverwaltungsprogramm und als Controllinginstrument eingesetzt. 4. Mit welchem Arbeitsaufwand bei den Bewilligungsbehörden kalkuliert das MHKBG? 5. Welche personelle Verstärkung stellt das MHKBG den Bezirksregierungen zur Verfügung? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Das MHKBG rechnet mit einem vergleichbaren Arbeitsaufwand je Bezirksregierung und hat jeder Bezirksregierung 55.000,- EUR p.A. aus den sächlichen Verwaltungsausgaben Heimat und Quartiere (Kapitel 08 010 Titel 547 14) zur Verstärkung des Personalbudgets zur Verfügung gestellt.