LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/369 17.08.2017 Datum des Originals: 17.08.2017/Ausgegeben: 22.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 93 vom 18. Juli 2017 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/174 Warum vertagt die Landesregierung die digitale Verwaltung? Wortlaut der Kleinen Anfrage Im Koalitionsvertrag heißt es auf Seite 34: „Auf dem Weg zur digitalen Verwaltung setzen wir uns Zwischenziele. Alle Landesbehörden bieten bis 2020 elektronische Bezahlmöglichkeiten an und akzeptieren diese genauso selbstverständlich wie elektronische Identitätsnachweise.“ Mit dem im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Zieldatum tritt die Schwarz-Gelbe Koalition ohne weitere Begründung hinter die bestehenden gesetzlichen Vorgaben zurück. Das im Juli 2016 beschlossene Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government- Gesetz NRW) sieht in Paragraph 7 die Bereitstellung der elektronischen Bezahlmöglichkeit zum 1. Januar 2019, die Annahme des elektronischen Identitätsnachweises in Paragraph 3, Absatz 3 sogar bereits zum 1. Januar 2018 vor. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 93 mit Schreiben vom 18. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat sich für die Digitalisierung der Verwaltung in Nordrhein-Westfalen ehrgeizigere Ziele gesetzt als ihre Vorgängerin. Der dem Arbeitsprogramm der Landesregierung zugrunde liegende Koalitionsvertrag bringt dies deutlich zum Ausdruck. Deshalb geht die Vermutung, die Landesregierung wolle bestehende Fristen des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (EGOvG NRW) verlängern, schon vom Ansatz her fehl. Dies gilt auch für die in der Kleinen Anfrage angesprochenen Themen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/369 2 1. Mit welcher Begründung plant die Landesregierung, die Einführung der elektronischen Bezahlmöglichkeit und des elektronischen Identitätsnachweises um ein bzw. zwei Jahre zu verschieben? Die Landesregierung plant - wie aus der Vorbemerkung ersichtlich - nicht, die Einführung der elektronischen Bezahlmöglichkeit und des elektronischen Identitätsnachweises zu verschieben . 2. Welche Auswirkungen hat diese Verschiebung aus Sicht der Landesregierung auf die Bürokratiebelastung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Wie ist der Zeitplan für die entsprechende Änderung des E-Government-Gesetzes ? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Wie wirkt sich diese Vertagung der Umsetzung der elektronischen Verwaltung auf die dem E-Government-Gesetz NRW zugrunde liegende Kostenkalkulation aus? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.