LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3713 21.09.2018 Datum des Originals: 20.09.2018/Ausgegeben: 26.09.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1385 vom 22. August 2018 der Abgeordneten Anja Butschkau SPD Drucksache 17/3459 Ausbau der A40 zwischen den Autobahnkreuzen Bochum und Dortmund-West Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Bundestag hat 2016 den Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) beschlossen, der u.a. die Maßnahmen zum Aus- und Neubau der Autobahnen in unserem Land vorgibt. Schwerpunkt in diesem Bereich sind der Erhalt vorhandener Strecken und die Engpassbeseitigung. Der Ausbau der A40 zwischen den Autobahnkreuzen Bochum und Dortmund-West ist im BVWP als vordringlicher Bedarf ausgewiesen. Das NRW-Verkehrsministerium plant in seinem Arbeitsprogramm für 2018 die Umweltverträglichkeits- und Variantenuntersuchung. Die A40 ist Teil der verkehrsreichen West-Ost-Achse durch das Ruhrgebiet. Da die Stadt Dortmund seit einigen Jahren sowohl von der Einwohnerzahl als auch bei den Arbeitsplätzen wächst und für die Zukunft ein weiteres Wachstum prognostiziert ist, muss davon ausgegangen werden, dass die Pendlerströme und damit auch der Verkehr auf der A40 weiter wachsen werden und damit auch die Stauanfälligkeit für diese zweispurige Achse steigen wird. Zugleich bedeutet wachsender Verkehr auch eine wachsende Belastung der im Umfeld der Autobahn lebenden Menschen. Gerade im Ruhrgebiet mit seiner dichten Bebauung bedeuten stark befahrene Autobahnen eine durch Lärm verursachte Einbuße bei der Lebensqualität. Daher muss es für die Landesregierung zwingendes Ziel sein, den Lärmschutz an Autobahnen effektiv zu verbessern. Im Rahmen der Umwandlung der ehemaligen Opel-Flächen in Bochum-Langendreer in ein Logistikzentrum will die Stadt Bochum eine neue Anbindung des Geländes an die A40 als Ersatz für die B235 schaffen. Dabei wurden in der Vergangenheit mehrere Alternativen ins Spiel gebracht, die einen Eingriff in vorhandene Freiraum- und Gewerbeplanungen der Stadt Dortmund bedeuten würden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3713 2 Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1385 mit Schreiben vom 20. September 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie hat und wird sich der Verkehr auf dem Abschnitt der A 40 zwischen Kreuz Bochum und Kreuz Dortmund-West entwickeln (bitte jährliche Auflistung von 1997 bis 2017, zzgl. Vorhandene Prognosen; nach PKW, LKW, Busverkehr, sonstige aufgeteilt)? In dem angegebenen Abschnitt befinden sich keine Dauermessstellen, so dass im gewünschten Zeitraum die jährlichen Verkehrsbelastungen nicht angegeben werden können. Es liegen Ergebnisse der von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) durchgeführten bundesweiten Straßenverkehrszählungen (SVZ) aus den Jahren 2000, 2005, 2010 und 2015 vor. Im Rahmen dieser Zählungen wurden an zwei Zählstellen innerhalb des Abschnittes zwischen dem AK Bochum und dem AK Dortmund-West folgende Verkehrsstärken erfasst (je Fahrzeuge/24Std.): SVZ 2000 PKW Schwerverkehr Busse Sonstige PKW ohne Lieferwagen 68.734 8.084 210 3.758 Sonstige= Lieferwagen + Krad 70.660 7.318 155 3.287 SVZ 2005 PKW Schwerverkehr Busse Sonstige PKW ohne Lieferwagen 72.717 8.579 301 4.484 Sonstige= Lieferwagen + Krad 71.843 8.352 342 5.649 SVZ 2010 PKW Schwerverkehr Busse Sonstige PKW ohne Lieferwagen 79.066 7.925 204 3.505 Sonstige= Lieferwagen + Krad 72.295 7.711 266 2.631 SVZ 2015 PKW Schwerverkehr Busse Sonstige PKW mit Lieferwagen* 79.192 6.366 196 330 Sonstige= Krad 73.032 5.931 189 290 * 2015 nicht mehr gesondert ausgewiesen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3713 3 Eine für die konkrete Ausführungsplanung relevante planungsprojektbezogene Prognose des künftigen Verkehrsaufkommens liegt noch nicht vor. Die dem Bundesverkehrswegeplan 2030 zu Grunde liegende bundesweite Verkehrsprognose zur Bedarfsermittlung mit entsprechend groben Verkehrszellen geht bis 2030 von einer Steigerung der Verkehrsmengen auf 95.000 Kfz aus. 2. Welche konkreten Baumaßnahmen sind nach aktuellem Stand vorgesehen (z.B. zusätzliche Fahrspuren, Austausch Fahrbahnbelag, Brückenneubauten, Verkehrsleitsysteme, Lärmschutzwände etc.) 3. Welche konkreten Maßnahmen sollen umgesetzt werden, um die Bürgerinnen und Bürger in Lütgendortmund, Somborn, Kley, Marten und Oespel vor Autobahnlärm besser zu schützen? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen weist für die A 40 einen 6-streifigen Ausbau in zwei Abschnitten von AD Bochum-West bis AK Bochum und AK Bochum bis AK Dortmund-West auf. Dabei werden dringliche Maßnahmen wie die Erneuerung nicht mehr sanierungsfähiger Brückenbauwerke zu berücksichtigen sein. Über konkrete Lärmschutzmaßnahmen wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Erlangung von Baurecht zu entscheiden sein. Dabei sind die vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Regularien nach den Kriterien der Lärmvorsorge anzuwenden. 4. Gibt es angesichts der Pläne der Stadt Bochum, die verkehrliche Erschließung des ehemaligen Opel-Geländes zu verändern, Pläne der Landesregierung, die eine Verlegung der Anschlussstelle DO-Lütgendortmund bzw. den Neubau einer weiteren Anschlussstelle vorsehen? Es handelt sich um kommunale Planungen. Für die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit einer weiteren Anschlussstelle ist vor der Genehmigung durch den Bund zunächst seitens der Planungsträger ein Antrag zu stellen. 5. Wie sieht der Zeitplan für das Planungs-, Beteiligungs- und Umsetzungsverfahren des Gesamtprojekts aus? Anfang 2019 soll das Ergebnis der Umweltverträglichkeits- bzw. die Variantenuntersuchung vorliegen. Ziel der Variantenuntersuchung ist, auch unter Einbeziehung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eine Vorschlagsvariante für den 6-streifigen Ausbau der A40 zu erarbeiten. Aufgrund des frühen Planungsstadiums können derzeit keine konkreten Aussagen zum weiteren zeitlichen Ablauf gemacht werden.