LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3719 24.09.2018 Datum des Originals: 21.09.2018/Ausgegeben: 27.09.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1386 vom 22. August 2018 der Abgeordneten Anja Butschkau SPD Drucksache 17/3460 Rad- und Fußweg entlang der L672 zwischen Dortmund-Holzen und Dortmund- Höchsten: Wann wird das Projekt umgesetzt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 1168 (Ds. 17/3219) rühmt sich die Landesregierung damit, dass sie die Mittel für den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen deutlich erhöht hat – um 3 Millionen Euro auf 12,4 Millionen Euro. Für einen Rad- und Fußweg entlang der L672 zwischen Dortmund-Holzen und Dortmund-Höchsten rechnet der Landesbetrieb Strassen.NRW mit Kosten von ca. 300.000 Euro, geht aber nicht darauf ein, ob und wann ein solcher Radweg Realität werden könnte. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1386 mit Schreiben vom 21. September 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Welchen Stellenwert genießt das mitunter ländlich geprägte Ruhrgebiet beim Bau von Radwegen entlang von Landesstraßen in Anbetracht des Ziels der Reduzierung des individuellen PKW-Verkehrsaufkommens in Großstädten, um Lärm, Staus, Parkplatznot, Feinstaub- und CO2-Emissionen zu senken? Für die Landesregierung hat der Radwegebau auch zur Verbesserung der Umweltsituation in ganz Nordrhein-Westfalen eine sehr hohe Bedeutung und wird deshalb mit entsprechend hoher Finanzausstattung in allen Regionen des Landes vorangetrieben. Alle Regionen partizipieren gleichberechtigt von diesen steigenden Mitteln. Die zu beachtenden regionalen Aspekte fließen ein in die Entscheidungen der in eigener Zuständigkeit handelnden Regionalräte bei den Bezirksregierungen und dem RVR. Diese Gremien entscheiden u.a. über LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3719 2 die Dringlichkeitsreihung bei der Realisierung der angemeldeten Radwegeprojekte. Die Landesregierung kann auf die Priorisierung keinen Einfluss nehmen. 2. Wie verteilen sich die Mittel des Titels 777 14 im Kapitel 09 150 im Einzelplan 09 vor und nach der Erhöhung durch die Landesregierung auf die Regionen in unserem Land? Die im Landeshaushalt für den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen in Kapitel 09 150 Titel 777 14 bereitgestellten Haushaltsmittel können gemäß der dortigen Erläuterungen auch für Vorhaben der Modellprojekte „Bürgerradwege“ und „Radwege auf stillgelegten Bahntrassen“ eingesetzt werden. Der Haushaltsansatz für diesen Titel wurde durch die neue Landesregierung im Haushalt 2018 um 3 Mio. Euro auf 12,4 Mio. Euro erhöht. Insgesamt wurden die Mittel für den Radverkehr um 7 Mio. Euro auf 35,5 Mio. Euro im Haushalt 2018 aufgestockt. Mit dem Entwurf des Haushaltplans 2019 wird eine nochmalige Erhöhung um 2,5 Mio. Euro auf insgesamt 38 Mio. Euro angestrebt. Neben dem Bau von Radwegen an Landesstraßen werden damit kommunale Radwege und Radschnellwege gefördert sowie Radschnellwege des Landes finanziert. Auch für die Instandsetzung von Radwegen an Landesstraßen werden zusätzliche Mittel bereitgestellt. Die Verteilung der Mittel (gem. Pressemitteilungen des Ministeriums für Verkehr vom 18.04.2018 und 18.05.2018) stellt sich wie folgt dar: Für die Prioritätenliste der Regionalräte verteilen sich diese unverändert nach folgenden Quoten: Regionalrat Arnsberg 15% Regionalrat Detmold 17% Regionalrat Düsseldorf 15% Regionalrat Köln 23% Regionalrat Münster 15% RVR 15% [Mio. €] 2017 2018 Modellprojekt Bürgerradwege 1,6 4,0 Modellprojekt Radwege auf stillgelegten Bahntrassen 1,8 1,4 Radwege an bestehenden Landesstraßen Prioritätenlisten der Regionalräte 6,0 7,0 Mittel Kap. 09 150 Titel 777 14 Gesamt 9,4 12,4 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3719 3 3. Nach welchen Kriterien werden die Mittel aus diesem Haushaltstitel auf die einzelnen Regionen verteilt? Der Verteilungsschlüssel für die fünf Bezirksregierungen und den RVR ergibt sich aus statistischen Daten zu Landesstraßenlänge, Gebietsfläche, Verkehrsleistung und Bevölkerungszahlen. Diese Daten sind auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte ermittelt und für die Zuständigkeitsbereiche der Regionalräte zusammengefasst worden. 4. Wann ist unter den aktuellen Bedingungen mit einer Umsetzung des oben genannten Vorhabens zu rechnen? Der angesprochene Rad- und Fußweg entlang der L 672 zwischen Dortmund-Holzen und Dortmund-Höchsten steht derzeit in der Prioritätenliste des RVR auf Rang 16. Danach ist eher mittelfristig mit einer Realisierung des Projektes zu rechnen. Dies kann beschleunigt werden mit einer Anhebung der Priorität durch den Regionalrat des RVR.