LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/372 18.08.2017 Datum des Originals: 17.08.2017/Ausgegeben: 23.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 112 vom 14. Juli 2017 der Abgeordneten Christian Dahm und Sven Wolf SPD Drucksache 17/193 Wie will die Landesregierung nach Abschaffung der Abundanzumlage Schieflagen beim Stärkungspakt vermeiden? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass der von der vorherigen Landesregierung im Jahr 2011 auf den Weg gebrachte „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ wesentlich zur Stabilisierung der kommunalen Finanzen beiträgt. Insgesamt werden den Kommunen über den Stärkungspakt Konsolidierungshilfen in Höhe von rund 5,76 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. 3,65 Milliarden Euro werden durch das Land geleistet, 2,11 Milliarden Euro von der kommunalen Solidargemeinschaft finanziert. Diese Finanzierung erfolgt wiederum zum einen durch einen Vorwegabzug aus der Finanzausgleichsmasse nach dem GFG. Zum anderen werden abundante Kommunen bisher über die Abundanz-umlage zur Finanzierung des Stärkungspakts herangezogen . Ohne die Abundanzumlage würde der kommunale Anteil der finanziellen Mittel für den Stärkungspakt ausschließlich über den Vorwegabzug im GFG aufgebracht. Steuerstarke Kommunen , die nicht auf Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich angewiesen sind, würden bei der Finanzierung außen vor bleiben. Die Abundanzumlage wurde ab 2014 eingeführt, um eine faire und gleichmäßige Lastenverteilung zwischen allen Kommunen bei der Finanzierung des Stärkungspakts sicherzustellen. In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU und FDP die ersatzlose Abschaffung der Abundanzumlage in Höhe von jährlich rund 91 Millionen Euro zum Jahr 2018 angekündigt. Dadurch soll nach Aussage beider Koalitionspartner keine Kommune schlechter gestellt werden. Konkrete Ausführungen zur Umsetzung und Gegenfinanzierung dieser Maßnahme sind bisher jedoch nicht erfolgt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/372 2 Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 112 mit Schreiben vom 17. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. 1. Plant die Landesregierung mit dem Wegfall der Abundanzumlage auch die Abschaffung des Vorwegabzugs im GFG, um eine Schieflage bei der Finanzierung des Stärkungspakts zulasten der nicht-abundanten Kommunen zu vermeiden? 2. Falls dies nicht der Fall ist: Wie will die Landesregierung erreichen, dass bei der Finanzierung des Stärkungspakts keine Schieflage zulasten derjenigen Kommunen entsteht, die über den Vorwegabzug im Rahmen des GFG einen Beitrag leisten müssen? 3. Wie soll die Finanzierungslücke im Stärkungspakt, die durch den Wegfall der Abundanzumlage entsteht, geschlossen werden und wie stellt sich die Landesregierung eine entsprechende Gegenfinanzierung im Detail vor? Eine Positionierung der Landesregierung zu den Fragen 1 bis 3 wird im Rahmen des Entwurfes für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2018 erfolgen, den die Landesregierung derzeit vorbereitet.