LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3731 24.09.2018 Datum des Originals: 24.09.2018/Ausgegeben: 27.09.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1368 vom 9. August 2018 des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD Drucksache 17/3395 Starker Anstieg ausländischer Empfänger von Kindergeld – Massentauglicher Populismus oder tatsächliche Immigration in die Sozialsysteme? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Diversen Medienberichten am 09.08.2018 zu Folge sei die Anzahl der ausländischen Kindergeldempfänger stark angestiegen. „Im Juni 2018 wurde für 268.336 Kinder, die außerhalb von Deutschland in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum leben, Kindergeld gezahlt“, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 09.08.2018. „Die Bundesregierung verschläft dieses Problem, sie muss endlich etwas dagegen tun, dass es Armutsflüchtlinge in Europa gibt“, sagte Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link (SPD) der dpa. „Wir haben derzeit rund 19.000 Menschen aus Rumänien und Bulgarien in Duisburg, Sinti und Roma. Vor knapp sechs Jahren, 2012, hatten wir erst 6000 in Duisburg.“ Ein Problem, welches die Kommunen mittlerweile flächendeckend in NRW belastet, so fordert mittlerweile auch die Familienkasse, einen tagaktuellen Meldedatenabgleich zwischen den Meldebehörden und Sozialleistungs- und Steuerbehörden einzurichten. Weiterhin wird berichtet, die für die Auszahlung des Kindergelds zuständige Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit habe kürzlich laut einem Sprecher mit ihren Partnern in Wuppertal und Düsseldorf 100 Verdachtsprüfungen durchgeführt und in 40 Fällen fehlerhafte Angaben festgestellt. „Die Summe des in diesen 40 Fällen unberechtigt bezogenen Kindergelds lag bei 400 000 Euro.“ Eine Gesamtsumme möglicher Missbrauchsfälle lasse sich nicht seriös schätzen, sagte der Sprecher. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 1368 mit Schreiben vom 24. September 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister des Innern, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3731 2 1. Wie viele Anspruchsberechtigte nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind in den Jahren seit 2014 – aktuell in NRW gemeldet? 2. Wie viele Anspruchsberechtigte nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) sind in den Jahren seit 2014 – aktuell in NRW gemeldet? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Eine Ausweisung der Anspruchsberechtigten getrennt nach Einkommensteuergesetz (EStG) und Bundeskindergeldgesetz (BKGG) kann nach Auskunft der Direktion der Familienkasse nicht erfolgen, da eine Differenzierung nach diesen Merkmalen nicht möglich ist. Darüber hinaus liegt der Direktion der Familienkasse die Zahl der Anspruchsberechtigten für das Jahr 2014 nicht in elektronisch aufbereiteter Form vor. Im Übrigen sind die Daten der folgenden Tabelle zu entnehmen: Juli 2015 Juli 2016 Juli 2017 Juli 2018 Kindergeldberechtigte nach EStG und BKKG (in Klammern jeweils die Anzahl der Kinder) 2.000.003 (3.366.119) 1.997.097 (3.367.043) 1.999.458 (3.358.562) 2.023.568 (3.433.186) - mit deutscher Staatsangehörigkeit 1.672.364 (2.731.203) 1.652.266 (2.699.802) 1.629.028 (2.664.475) 1.634.702 (2.673.895) - mit ausländischer Staatsangehörigkeit 327.639 (634.916) 344.831 (667.241) 370.430 (721.087) 388.866 (759.291) 3. Wie viele „Verdachtsprüfungen“ haben in den Jahren 2014-2018 in NRW stattgefunden mit welchem Ergebnis? Nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 Finanzverwaltungsgesetz obliegt die Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach Maßgabe der §§ 31, 62-78 EStG und damit auch die Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld dem Bundeszentralamt für Steuern und stellt folglich eine Bundesangelegenheit dar. Der Landesregierung liegen daher keine umfassenden Erkenntnisse über den Vollzug des Kindergeldes bzw. Verdachtsprüfungen vor. So hat das Land im Wesentlichen dann Informationen, wenn es sich - wie z.B. in der Vorlage 16/4885 dargestellt - in einer Schwerpunktaktion mit engagiert hat. 4. Wie hoch ist die Anzahl der Anspruchsberechtigten mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschland? (Bitte aufschlüsseln nach Wohnort/gewöhnlichem Aufenthalt) Der Wohnsitzstaat des Berechtigten außerhalb Deutschlands wird nach Auskunft der Direktion der Familienkassen nicht statistisch erfasst.